Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Felicia am 11.06.2024 13:16

Titel: Vertragspflicht
Beitrag von: Felicia am 11.06.2024 13:16
Liebe Forumsmitglieder,

ich werde demnächst eine Stelle im TVÖD antreten. Die Stelle ist nicht befristet. In dem aktuell vorliegenden Vertrag steht der Arbeitsbeginn ohne weitere Angaben und ohne den üblichen Wortlaut "auf unbestimmte Zeit". Braucht es diesen Zusatz nicht (mehr) zwingend?

Was sind eure Erfahrungen?

VG
Titel: Antw:Vertragspflicht
Beitrag von: Sjuda am 11.06.2024 14:09
Es bedarf meines Erachtens keiner expliziten Hervorhebung der unbefristeten Geltung. Diese ergibt sich als Regelfall automatisch, soweit nicht der Ausnahmefall eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde.
Titel: Antw:Vertragspflicht
Beitrag von: KlammeKassen am 11.06.2024 14:31
Wenn keine Befristung festgelegt ist, ist der Vertrag unbefristet.
Es ergibt sich automaitsch ein unbefristetes Vertragsverhältnis, da - wenn es befristet wäre - dies angegeben sein müsste.

Siehe hierzu § 3 TzBfG
Titel: Antw:Vertragspflicht
Beitrag von: Felicia am 11.06.2024 14:46
Vielen Dank!