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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Paddy801 am 21.06.2024 20:13
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Hallo zusammen, mich würde interessieren, wer im im Jobcenter (gE) arbeitet und in welcher EG die Einstufung erfolgte. Eigenes kleineres Sachgebiet und Aufgaben wie ein klassischer 9C Sachbearbeiter rechtfertigen aus meiner Sicht keine EG8.
Was sind eure Aufgaben als Fachassistent?
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Der Fachasssistent ist mit einem Sachbearbeiter für mittlere Verwaltungsaufgaben vergleichbar.
Die Teams bestehen in den Jobcentern, nach meinem letzten Kenntnisstand, gewöhnlich aus mehreren Fachassistenten und Sachbearbeitern mit gehobenen Verwaltungsaufgaben.
Die Stellen der Fachassistenten scheinen zudem nicht einheitlich bewertet zu sein.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=116087.0
https://www.kommunalforum.de/jobcenter_verdienst.php
Weiterhin müsste die Qualifikationsanforderung für eine Eingruppierung in die E9b oder höher erfüllt sein (FLII, BLII o. Ä.).
Was sind eure Aufgaben als Fachassistent?
Sinnvoller wäre es, wenn du deine Stellenbeschreibung hier einstellst.
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Bei mir in Dresden erhalten die Fachassis ne 9a und ich als SB ne 9c, wobei die auch erst auf dem Klageweg erzielt wurde. In anderen JC (siehe Sächs. Schweiz) hat man den FA aber ne 9b gegeben und wenig überraschend div. Leute auch aus meinem Haus "abgeworben".
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EG 9a als Fachassistent. Weniger ist mir bisher noch nicht bekannt geworden.
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Bei uns (Landkreis in Sachsen-Anhalt) erhalten die Fachassistenten eine 9b.
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Bei uns (Kommunales Jobcenter in Baden-Württemberg) wird unterschieden zwischen Leistungssachbearbeitern und regulären Sachbearbeiter.
Die Leistungssachbearbeiter bearbeiten ausschließlich Erstanträge und sind in die EG 10 eingruppiert. Die regulären Sachbearbeiter, die sich um Weitergewährungsanträge - und somit den laufenden Stand - kümmern, sind in EG 9a eingruppiert.
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Bei uns sind Fachassistent*innen in 9a eingruppiert (war mal 8, wurde vor einigen Jahren korrigiert)
Sachbearbeiter*innen und Vermittler*innen sind in 9c eingruppiert (wurde für die LSB auch korrigiert)
EG 10 haben die Teamleiter*innen.
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Es ist irrelevant wie die Eingruppierungen anderswo aussehen.
Ausschlaggebend sind die konkret bei dir nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.
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Ich füge euch mal die Stellenbeschreibung hinzu.
Habe sie heute ausgehändigt bekommen.
Mit der Bitte um eure Meinung
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(...)Aufgaben wie ein klassischer 9C Sachbearbeiter(...)
Wie kann das sein, wenn sich alle der aufgeführten Arbeitsvorgänge bzw. Aufgaben 1-4 auf den Regelfall beziehen bzw. in Abstimmung mit der Sachbearbeitung durchgeführt werden?
Hier ist eindeutig eine klare Abgrenzung zwischen dem Sachbearbeiter und dem Fachassistenten Leistungsgewährung ersichtlich, die eine unterschiedliche Eingruppierung rechtfertigt. Der Sachbearbeiter ist für die schwierigen Sonderfälle zuständig und leitet den Fachassistenten an.
Ich würde hier nach kursorischer Prüfung eine Eingruppierung bis hin zur 9a für gerechtfertigt halten.
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Danke für den Hinweis. Ich sehe das ganz ähnlich.