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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kryne am 12.06.2024 07:26
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Wir kamen kürzlich auf die Thematik, wer bei einer Kommune einen Strafantrag aufgeben darf ?
Eine Strafanzeige dürfte ja jeder als Privatperson aufgeben. Frage hierzu, darf der AG (Bürgermeister) einen Mitarbeiter (Angestellten) anweisen eine Strafanzeige aufzugeben ? Ich persönlich würde das nicht tun wollen, da ich das mit meinen privaten Daten tun müsste und auch sämtliche Post der Polizei und Staatsanwaltschaft, dann zu mir nach Hause kommt, was ich nicht möchte.
Und wer darf einen Strafantrag stellen, wenn die Kommune geschädigt ist ? Ich denke hier erstmal nur an den Magistrat bzw. deren offizielle Vertreter. Wie weit darf das hier dann runtergebrochen werden ? Darf ein Angestellter dazu "verdonnert" werden ?
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Weshalb sollte die Post zu dir nach Huase gehen?
Ich kenne es so das die Zuständigen SB auch die Anzeigen schreiben, z.B. SB Verkehr schreibt die Anzeigen für Sachbeschädigung an Verkehrseinrichtungen, und unterschreibt dann i.A.
Die Adresse ist natürlich die der Verwaltung, welche ja auch die ladungsfähige Adresse für Zeugen der Verwaltung ist wenn ein dienstlciher Zusammenhang besteht.
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Weshalb sollte die Post zu dir nach Huase gehen?
Also ich habe das einmal machen müssen vor vielen Jahren, natürlich mit Stadt Adresse. Trotzdem kamen alle Schreiben zu mir nach Hause, da ich mich bei der Polizei natürlich ausweisen musste und sofern man kein Bürgermeister/Stadtrat o.ä. ist immer nur "im Auftrag" als natürliche Person handelt, so wurde mir das damals bei der Polizei erklärt :D
Bei Anzeigen sehe ich das Problem darin, dass man schnell Gefahr läuft eine Falschaussage zu tätigen. Zum Beispiel:
Mitarbeiter vom Betriebshof sieht an einer Bushaltestelle eine eingeschlagene Scheibe und gibt das weiter ins Büro. Der Mitarbeiter im Büro soll nun eine Anzeige stellen, hat aber selbst überhaupt nicht gesehen was passiert ist, war nicht selbst Vorort und weiß im Zweifel überhaupt nicht sicher, ob da jemals eine Scheibe drin war und ob die wirklich kaputt ist oder sonst was. Als "Zeuge" o.ä. kann er daher eigentlich rechtssicher garkeine Anzeige aufgeben. Als Geschädigter darf er es meiner Meinung nach auch nicht, weil Geschädigter die Kommune ist und nicht der Mitarbeiter. (Ich bin der Meinung, dass es in dem Fall kein "im Auftrag" oder sowas geben kann).
Bei Strafanträgen würde ich daher davon ausgehen, dass diese sowieso unter keinen Umständen von Sachbearbeitern aufgegeben werden können, da diese nur von den Geschädigten selbst aufgegeben werden dürfen, also in dem Fall Bürgermeister, Stadtrat o.ä. als direkte Vertreter.
Ich bin Ingenieur und kein VFA, Jurist oder Ähnliches, deshalb frage ich ob jemand da genau die Rechtslage kennt.
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Die Anzeige macht jemand, der die Gemeinde nach außen rechtlich vertreten darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein einfacher Bauhofmitarbeiter darf.
Wer den Text intern anfertigt ist da erst einmal zweitrangig.
So mein laienhaftes Verständnis.
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Strafanzeigen stellen bei uns mindestens die Bereichsleiter. Da sich die Art der Anzeige bei Kommunen häufig recht einseitig darstellt (bei uns zu 99% Sachbeschädigungen) kennt auch die örtliche Polizei schon das Vorgehen.
Stellen die irgendwo Schmierereien fest, rufen die selbst meist schon an und fragen wen sie für die Strafanzeige eintragen dürfen ::)
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Strafanzeigen kann jeder stellen. Dazu muss man auch nicht selbst geschädigt sein. Man muss den Geschädigten noch nicht einmal kennen. Man muss die Angelegenheit auch nicht bewerten, sondern schildert lediglich eine Tatsache, bspw. "Scheibe Bushaltestelle Höhe 5 beschädigt" oder "in Kasse fehlen 500 €."
Bestenfalls werden Zeit, Ort und Zeugen dazu genannt.
Es gibt Taten, die werden nur auf Strafantrag verfolgt. Berechtigt zur Beantragung ist grundsätzlich der Geschädigte oder sein gesetzlicher Vertreter. Bei geschädigten Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte, §§ 77, 77a StGB.
Auch wenn kein Antragsdelikt vorliegt, kann der Geschädigte einen Straf"antrag" stellen. Faktisch ist der Strafantrag ohne Vorliegen eines Antragsdelikts eine Strafanzeige.
Strafanträge muss der Berechtigte stellen. Für eine Gemeinde der gesetzliche Vertreter, der Bürgermeister.
Soll hier eine Strafanzeige gestellt werden, kann der AN prüfen, ob dies zu seinen Aufgaben gehört oder nicht und entsprechend handeln. Interne Anweisungen sind freilich zu beachten. Bestenfalls nennt der AN eventuelle Zeugen und weist als Unbeteiligter darauf hin, dass er selbst nichts zu der Sache beitragen kann, er die Strafanzeige lediglich als Mitarbeiter der Gemeinde fertigt und ausschließlich über die Anschrift der Gemeinde Post erhalten möchte und geladen werden soll.
Bei dienstlichem Bezug wird üblicherweise darauf geachtet, dass die Person ausschließlich über die Dienststelle kontaktiert wird.