Forum Öffentlicher Dienst
		Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Vanillepudding am 20.06.2024 08:45
		
			
			- 
				Liebes Forum,
 
 wie sieht es denn mit der Gewährung des Familienzuschlags in folgendem Fall aus?
 Beamtenpaar, verheiratet, keine Kinder
 Person 1: berechtigt für Zuschlag Stufe 1 in Niedersachsen
 Person 2: berechtigt für Zuschlag Stufe V in Bayern
 
 Nun war ja ein Plan bei der Umstellung der Familienzuschläge in Bayern auch, dass es keine Ehegattenkonkurrenz mehr bei der Stufe V (ehemals 1) geben soll. In Niedersachsen sieht das aber anders aus. Wird also der Zuschlag von Person 1 gekürzt oder ist der Zuschlag in Stufe V dafür nicht relevant?
 Da würde ich mich über Einschätzungen bzw. Antworten freuen.
 
 Danke und viele Grüße