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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hilfesuchender am 14.06.2024 12:46
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Hallo,
wenn ich an einem Sonntag (24 Std.) Rufbereitschaft versehe, bekomme ich dann pauschal 4 Stunden mein Arbeitsentgelt meiner Entgeltgruppe oder ist das für jeweils 12 Stunden Rufbereitschaft der Fall?
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Bei einer Rufbereitschaft von mindestens 12 Stunden an einem Wochenende wird eine Tägliche Pauschale von 4 Stunden des Stundenentgelts gezahlt. Unter 12 Stunden sind es 12,5 v.H. pro Stunde Rufbereitschaft.
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Dankeschön, der Hinweis "täglich" hat mir geholfen 8)