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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ti86 am 12.06.2024 12:07

Titel: [NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 12.06.2024 12:07
Hallo zusammen,

es besteht ein Angebot zum Wechsel als Arzt in den Justizvollzug NRW (2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe). Der Einstieg erfolge regelhaft in A13. Hier zu hätte ich - als beamtenrechtlicher Laie - folgende Fragen (auf welche ich verständlicherweise eher recht allgemeine als konkrete Antworten erhoffe):

- Ist gemäß LBesG NRW theoretisch auch ein Einstieg in einer höheren Besoldungsgruppe möglich? In A14 wird beispielsweise auch die Funktion "Arzt" genannt.

- Welche Mindestzeiten gelten bis zum Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe?

- Es bestehen Vorzeiten im öffentlichen Dienst (8,5 Jahre). Schlägt sich dies Zeit direkt in der Erfahrungsstufe nieder (d.h. Einstieg beispielsweise in ES 7 statt 5?

- Wird beim Besoldungsgruppenwechsel die Erfahrungsstufe übernommen? D.h. würde der Wechsel beispielsweise von A13 ES 7 auf A14 ES 7 erfolgen oder fängt man dann wieder bei A14 ES 5 an?

Es würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte!

Vielen Dank!
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: DrStrange am 12.06.2024 12:39
Wo bist du denn jetzt beschäftigt?
Arzt in der JVA? Das muss man aber auch dolle wollen.

Zum deinen Fragen: keine Ahnung, aber die Stufe bleibt bei Beförderung die selbe.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 00:13
Uniklinik...!

Kann denn sonst noch jemand zu den übrigen Fragen etwas sagen?
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 01:30
Eine Einstellung direkt im Beförderungsamt (A 14) sieht das Laufbahnrecht NRW m. W. nicht vor.

Die Stufen der tariflichen Entgeltgruppe werden nicht 1:1 in das Beamtensystem übertragen. Vielmehr wird bei Verbeamtung geschaut, wie viele Berufsjahre (berücksichtigungsfähige Zeiten) bereits vorliegen und welche Stufe Du nach der Systematik der Beamtenbesoldung erreichst.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: clarion am 13.06.2024 07:31
Hallo,

Schau mal in die Laufbahnverordnung deines Landes.

Grundsätzlich musst Du im Einstiegsamt (A13) anfangen, Für die Stufenberechnung kann Deine vorherige Tätigkeit abzüglich der Zeit die zur Erlangung der Laufbahnbefähigung notwendig ist, berücksichtigt werden.

Die Beförderung in A 14 kann frühestens ein Jahr (nachlesen ob das auch für dein BL gilt) nach Ende der Probezeit erfolgen und sie erfolgt stufengleich. Auf die Beförderung besteht kein Anspruch. Voraussetzung für eine Beförderung ist,  dass eine entsprechend bewertete Stelle zur Verfügung steht.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 08:35
Die Beförderung in A 14 kann frühestens ein Jahr (nachlesen ob das auch für dein BL gilt) nach Ende der Probezeit erfolgen und sie erfolgt stufengleich. Auf die Beförderung besteht kein Anspruch. Voraussetzung für eine Beförderung ist,  dass eine entsprechend bewertete Stelle zur Verfügung steht.

Und die Probezeit beträgt regelhaft drei Jahre, wenn ich das richtig sehe?! Irgendwie wird einem der spätere Einstieg ja nicht wirklich schmackhaft gemacht, wie mir scheint.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 10:31
Nein, Deine Berufserfahrung kann auf die Probezeit angerechnet werden, so dass es am Ende lediglich auf die Mindestprobezeit von einem Jahr hinauslaufen dürfte.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: Casa am 13.06.2024 11:24
Zitat
Nein, Deine Berufserfahrung kann auf die Probezeit angerechnet werden, so dass es am Ende lediglich auf die Mindestprobezeit von einem Jahr hinauslaufen dürfte.

Das schlägt sich dann aber auf die Dienstaltersstufe nieder. Berufserfahrung doppelt anrechnen, einmal auf die Probezeit, einmal auf die Dienstaltersstufe, funktioniert meines Wissens nicht.

Zudem wäre VOR Einstellung / Entgegennahme der Urkunde zu kläre, wie lange die Probezeit ist und nach welcher Dienstaltersstufe der Arzt besoldet wird.

Zur Einstellung ins Beförderungsamt wäre die Dienststelle zu befragen.

