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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kowl am 13.06.2024 12:14
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Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Monaten auf einer E11-Stelle im IT-Bereich tätig, die mir leider nicht zusagt. Obwohl ich die Aufgaben bewältigen kann, erfüllt mich leider die Tätigkeit nicht. Aufgrund fehlender Fachlicher Weisungsbefugnis oder Besonderer Leistungen wurde ich in E10/3 eingruppiert.
Ich habe mich beim selben Land (Bayern) auf eine E10-Stelle beworben, die meinen früheren Tätigkeiten als IT-Admin entspricht und mir Freude bereiten würde. Sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden, ziehe ich eine Kündigung und direkte Wiedereinstellung in Erwägung. Dies könnte dazu führen, dass meine 8 Jahre Berufserfahrung als IT-Admin anerkannt werden und ich direkt in Stufe 4 eingruppiert werde.
Wie oben beschrieben, wechselte ich bereits vor einigen Monaten intern die Dienststelle und wurde dabei von E9b nach E10 höhergruppiert. Damals wurde mir von einer Kündigung und Neueinstellung abgeraten, da angeblich meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden würde, wenn weniger als 6 Monate zwischen den Beschäftigungen des Arbeitgebers liegen.
Ich bin bereit, auf meine aktuelle E11-Stelle zu verzichten, um wieder Freude an meiner Arbeit im IT-Bereich zu haben. Ich bin nicht überfordert, aber die aktuelle Tätigkeit entspricht einfach nicht meinen Interessen und Fähigkeiten, ich habe es unterschätzt (Selbstverschuldet).
Meine Frage ist, ob eine nahtlose Neueinstellung beim selben Arbeitgeber (Land Bayern) unter Anerkennung meiner 8-jährigen Berufserfahrung als IT-Admin möglich ist, sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden. Eine direkte Versetzung ohne Höhergruppierung kommt für mich nicht in Frage, da ich dann lieber in meiner aktuellen Position bleiben würde und es woanders versuche.
PS: Ich bin seit 2018 in unbefristeter Anstellung.
Lieben Dank!
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Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.
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Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.
Wenn ich es richtig verstehe, wäre dann bezogen auf meinen möglichen Fall keine echte Neueinstellung? Die Aussage, dass die förderlichen Zeiten nur anerkannt werden können, wenn vorher ein anderer Arbeitgeber war oder wenn es derselbe ist, zwischendrin mindestens sechs Monate vergangen sein müssen, ist die Aussage so richtig, abgesehen von der Bewerberlage?
Wie ist das mit der Bewerberlage zu verstehen? Es sind wenige Bewerbungen eingegangen oder es sind wenige qualifizierte Bewerbungen eingegangen, wären beide Szenarien eine schlechte Bewerberlage, um die förderlichen Zeiten anerkennen zu können?
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Echte Neueinstellung heißt, dass alles vom altem AV abgegolten ist (Urlaub, Gleitzeit etc.)
Wenn die Personaler trotzdem die Rechtsauffassung haben, dass zwei aufeinander folgende AVs keine echte Neueinstellung ist, dann kann man denen nicht helfen, da man sie eh nicht dazu zwingen kann förderliche Zeiten anzuerkennen.
Ich wüsste nicht woher diese 6 Monate herkommen, kannst die ja dazu befragen.
Vielleicht meinen sie damit die Konsequenzen bzgl. KSchG (das du also bei zwei direkt aufeinanderfolgenden AVs nicht grundlos gekündigt werden kannst).
Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs anerkennen.
Heißt: Wenn sie sonst niemanden finden der geeignet ist.
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Und warum sollte der selbe Arbeitgeber eine Kündigung durch dich vollziehen, um dich dann wieder einzustellen.
Prognose: wird er nicht machen
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Und warum sollte der selbe Arbeitgeber eine Kündigung durch dich vollziehen, um dich dann wieder einzustellen.
Und wie sollte ein AG eine fristgerechte Kündigung nicht vollziehen können? Alos wie könnte er diese Kündigung verhindern?
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"um dich dann wieder einzustellen"
Super Rückfrage.
Kündigung ist klar. Aber ich stelle den doch nicht wieder direkt ein.
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Kündigung ist klar. Aber ich stelle den doch nicht wieder direkt ein.
Das ein sehr typisches Denken. Anstatt zu schauen, was man tun kann, um den AN zu halten, welcher mutmaßlich mit der neuen Stelle motiviert an die Arbeit geht, gibt es den klassischen Mittelfinger. Und, dann wird was von Fachkräftemangel vorgejammert und sich gewundert, dass so viele Stellen unbesetzt sind.
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Was ist das für ein Textverständnis?
Ich halte in dem er ein Umsetzungsschreiben bekommt und sich an der höheren Stelle erfreuen kann.
Aber warum denn ausstellen um wieder einzustellen.
Sinnloser Aufwand.
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Der pragmatische und rechtlich zulässige Weg:
Arbeitnehmer zieht seine Kündigung zurück und der Arbeitgeber erklärt sich mit der Rüchnahme der Kündigung und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einverstanden.
Wenn der Arbeitgeber nicht will, endet das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung
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Was ist das für ein Textverständnis?
Ich halte in dem er ein Umsetzungsschreiben bekommt und sich an der höheren Stelle erfreuen kann.
Aber warum denn ausstellen um wieder einzustellen.
Sinnloser Aufwand.
Gegenfrage: Was ist das für ein Tarifverständnis.
Bei einer Umsetzung kann der AG keine förderliche Zeiten anerkennen, der AN bleibt in der Stufe 3, das will er aber nicht, weil er mehr Berufserfahrung hat und woanders uU die Stufe 4 angeboten bekommt.
