Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Anne69 am 13.06.2024 19:15
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Hallo
Wir haben gegen eine Rückforderung von Anwärterbezügen Widerspruch eingelegt (duales Studium wurde abgebrochen)
Der Widerspruch wurde von uns verfasst und per Einschreiben an die Behörde geschickt.
Seit 3 Wochen warten wir jetzt auf eine Antwort von der Behörde. Wir haben vor 3 Tagen per Email nachgefragt, aber leider immer noch keine Antwort erhalten.
Meine Frage: da die Zahlungsfrist demnächst abläuft, bin ich mir unsicher, ob wir jetzt in Vorkasse treten müssen oder - solange die Antwort noch offen ist - mit der Zahlung warten können.
Kann das jemand beantworten? Berechtigt ein Widerspruch auch die Zahlung aufzuschieben oder müssen wir hier in Vorkasse treten.
Schon mal Danke für eure Antwort :-)
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Prinzipiell bleibt die Zahlungspflicht verstehen, auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Darf ich fragen womit ihr den Widerspruch/Einspruch begründet habt?
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Das sollte in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
In der Regel heißt es dort, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung...