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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Blauerpunto97 am 22.06.2024 21:20
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Hallo,
ich bin ein junger Berufsanfänger und wurde EG5 eingruppiert. Ich erledige jedoch die gleichen Aufgaben wie meine Kollegen, welche fast alle EG9 sind. Anscheinend wurde da auch in meinem Tatigkeitsprofil getrickst damit das durchgeht. Mein AL hat mir auch beim Einstellungsgespräch gesagt, dass nach meiner Probezeit geguckt wird was ich alles gelernt habe und das ich dann natürlich auch fair bezahlt werde und das gleiche bekomme. Das hat sich nun als dreiste Lüge herausgestellt. Meine fehlende Berufserfahrung und mein fehlendes Wissen zu den Eingruppierungen des ÖD wurden eiskalt ausgenutzt. Ich werde beim MEG aufjedenfall fordern, die zusätzlichen Aufgaben auch in meinem Tatigkeitsprofil aufzunehmen, vor allem mit den richtigen Zeitanteilen!
Nun zu meiner Frage:
Ich plane eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und meinen AG nach Ablauf der Versicherungswartezeit ggf. zu verklagen um mir die VIER höheren Gehaltsstufen einzufordern die mir zustehen. Die Versicherung greift jedoch nicht bei Rechtsfällen die schon vor Abschluss der Versicherung vorlagen. Könnte ich damit argumentieren, dass mir zu dem Zeitpunkt noch gar nicht klar war, dass ich viel zu niedrig eingruppiert bin?
Ich danke schonmal für eure Antworten..
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Grundsätzlich kannst du das, ob die Versicherung das glauben wird, kann dir niemand sagen.
Ich persönlich wäre vorsichtig mit Versicherungsbetrug. Evtl. ist ver.di ne bessere Anlaufstelle? Sind die nicht für sowas da?
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Hm okay ja das ist wohl echt nicht so clever.
Mit ver.di hab ich mich noch gar nicht auseinander gesetzt.
Wie läuft das denn ab bei denen?
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Oder eine neue Dienststelle suchen?
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Hm okay ja das ist wohl echt nicht so clever.
Mit ver.di hab ich mich noch gar nicht auseinander gesetzt.
Wie läuft das denn ab bei denen?
Das kann ich konkret nicht sagen. Bin selbst kein Mitglied. Ich würde einfach mal über deren Homepage recherchieren.
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ich bin ein junger Berufsanfänger und wurde EG5 eingruppiert. Ich erledige jedoch die gleichen Aufgaben wie meine Kollegen, welche fast alle EG9 sind.
Sorry, aber 11 von 10 jungen Berufsanfängern behaupten dies so oder ähnlich...
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Zumal: Du bist immer korrekt eingruppiert. Wenn es identische Aufgaben mit identischen Zeitanteilen sind, die tatsächlich in eine höhere EG führen, kannst du deine Rechtsmeinung doch per Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen lassen. Da braucht es keinen großartigen Rechtsschutz zu.
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Hallo,
ich bin ein junger Berufsanfänger und wurde EG5 eingruppiert. Ich erledige jedoch die gleichen Aufgaben wie meine Kollegen, welche fast alle EG9 sind. Anscheinend wurde da auch in meinem Tatigkeitsprofil getrickst damit das durchgeht. Mein AL hat mir auch beim Einstellungsgespräch gesagt, dass nach meiner Probezeit geguckt wird was ich alles gelernt habe und das ich dann natürlich auch fair bezahlt werde und das gleiche bekomme. Das hat sich nun als dreiste Lüge herausgestellt. Meine fehlende Berufserfahrung und mein fehlendes Wissen zu den Eingruppierungen des ÖD wurden eiskalt ausgenutzt. Ich werde beim MEG aufjedenfall fordern, die zusätzlichen Aufgaben auch in meinem Tatigkeitsprofil aufzunehmen, vor allem mit den richtigen Zeitanteilen!
Nun zu meiner Frage:
Ich plane eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und meinen AG nach Ablauf der Versicherungswartezeit ggf. zu verklagen um mir die VIER höheren Gehaltsstufen einzufordern die mir zustehen. Die Versicherung greift jedoch nicht bei Rechtsfällen die schon vor Abschluss der Versicherung vorlagen. Könnte ich damit argumentieren, dass mir zu dem Zeitpunkt noch gar nicht klar war, dass ich viel zu niedrig eingruppiert bin?
Ich danke schonmal für eure Antworten..
Ich sehe da keine Erfolgsaussichten bei einer Klage. Laut Sachverhalt wurden dir Tätigkeiten der E5 übertragen, allerdings machst du pflichtwidrig andere Tätigkeiten. Da du dich noch in der Probezeit befindest, wäre schlimmstenfalls mit einer Kündigung zu rechnen.
Ich würde eher mit meiner Führungskraft sprechen und ihr mitteilen, dass du nur die übertragenen Tätigkeiten (der E5) ausführen kannst und nicht mehr, es sei denn, es würde dir wirksam übertragen werden.