Diese kann er tariflich nur bei einer Einstellung bekommen.
Sinnloser Aufwand, aber eine Möglichkeit dem AN eine höhere Stufe tarifkonform zu gewähren und ihn somit zu behalten.
Alternative: Umsetzung und Zulage nach 16.5
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Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.
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Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.
Warum? ist doch nur zum Nachteil des Angestellten, sofern er dadurch nicht mehr Geld als bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten erhält.
Insbesondere, weil er sowohl förderliche Zeiten einfordern kann und on the Top die Zulage.
Wenn er es Wert ist.
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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.
Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.
Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.
Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.
Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.
Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen
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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.
Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.
Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.
Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.
Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen
Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten. ;)
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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten. ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.
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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten. ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.
Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.
Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.
Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.
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Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?
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Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?
Vielen Dank!
Danach hatte ich nicht gefragt, würde ich dann bei dem Folgegespräch klären. Nur ist eine Zulage jederzeit widerruflich, und um zukünftig eine besserer Planbarkeit zu haben, war es mein Ziel, die Stufe 4 zu erreichen.
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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten. ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.
Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.
Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.
Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.
Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.
Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.
Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.
Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.
un, du hast es in der Hand dich zu entscheiden das Angebot anzunehmen, ein besseres zu fordern oder dir einen AG zu suchen, der da bessere Konditionen hat.
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Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.
Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.
Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.
So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.
Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.
Weil die es nciht als echte Neueinstellung, siehe oben, anerkennen können, müssen die nach §16.2a gehen und können nicht §16.2 S4 anwenden.....
Habe nun deutlich meinen Unmut geäußert und denen mitgeteilt, dass ich so die Stelle nicht annehmen werden. Nun wollen die das dem Personalchef vorlegen, damit er dies nochmal prüft....
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So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.
Sie könnten, sie wollen nur nicht.
Mal sehen ob der Personalchef, der das jetzt prüft mehr kann als sie.
Aber just for fun: Frage die doch mal, wo das Tarifvertrag stehen würde, bzw. woher sie das ableiten, dass das keine Neueinstellung im tariflichen Sinne ist.
Oder ob sie da irgendwelche Kommentierungen/Urteile hätten, die besagen, dass sie es so ansehen müssen.
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Das ist die Zurschaustellung von Inkopetenz oder glatt gelogen! Lass dir gegebenfalls mal die Norm zeigen, nach der du nicht neu angestellt werden kannst.
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Ich vermute mal, dass die es aus Bequemlichkeit, über eine Versetzung durchführen wollen. Alles andere würde wohl Arbeit bedeuten und das will man wohl vermeiden.... Nur eine Vermutung.
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BAG vom17.12.2015 - 6AZR 432/14:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-432-14/
Rn. 17:
b) Die Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung richtet sich demgegenüber nach § 16 Abs. 2 TV-L. Diese Tarifnorm differenziert nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zwischen Neu- und Wiedereinstellung. Das gilt auch für die wiederholte Einstellung von zuvor befristet Beschäftigten (BAG 24. Oktober 2013 – 6 AZR 964/11 – Rn. 16). Eine Einstellung iSd. § 16 Abs. 2 TV-L erfolgt auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im (unmittelbaren) Anschluss an ein beendetes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber begründet wird (BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 9, BAGE 144, 263). Ausreichend ist die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach einer rechtlichen Unterbrechung (vgl. BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 11, aaO).
Siehe auch BAG vom 21.3.2018 - 7 AZR 408/16, Rn. 58
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Also inhaltlich und technisch ist das ja auch korrekt und richtig es via Versetzung und Übertragung der niedrigwertigen Tätigkeiten zu machen.
So reine aus Sicht der Personalverwaltung.
Aber das Personaler behaupten, sie können nicht anders, obwohl es doch eher ein, wir wollen nicht anders ist, ist halt in der Tat entweder Inkompetenz oder Faulheit.
Vielleicht beherrscht der Vorgesetzt Personalmanagement und nutzt die tariflichen Möglichkeiten aus, um dich auf deinen Wunschposten inkl. deinem Wunschentgelt zu verschieben, weil er versteht, dass er ansonsten bald einen MA verlieren wird.
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Der Personalchef hat bestätigt, dass eine Neueinstellung mit Anerkennung förderlichen Zeiten grundsätzlich als KANN Regelung, möglich wäre. Aufgrund interner Absprachen und Regelungen innerhalb des Ministeriums ist dies in meinem Fall jedoch nicht vorgesehen. Da beide Dienststellen eng zusammenarbeiten und zum selben Ministerium gehören, möchte man vermeiden, dass der Eindruck einer Abwerbung von Mitarbeitern entsteht.
Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren.
Ich sollte nun sorgfältig abwägen, ob ein Wechsel unter diesen Bedingungen für mich dennoch attraktiv ist. Sollten meine Leistungen überzeugen, könnte zukünftig auch über eine Verkürzung meiner Stufenlaufzeit gesprochen werden.
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und bis dahin eine Zulage nach 16.5?
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und bis dahin eine Zulage nach 16.5?
Auch das nicht:
"Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren."
Ich stehe nun vor der schwierigen Entscheidung, das Stellenangebot anzunehmen. Die neue Stelle ist zweifellos die richtige Wahl für mich, auch wenn die Rahmenbedingungen besser sein könnten. Finanziell gesehen wäre ich durch den Wechsel nicht schlechter gestellt. Dennoch möchte ich meine aktuelle Arbeitsstelle so schnell wie möglich verlassen, da die Situation für mich kaum noch erträglich ist.
Ich bedanke mich herzlich für eure Unterstützung!
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Na denne! Annehmen und wenn es dir auch ums Geld geht, dann einen Ag suchen, der es dir gibt.