Als Arzt, gerade als Facharzt, sollte geprüft werden, ob eine Einstellung gem. TV-Ä nicht deutlich besser ist, als als Beamter. Erst ab A14 gibt es keinen finanziellen Nachteil mehr. Wer Kinder hat ist als Beamter etwas besser versorgt.
Gibt es eine Fachkräftegewinnungszulage? Zu beachten ist, dass diese auch irgendwann ausläuft.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 12:03
Zudem wäre VOR Einstellung / Entgegennahme der Urkunde zu kläre, wie lange die Probezeit ist und nach welcher Dienstaltersstufe der Arzt besoldet wird.

Zur Einstellung ins Beförderungsamt wäre die Dienststelle zu befragen.

Als Arzt, gerade als Facharzt, sollte geprüft werden, ob eine Einstellung gem. TV-Ä nicht deutlich besser ist, als als Beamter. Erst ab A14 gibt es keinen finanziellen Nachteil mehr. Wer Kinder hat ist als Beamter etwas besser versorgt.
Gibt es eine Fachkräftegewinnungszulage? Zu beachten ist, dass diese auch irgendwann ausläuft.

Danke, das sind wichtige Punkte.

TV-Ärzte ginge mit 20% Zuschlag, allerdings würde eine Anstellung (da formal fachfremd - man akzeptiert nur Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) in Ä1 erfolgen und nicht in Ä2. Insofern finanziell völlig unattraktiv.

Meint Dienstaltersstufe = Erfahrungsstufe?
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 12:57
Das schlägt sich dann aber auf die Dienstaltersstufe nieder. Berufserfahrung doppelt anrechnen, einmal auf die Probezeit, einmal auf die Dienstaltersstufe, funktioniert meines Wissens nicht.
Ein double counting ist m. W. nur für jene Zeiten ausgeschlossen, die zum.Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt werden (vermutlich 2,5 Jahre). Die übrigen Zeiten sollten zur Festsetzung der Erfahrungsstufe genutzt werden können und zusätzlich eine Reduzierung der Probezeit auf das Mindestmaß ermöglichen.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 13:10
Ein double counting ist m. W. nur für jene Zeiten ausgeschlossen, die zum.Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt werden (vermutlich 2,5 Jahre).

Sind bei Staatsexamen und Promotion tatsächlich 2,5 Jahr zur Laufbahnbefähigung anzurechnen?
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: Casa am 13.06.2024 13:12
Zitat
Meint Dienstaltersstufe = Erfahrungsstufe?

Ja.


Zitat
TV-Ärzte ginge mit 20% Zuschlag, allerdings würde eine Anstellung (da formal fachfremd - man akzeptiert nur Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) in Ä1 erfolgen und nicht in Ä2.

Der Dienstherr soll hier nicht rumjammern, sondern froh sein, dass er überhaupt einen Arzt gefunden hat.
Wenn der Arzt nicht gerade Radiologe o. Ä. was man in einer JVA eher weniger gebrauchen kann, ist, sollte der Dienstherr nicht so pingelig sein. FA-Abschlüsse wie Anästhesie, Onkologie, Diabetologie, Kardiologie sind alle deutlich zweckdienlich für eine allgemeinmedizinische Versorgung.
Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.

Einen Fachkräftegewinnungszuschlag würde ich mir zahlen lassen, weil du in einem KH deutlich mehr verdienen würdest. Muss ja keiner wissen, dass du keine Lust hast in einem KH zu arbeiten und daher in die JVA willst. ;-)


Du kannst dich auch in den Gemeinden und Landkreisen umsehen. Die nehmen auch gern Ärzte und du hast einen geregelten Arbeitstag.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 14:16
Der Dienstherr soll hier nicht rumjammern, sondern froh sein, dass er überhaupt einen Arzt gefunden hat.
Wenn der Arzt nicht gerade Radiologe o. Ä. was man in einer JVA eher weniger gebrauchen kann, ist, sollte der Dienstherr nicht so pingelig sein. FA-Abschlüsse wie Anästhesie, Onkologie, Diabetologie, Kardiologie sind alle deutlich zweckdienlich für eine allgemeinmedizinische Versorgung.
Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.

Definitiv, allerdings ist das Papier hier scheinbar äußerst geduldig und denjenigen, die das entscheiden, fehlt wahrscheinlich jede Möglichkeit einer fachgerechten Einschätzung.

