Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: mrslo am 18.06.2024 16:08
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Hallo, weiß vielleicht jemand wie es sich in Sachsen-Anhalt bei den Landesbeamten mit der Anrechnung der Dienstjahre/Beschäftigungsjahre verhält? Wird da die Ausbildungszeit mitgerechnet/anerkannt oder nicht? Lieben Dank schonmal vorab :-)
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Die Zeit als Beamter auf Widerruf ist regelmäßig Dienstzeit. Sonstige Ausbildungen voraussichtlich nicht.
Warst du vor der Verbeamtung Beschäftigte?
Du kannst mal schauen, ob es eine Jubiläumsverordnung o. Ä. gibt.