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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mario85 am 12.06.2024 13:50

Titel: Übernahme VBLU in Privatwirtschaft
Beitrag von: Mario85 am 12.06.2024 13:50
Hallo,
ich bestreite bald den Schritt raus aus dem TV-L in die Privatwirtschaft.
Ich habe bis dato (seit 2019) zusammen mit meinem derzeitigen Arbeitgeber in die VBLU eingezahlt.
Mein neuer Arbeitgeber bietet ebenfalls eine Unterstützung bei der privaten Altersvorsorge an und würde gerne den Vertrag übernehmen.

Auf der Seite des VBLU steht folgendes:
"Eine Fortführung/ Übernahme der beim VBLU bestehenden Altersvorsorge ist nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied im VBLU ist (Unternehmen im öffentlichen Dienst). Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ohne unmittelbaren Rentenbezug wird die Direktversicherung entweder beitragsfrei gestellt oder Du kannst sie mit eigenen Beiträgen im VBLU fortführen. Bei einer eigenen Fortführung bleiben die Konditionen unverändert, jedoch ist ein Mindestbeitrag von monatlich 50 EUR vorgesehen."

Ich wollte eigentlich vermeiden im Rentenalter lauter kleine private Versicherungen ausbezahlt zu bekommen und würde es eigentlich lieber in einer zusammengeführt haben.

Hat jemand Tipps wie man beim Ausscheiden aus dem TV-L am besten vorgeht bzw. was am meisten Sinn macht?
Ich würde mir die VBLU auch auszahlen lassen wenn das gehen würde.

Gruß Mario
Titel: Antw:Übernahme VBLU in Privatwirtschaft
Beitrag von: Umlauf am 12.06.2024 15:19
Da wird sich nichts machen lassen.

Das ist das Los eines jeden Beamten, der vorher als TB tätig war.

Der bekommt Pension und darauf wird die gesetzliche Rente und die VBL angerechnet.
Wenn er Rente und VBL nicht beantragt wird trotzdem fiktiv abgezogen.
Titel: Antw:Übernahme VBLU in Privatwirtschaft
Beitrag von: Mario85 am 13.06.2024 08:41
@Umlauf

Ich werde nicht verbeamtet und werde (leider) auch nie Pension erhalten.
Titel: Antw:Übernahme VBLU in Privatwirtschaft
Beitrag von: Umlauf am 13.06.2024 10:21
@Umlauf

Ich werde nicht verbeamtet und werde (leider) auch nie Pension erhalten.

Das war nur als Gleichnis für deine Anmerkungen zu den kleinen Rentenbezügen gedacht.
Die Zusatzversorgungskassen im öD unterliegen wie auch Anbieter der privaten Wirtschaft dem Betriebsrentengesetz.
Ich gehe von aus, dass auch bei deiner Kasse eine Auszahlung Max. für 5 Jahre unter Bedingungen möglich ist. Eigentlich sind nur die ersten 3 Jahre recht problemlos möglich. Anwaltschaften verfallen vom Gesetz her nicht.
Titel: Antw:Übernahme VBLU in Privatwirtschaft
Beitrag von: ich1974 am 13.06.2024 13:49
Wenn dich dein neuer AG bei der Altersvorsorge unterstützen möchte, soll er halt die 50,00 Euro monatlich übernehmen.