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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: PublicTim am 13.06.2024 10:28

Titel: Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: PublicTim am 13.06.2024 10:28
Gibt es eine Regelung, ob eine Referatsleitung in der obersten Bundesbehörde stets nach B3 besoldet wird? In den obersten Bundesbehörden haben wir Referatsleitung die teilweise "nur" A15 oder A 16 sind. bekommen die dann Ausgleichszahlung bis zur Besoldung B3?
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 10:46
Das wird in den Häusern sehr unterschiedlich gehandhabt. Wird ein Referent (typischerweise ein Regierungsdirektor, A 15) zum Referatsleiter ernannt, übt er die Funktion zunächst aus, ohne dafür umgehend befördert zu werden. Die Beförderung zu Ministerialrat (A 16) erfolgt dann in Abhängigkeit freier Planstellen und jeweiliger Personalpolitik meist ein bis drei Jahre nach Übertragung der Funktion. Die Ei Weisung in eine B3-Stelle erfolgt - ebenfalls in Abhängigkeit freier Planstellen - dann meist einige wenige Jahre später, teilweise auch erst nach Verwendungswechsel als Referatsleiter. Manchmal, wenn es keine freien Stellen gibt oder sich jemand nicht bewährt, ist aber auch bei A 16 Schluss. Das sind aber eher seltene Ausnahmen.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: PublicTim am 13.06.2024 10:50
Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 10:52
Korrekt. Direkt nach B 3 geht es nirgends, auch nicht via Zulage. Selbst mit politischem Rückenwind dauert es praktisch immer rd. drei Jahre. Schneller geht es nur, wenn man bereits mit A 16 ins Haus kommt.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: PublicTim am 13.06.2024 10:54
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: Eukalyptus am 13.06.2024 11:02
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!

Aber das ist doch keine Besonderheit, sondern im gesamten Öffentlichen Dienst so. Das übertragene Amt ist das Eine, die Erfahrungsstufe das Andere (diese ist nur in begrenztem Maße steuerbar, sie richtet sich in erster Linie nach der (Anerkennung der..) Erfahrung).

PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 11:38
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
Jawohl, die Situation gibt es zu Beginn einer "Referatsleiterkarriere" häufiger. Auch Familienzuschläge können dazu einen Beitrag leisten.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 11:42
PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: Eukalyptus am 13.06.2024 23:24
PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.

§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen. Jedenfalls sind Referatsleiter tatsächlich nicht betroffen, da "nur" maximal B3-besoldet.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: SamFisher am 14.06.2024 06:41
Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!

B3 gibt es auch nicht automatisch. Ich kenne mehrere MinR die mit A16 in Pension gegangen sind.

Für B3 waren die Beurteilungen nicht gut genug.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: Casa am 14.06.2024 09:09
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 10:40
§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen.
Die Rede war vom § 24 Bundesbesoldungsgesetz, nicht § 24 Bundesbeamtengesetz  ;)
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 10:44
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3. Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 10:46
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter sind mit B 3 bewertet. Die Beförderung von A 16 ausgehend erfolgt nach Leistung und verfügbaren Planstellen. Eine Besoldung nach B 2 gibt es nirgends, da sie von der Besoldungsordnung gar nicht ermöglicht ist.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: Casa am 14.06.2024 14:40
Zitat
Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3.

Es tut mir für Sie leid, wenn Sie nicht zwischen MR und dem vergleichbaren Beispiel Oberst unterscheiden können.


Zitat
Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.

Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.


Zitat
Auch hier im Threat posten Du nur Müll.

Ich habe Ihnen nicht das Du angeboten. Mäßigen Sie sich in Ihrem Umgangston.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 14.06.2024 18:23
Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.
Es geht hier aber nicht um Oberste im Allgemeinen oder Anlagen zum BBesG im Speziellen, sondern um die Besoldungs von Referatsleitern in Obersten Bundesbehörden. Und der Einzelplan 14 weißt für das BMVg keine einzige B 2-Stelle aus. Und das ist eben das Problem mit Dir. Du vertust Dich nicht einfach mal irgendwo, so wie jeder, sondern Du behauptest permanent und mit Überzeugung irgendeinen Scheiß und verunsicherst damit Leute, die ein Informationsbedürfnis haben.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: PublicTim am 19.06.2024 11:48
Mal eine andere Frage im gleichen Zusammenhang. Kann ich (bei vorliegenden Voraussetzung) auch als nicht Referatsleiter in A16 befördert werden?
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: Unknown am 19.06.2024 11:55
Mal eine andere Frage im gleichen Zusammenhang. Kann ich (bei vorliegenden Voraussetzung) auch als nicht Referatsleiter in A16 befördert werden?
Ja, wenn der Dienstposten als A16 ausgeplant ist. Könnte eventuell der Fall sein, wenn der Dienstposten des Referatsleiters nach B3 besoldet ist. Allerdings muss das ganz normale Bewerbungsverfahren vorher absolviert werden.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 19.06.2024 15:53
Mal eine andere Frage im gleichen Zusammenhang. Kann ich (bei vorliegenden Voraussetzung) auch als nicht Referatsleiter in A16 befördert werden?
Dafür bedürfte es entsprechender "Fachreferenten"-Dienstposten. Die gibt es nicht in allen Ressorts und dort, wo es sie gibt, sind es nur relativ wenige. Am weitesten verbreitet sind sie noch im BRH (Prüfer mit herausgehobenen Aufgaben).
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: SamFisher am 19.06.2024 19:58
Der Bundeshaushalt führt gut 2.000 B3 Stellen, abef 2.400 A16 Stellen.

Ist also nicht unmöglich. Wobei ich nicht sagen kann, wieviel A16 Stellen ohne Leitungsfunktion existieren. Das beschreibt der Haushalt nicht.
Titel: Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
Beitrag von: 2strong am 19.06.2024 23:04
Wobei ich nicht sagen kann, wieviel A16 Stellen ohne Leitungsfunktion existieren. Das beschreibt der Haushalt nicht.
Ist die absolute Ausnahme. In einigen Obersten Behörden gibt es ein paar wenige derartige Stellen ohne Leitungsfunktion, einzelne nachgeordnete Behörden haben ne Hand voll davon. Darauf kann man kaum spekulieren - außer beim BRH. Der hat das halbwegs systematisch etabliert.