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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Philipp am 18.06.2024 14:50

Titel: Irgendeine Chance auf Zulage durch Mehrarbeit?
Beitrag von: Philipp am 18.06.2024 14:50
Ich finde bisher immer nur Regelungen die aufgrund vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage nach TVöD vorsehen.
Wie sieht das aus wenn eine Leitungsstelle unbesetzt ist, sich die Nachbesetzung durch politische Entscheidungen weiter auf unbestimmte Zeit verzögert, und der nächste Vorgesetzte einfach in die Pflicht genommen wird diese komplette Stelle "nebenbei mit" zu erledigen.

Gibt es da irgend eine Form des Rechtsanspruchs auf eine höhere Vergütung bis die Stelle entsprechend Nachbesetzt ist? Oder welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

Die Stelle komplett brach liegen zu lassen - inhaltlich - würde zu massiven Verzögerungen bei verschiedensten Abläufen führen.
Titel: Antw:Irgendeine Chance auf Zulage durch Mehrarbeit?
Beitrag von: MoinMoin am 18.06.2024 15:04
Wenn jemand die inhaltliche Arbeit von zwei Stelle gleichzeitig machen soll und beide Stellen gleich eingruppiert sind, dann kann man sich Überstunden anordnen lassen oder konsequent beide Stelle mit 50% seiner Zeit beackern.

Die Verzögerungen in den Abläufen dokumentiert man dann und legt sie den (politischen) Entscheidungsträger vor, dass aufgrund dieser ihrer Entscheidung diese Abläufe entsprechend verzögert wurden.

Wo ist das Problem?
Es werden keine Überstunden angeordnet?