Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Mainzelingo am 14.06.2024 11:50
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Hallo zusammen,
mein Sohn möchte gerne nach dem dualen Studium zum Dipl.Finanzwirt in 2026 (Finanzamt Land NRW) unmittelbar eine 2 jährige, verkürzte Ausbildung zum Kriminalkommissar beim BKA (Bund) als duales Studium absolvieren. Gilt grundsätzlich die 5 jährige Mindestdauer auch bei einem Wechsel vom Land zum Bund?
Lieben Dank im voraus für eine Rückmeldung
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Die 5 Jahre gelten beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Nach 31 Abs. LBesG ist der Bund mit aufgeführt. Daher sollte nach meinem Rechtsempfinden keine
Rückforderung möglich sein.
Würde dies aber mit dem aktuellen Dienstherrn abschließend klären, wenn alles beim
Bund in trockenen Tüchern ist.
LG
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War vielleicht nicht ganz sinnvoll ausgedrückt. Der Bund gilt natürlich als öffentlicher Dienst und damit sollte die Rückforderung ausgeschlossen sein.