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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JausMUC am 25.06.2024 13:02
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Hallo und guten Tag,
Ich habe die Frage zur Vergütung der Krankheitstage der Krankmeldung!
Info:
Schichtarbeit Wechselschicht Schichtrhythmus 12Std./3 Tage = 36Std - 3Tage frei - 3Tage Dienst.
Reguläre wöchentliche Arbeitszeit 38,5Std.
Der Fall: Von Montag bis Sonntag krank geschrieben, in dieser Woche lt. Dienstplan 3Tage Nachtschicht.
Krankheitstage die lt. Lohnabrechnung berechnet wurden 4 Tage. ???
Aussage der Abteilung, Nur die drei Arbeitstage wo ich wegen Krankheit keinen Dienst machen konnte werden auf der Lohnabrechnung berechnet.!
Frage: Wieviel Tage müssten auf der Lohnabrechnung §21 gezahlt/berechnet werden ??? 3 Tage oder 5 Tage und warum wurden auf der Lohnabrechnung 4 Tage berechnet ???
Jeder den ich gefragt habe, verweist mich auf was anderes.
Danke für Eure Hilfe
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Ich kann mir das so vorstellen das auf der Abrechnung "Tage" gezält werden. Da eine Nachtschicht ja von einen auf dem anderen Tag geht muss man hier zwei Tage Arbeitsunfähig sein. In dem Fall hier vier Tage bei drei aufeinanderfolgenden Schichten.
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Ich kann mir das so vorstellen das auf der Abrechnung "Tage" gezählt werden. Da eine Nachtschicht ja von einen auf dem anderen Tag geht muss man hier zwei Tage Arbeitsunfähig sein. In dem Fall hier vier Tage bei drei aufeinanderfolgenden Schichten.
Erst mal DANKE das Du geantwortet hast. Auf der Abrechnung werden Krankheit und Urlaub als Tage gezählt, das stimmt, aber
bei einer 38,5 Std/Woche werden bei Krankheit regulär Montag bis Freitag gerechnet und nicht die eingeteilten Dienste, Oder?
Sonst würde man ja z.B. bei vier Wochen Krankheit sowohl finanziellen als auch Stunden bezogen Verlust machen. Da man demnach nur 15Tage bezahlt bekäme, aber Sunden von 20 Tagen erbringen müsste, somit würde man nach einer OP in das unendliche Stunden Minus rutschen. Oder sehe ich da etwas falsch???
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Bezahlt wird das Tabellenentgelt. Zusätzlich die Zulagen für Schicht nach Schichtplan auf Basis des Durchschnitts der letzten 3 vollen Kalendermonate.
Stunden müssten so wie im Schichtplan vorgesehen als erbracht gebucht werden. Das hat aber nichts mit der Entgeltabrechnung zu tun und ist auch nicht abhängig von den auf der Entgeltabrechnung aufgeführten "Krankheitstagen".
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Das klingt jetzt als wäre der Fall ein Arbeitgeber der nach TV-L zahlt aber nicht Tarifgebunden ist.
Gezahlt wird ja immer das Tabellenentgelt, Prozentual wenn Teilzeit besteht. Eine Tageweise Anrechnung ist nicht vorgesehen.
Bei der Stundenabrechnung dann schon, aber die hat ja nichts mit dem Gehalt zu tun.
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Tabellenentgeld und für Urlaubs und Krankheitstage wird ein Durchschnitt der Differenz als Zulage gezahlt. so wie Flip schon sagte. Die Frage bezog sich darauf warum diese für 4 Tage gezahlt wurde. Meine Vermutung ist das diese Zulage Täglich gezahlt wird. Genauso wie die Krankschreibung ist, Anspruch besteht aber nur für die Tage wo ich auch Dienstplanmässig Schicht habe. Drei Tage Nachtschicht gehen über vier Kalendertage. Das Tabellenentgelf wird so Gezahlt als ob man Gearbeitet hätte.
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Wenn Du drei Tage arbeitest und drei tage frei hast, dann warst du bei einer AU von Mo-So auch 4 Tage krank. Den UK-Aufschlag bekommst Du auch für Tage ohne Nachtdienst. 4 Tage sind logisch