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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Elisabethlisi am 10.06.2024 22:44
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Hallo! ☀️ Ich bin derzeit als Kinderpflegerin in S4, Stufe 4 nach dem Caritasvertrag eingruppiert. Jetzt habe ich Soziale Arbeit studiert und schaue mir Stellenangebote an. Es gäbe eine Stelle in einer JVA, tv-l s15. Ich müsste dort in Stufe 1 anfangen. Auf Nachfrage, ob ich mir etwas anerkennen lassen kann wurde mir gesagt, das ginge evtl. nur, hätte ich bereits als Sozialpädagogin gearbeitet. Ich arbeite schon immer in der Kinder-und Jugendhilfe mit demselben Tätigkeitsfeld wie meine Kollegen, die Sozialpädagogen oder Erzieher sind - nur mit niedrigerem Gehalt 🙈😄. Gibts da tatsächlich so gar keinen Spielraum?
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Der AG kann förderliche Zeiten bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren und somit Stufe 6 anerkennen, sofern er Stellenbesetzungsprobleme hat.
Er könnte somit dich in der Stufe 4 einstellen.
Er muss es aber nicht.