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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: GeorgJosef am 09.06.2024 12:08
		
			
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				Hallo zusammen, ich bin aktuell das zweite Jahr an einer Schule befristet beschäftigt und in Entgeltgruppe E11 Erfahrungsstufe 2 eingruppiert, da ich noch kein Referendariat gemacht habe.
 
 Wenn ich jetzt nach meinem Referendariat verbeamtet werde, bin ich bei A13 eingruppiert. Innerhalb der Besoldungsgruppe A13 steigt man zunächst alle 3 Jahre eine Erfahrungsstufe auf. Weiß jemand zufällig, ob mir die 2 Jahre Tätigkeit mit TvÖD-Vertrag nach dem Referendariat angerechnet werden können? So dass ich nach meinem Referendariat nur noch 1 Jahr warten muss bis ich eine Erfahrungsstufe aufsteige und nicht 3 Jahre? Weiß dort jemand zufällig Bescheid?
 
 Gibt es Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit? Kann ich mir die Jahre in der Erfahrungsstufe auch anrechnen lassen wenn ich nicht Vollzeit gearbeitet habe?