Einen Fachkräftegewinnungszuschlag würde ich mir zahlen lassen, weil du in einem KH deutlich mehr verdienen würdest. Muss ja keiner wissen, dass du keine Lust hast in einem KH zu arbeiten und daher in die JVA willst. ;-)

Würde gar nicht sagen, dass ich nicht im KH arbeiten will. Allerdings finde die Umstände - geregelter Tagesablauf, Praxisbetrieb, eigenverantwortliche Tätigkeit - tatsächlich nicht unattraktiv. Das Klientel ist natürlich speziell, logisch. Allerdings kann man sich fragen, ob der geriatrische Akkord in einer Hausarztpraxis tatsächlich so viel attraktiver wäre. Monetär sicherlich ja, aber das hat andererseits auch die Schattenseiten Abrechnung, Personaladministration usw. Nur klar, es muss sich am Ende finanziell rechnen - zumal man von keinem schlechten Niveau kommt...!

Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter? Natürlich hat man weniger Dienstzeiten angehäuft, als wenn man mit Anfang 20 die Urkunde in der Hand hält. Allerdings ist mein Beruf einer derjenigen, die mit Blick auf die Dienstjahre nach Ende der Ausbildung in aller Regel keine 40 Jahre o.ä. erlauben.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 15:16
Habe mal zum Fachkräftezuschlag gesucht, bin hier jedoch nicht fündig geworden. Gibt es so etwas für Beamte in NRW? Lediglich Leistungsprämien finde ich.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: Gewerbler am 13.06.2024 15:44
Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter? Natürlich hat man weniger Dienstzeiten angehäuft, als wenn man mit Anfang 20 die Urkunde in der Hand hält. Allerdings ist mein Beruf einer derjenigen, die mit Blick auf die Dienstjahre nach Ende der Ausbildung in aller Regel keine 40 Jahre o.ä. erlauben.

Naja, es weiß natürlich niemand, wie sich Pensionen, Rentenniveau etc. entwickeln, aber es gilt ja auch nicht umsonst die Höchstgrenze zur Verbeamtung von 42 Jahren (auch in NRW glaube ich). Je nachdem, was dann angerechnet wird und ob du evtl. noch ein Jahr dran hängst oder so wirst du noch auf ca. 50 % Ansprüche kommen, also vermutlich immer noch mehr als in der Rente.
Falls du in A14, A15 oder sogar noch höher kommst, dürfte sich das schon rentieren. Du kriegst ja dann noch deine bisher erworbenen Rentenansprüche zusätzlich, wobei die Summe halt nicht die 71,75 % überschreiten darf. Ansonsten wird halt die Pension so gekürzt, dass es in Summe stimmt. Also falls die Maximalpension nicht angetastet wird, sollte es sich vermutlich rechnen... :)
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: ti86 am 13.06.2024 22:17
Habe mal zum Fachkräftezuschlag gesucht, bin hier jedoch nicht fündig geworden. Gibt es so etwas für Beamte in NRW? Lediglich Leistungsprämien finde ich.

Weiß hierzu jemand genaueres?
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 03:13
Möglicherweise ist der Sonderzuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit nach § 69 LBesG NRW gemeint. Der Zuschlag kann 10% von Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe betragen.
Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: Casa am 14.06.2024 08:37
Zitat
Würde gar nicht sagen, dass ich nicht im KH arbeiten will. Allerdings finde die Umstände - geregelter Tagesablauf, Praxisbetrieb, eigenverantwortliche Tätigkeit - tatsächlich nicht unattraktiv. Das Klientel ist natürlich speziell, logisch. Allerdings kann man sich fragen, ob der geriatrische Akkord in einer Hausarztpraxis tatsächlich so viel attraktiver wäre.

Ich finde es als Patient in der Hausarztpraxis schon erstaunlich, wie zügig und doch mit ausreichend Zeit für den Patienten mein Hausarzt behandelt.

Zitat
Weiß hierzu jemand genaueres?

Beim Dienstherrn anfragen.



Zitat
Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter?

Deine Zeit im öD dürfte als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Bis zur Pension sinds wohl noch ca. 30 Jahre. Das bedeutet 30 x 1,79 % x letzte Besoldung (Endstufe A13/A14), also nach aktuellem Stand bei A13 wenigstens 3.035 € Bruttopension.

Sollte reichen, um über die Runden zu kommen. Dazu kommt ein bisschen Rente und ggf. Zahlungen aus dem Versorgungswerk.


Wenn du bspw. monatlich 800 € investierst, kannst du in 20-25 Jahren schon aufhören zu arbeiten oder eben weniger arbeiten.


Titel: Antw:Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 09:50
Warum sollte der Kollege reduzieren wollen? Ist doch keine Frau.