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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Siggi3005 am 21.06.2024 09:49
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Hallo,
ich bin in meiner Abteilung aktuell in EG9c Stufe 4 eingruppiert. Im Januar 2025 erreiche ich Stufe 5.
Nun wird meine Abteilung komplett neu organisiert. Die Abteilung wird zu einem Sachgebiet heruntergestuft und einer anderen Abteilung im Amt unterstellt. Im Zuge dessen werden Aufgaben anders verteilt und neu beschrieben. Meine Aufgabe würde sich dahingehend ändern, dass es für mich zu einer Höhergruppierung kommen würde (Mitarbeit Grundsatz wird zu Leitung Grundsatz, die grundsätzlich mit EG 10 bewertet ist). Wie würde es hier mit meiner Stufenlaufzeit aussehen? Beginnt diese wieder von vorne, da sich meine Eingruppierung ändert? Auf die Orga habe ich ja keinen Einfluss.
Lieben Dank für Eure Einschätzung.
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Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorne. Eine Änderung der EG bedarf aber deiner Zustimmung.
Du könntest schauen, ob der AG dir die neuen Aufgaben vollumfänglich erst zum 01.01.25 überträgt. Immerhin nimmt so ein Umstellungsprozess doch auch immer viel Zeit in Anspruch, so dass es durchazus sein kann, dass dieser erst im neuen Jahr abgeschlossen ist. ;)
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Vielleicht will dein AG durch die Umstrukturierung aber einfach nur effizienter werden und Geld einsparen, so dass er dir die Tätigkeiten mit Wertigkeit E10 nicht in dem zeitlichen Umfang zuweist, dass sie zu einer Höhergruppierung führen werden. Daher lieber nicht soviel Gedanken über ungelegte Eier machen.
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Oder man akzeptiert die Regeln des Systems, in das man sich freiwillig hineinbegeben hat.
Freilich ist es einem selbst unbenommen gestaltend einzuwirken.
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Eine Umstrukturierung dauert, meinst Du, das ist vor Januar durch?