Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Muskatnuss am 23.06.2024 16:17

Titel: Einstufung und Anrechnung von akademischen Abschlüssen in der Pflege
Beitrag von: Muskatnuss am 23.06.2024 16:17
Hallo Zusammen!
Als Pflegekraft in der Psychosomatik mit einem abgeschlossenen Studium in Klinischer Psychologie(B.Sc) frage ich mich , wie ich in der Entgelttablle eingestuft werde. Da es sich um kein pflegewissenschaftliches Studium handelt, bin ich mir unsicher, ob ich weiterhin der " P"- Tabelle oder bereits der "E"-Tabelle zugeordnet werde. Kann mein Bachelorabschluss überhaupt angerechnet werden, wenn ich in der psychotherapeutischen Pflege tätig bin ? Ich freu mich über Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.
Titel: Antw:Einstufung und Anrechnung von akademischen Abschlüssen in der Pflege
Beitrag von: MoinMoin am 23.06.2024 17:12
Die Tätigkeiten sind (werden) eingruppiert.

Unabhängig davon wie wer und mit welchem Abschluss jemand diese ausübt, ausüben würde.
Titel: Antw:Einstufung und Anrechnung von akademischen Abschlüssen in der Pflege
Beitrag von: Bob Kelso am 24.06.2024 13:53
Guten Tag!
Ist Ihre zu erbringende Tätigkeit im Sinne der Pflege fixiert, erhalten Sie das Entgelt nach der Beschreibung! Auch wenn Sie eine Prof. der Pflegewissenschaften inne hätten; das Entgelt richtet sich immer nach den zu erbringenden  Eingruppierungsmerkmalen.