Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Beamtenneuling am 18.06.2024 11:30
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Da ich leider neu in der Thematik bin, konnte ich mir die Frage nicht beantworten, ob die Zugangsvermutung (3Tage) bei einem belastender Verwaltungsakt (Negativmitteilung, Konkurrentenmitteilung) durch versenden mit der Hauspost greift. Weiß das hier evtl. Jemand?
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Ein Verwaltungsakt gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Mit Post ist nicht Hauspost gemeint.
Der Zugang erfolgt hier, wenn der VA in den Machtbereich des Empfängers gelangt und bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist.
VA ist am Montagmittag mit der Hauspost in der Funktionseinheit angelangt, am Dienstag kann mit Kenntnis durch den Beamten gerechnet werden.