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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: virginja am 09.06.2024 20:39
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Hallo,
ich arbeite seit 6 Jahren in Berlin im TV-L. Jetzt habe ich ein Angebot in Brandenburg, auch TV-L. Mir wurde gesagt, ich müsste meinen jetztigen Arbeitsvertrag kündigen, da es ein Arbeitgeberwechsel wäre landesübergreifend.
Wenn ich innerhalb Berlins im TV-L wechsel, egal ob vom BA zur Polizei oder Senatsverwaltung, gibt es eine Versetzung - ohne Kündigung. Ich bin von ausgegangen, dass ein Wechsel von Berlin nach Brandenburg, jedoch auch TV-L keine Kündigung Bedarf.
Kann mir hier jemand was zu sagen? Und ggf. wo ich das nachlesen kann?
Das würde ja heiße, neuer AV mit neuer Probezeit.
Vielen dank.
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Protokollerklärung Nr 2 zu § 4 Absatz 1 TV-L:
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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Protokollerklärung Nr 2 zu § 4 Absatz 1 TV-L:
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Mir ist nicht bekannt, das Berlin (!) ein abweichende Regelung bei Angestellten hätte. Bei Beamten gibt es (noch immer) die Möglichkeit des indirekten Personalkörpertausches, also ohne eines (direkten) Tauschpartners, der zur Verfügung stehen muss.
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Dh. weil es ein anderer Arbeitgeber ist, welcher nicht in Berlin sitzt, muss ich meinen AV kündigen?
Ein Wechsel innerhalb Berlins zum anderen Arbeitgeber bedarf nämlich keiner Kündigung.
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Dh. weil es ein anderer Arbeitgeber ist, welcher nicht in Berlin sitzt, muss ich meinen AV kündigen?
Ein Wechsel innerhalb Berlins zum anderen Arbeitgeber bedarf nämlich keiner Kündigung.
Doch, bei einem AG Wechsel ist immer der AV zu kündigen.
Nur scheint dir nicht klar zu sein, dass es im Land Berlin Dienststellenwechsel gibt, bei der der AG nicht gewechselt wird, da das Land Berlin der AG ist.
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Eigentlich recht einfach, wechselst Du das Bundesland, wechselst Du den Arbeitgeber, daher Kündigung nötig.
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Ja, ich habs kapiert. Dachte bisher immer, wechselt man innerhalb des TV-L, ist keine Kündigung nötig. Aber das gilt nur innerhalb des gleichen Bundeslandes. Und ja, den AV in Berlin hat man mit dem Land Berlin, wechselt man ins Land Brandenburg ist eine Kündigung nötig.
Vielen Dank!
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Ja, ich habs kapiert. Dachte bisher immer, wechselt man innerhalb des TV-L, ist keine Kündigung nötig. Aber das gilt nur innerhalb des gleichen Bundeslandes. Und ja, den AV in Berlin hat man mit dem Land Berlin, wechselt man ins Land Brandenburg ist eine Kündigung nötig.
Vielen Dank!
Nein auch innerhalb des gleichen Bundeslandes kann man von TV-L zu TV-L wechseln und dabei einen AG Wechsel haben.
Hat nix mit Bundesland zu tun, sondern alleinig mit:
Wer ist dein AG!