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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: smartiebob am 20.06.2024 15:48
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Nehmen wir an, dass jemand nach TVöd Bund 9b bezahlt wird und seinen Arbeitgeber Ende September des Jahres wechselt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Bundesbehörde. Wird die Person vom alten Arbeitgeber einen Teil der Jahressonderzahlung (also von Januar bis September) bekommen? Wie viel wäre das?
Welche weiteren finanziellen Aspektes sind beim Arbeitgeberwechsel im Oktober zu beachten?
Vielen Dank im Voraus!
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Nehmen wir an, dass jemand nach TVöd Bund 9b bezahlt wird und seinen Arbeitgeber Ende September des Jahres wechselt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Bundesbehörde. Wird die Person vom alten Arbeitgeber einen Teil der Jahressonderzahlung (also von Januar bis September) bekommen? Wie viel wäre das?
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JSZ gibt es nur von dem tvöd AG, bei dem man am 2.12. angestellt ist
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Oh nein, welch ein herber Verlust :-[
Also würde es Sinn machen so früh wie möglich im Jahr zu wechseln, um anteilig noch Beträge vom neuen Arbeitgeber zu bekommen?
Gibt es weitere finanzielle Verluste die hier beachtet werden sollten spielen?
Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
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Maßgeblich ist der 1. Dezember :)
Hier findet aber offenbar kein Arbeitgeberwechsel statt, denn es wird nur das Ministerium gewechselt. Arbeitgeber bleibt offenbar der bund der Bund, so dass der Anspruch bei 12/12-tel bleibt und im November ausgezahlt wird
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Vielen Dank, es wird gewechselt von einer Bundesbehörde zur anderen, wobei die beiden Bundesbehörden unterschiedlichen Bundesministerien unterstehen.
Das bedeutet also, dass ich die Jahressonderzahlung im vollen Umfang erhalte?
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Ich gehe einmal davon aus, dass als Arbeitgeber im Arbeitsvertag der Bund (=Bundesregierung) genannt ist.
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Vielen Dank, es wird gewechselt von einer Bundesbehörde zur anderen, wobei die beiden Bundesbehörden unterschiedlichen Bundesministerien unterstehen.
Das bedeutet also, dass ich die Jahressonderzahlung im vollen Umfang erhalte?
Ja, wenn du deinen Arbeitgeber eben nicht - wie im Eingangspost erwähnst - wechselt. Bleibt die Bundesrepublik dein Arbeitgeber ändert sich auch nichts am Arbeitsverhältnis und der Jahressonderzahlung.
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Du erhälst 12/12 der JSZ. Grundlage (auch für die Berechnung) ist der Arbeitsvertrag, der am 01.12.24 besteht.
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Vielen herzlichen Dank an alle.
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Ich bin immer wieder begeistert, das die einen grundsätzlich Glauben, dass sie den AG wechseln, wenn sie von einer Behörde zur anderen wechseln und die anderen glauben, dass sie keinen AG wechsel haben, wenn sie im gleichem Tarifsystem bleiben.
Also immer gucken, was oben im Vertrag steht!
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Ja, da steht tatsächlich Vertrag mit "Bundesregierung" vertreten durch ... #Name der Behörde#
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Also kein Arbeitgeberwechsel!
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Ich bezweifle stark, dass die Bundesregierung der Arbeitgeber ist ;)
Arbeitgeber ist die Bundesrepublik Deutschland.
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Im Vertrag steht definitiv "Bundesregierung" ;)