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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LuxlDS am 26.06.2024 01:20
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Hallo!
Ich bin mir sicher das solche Fragen öfters hier gelandet sind.
Ich befinde mich aktuell in einem Bewerbungsverfahren zu einem Posten in der öffentlichen Verwaltung in Bayern welche verbeamtet ist. An sich habe ich alle „Stationen“ des Verfahrens bereits abgeschlossen. Die letzte Station war / ist der Amtsarzt, bei welchem ich vor zwei Wochen war.
Grundsätzlich geht es mir Gesundheitlich unbedenklich, keine Medikamente oder so alles super. Bis der Amtsarzt kam...
Beim Amtsarzt wurde ein erhöhter Blutdruck festgestellt, weshalb ich zu meinem Hausarzt / generell einem anderen Arzt geschickt wurde, mit der „Anweisung“ zur 24-Stunden-Blutdruckmessung. Welche ich auch möglichst schnell absolvierte. Gesagt – getan, habe ich die Messung gemacht und auswerten lassen. Dort kam ein Mittelwert von 135/67 heraus (Hoch-Normaler Blutdruck). Mein Arzt, welcher auch Internist ist, äußerte das er keine bedenken bei dem Blutdruck sieht, man zwar das Ganze im Auge behalten
muss, aber mit etwas mehr Bewegung, weniger Salz und Gewichtsreduktion alles wieder super wird.
Ich die Ergebnisse sofort an das zust. Gesundheitsamt per Mail (wie auch besprochen mit dem Amtsarzt) übermittelt und eine Rückmeldung erhalten. Dass es mit diesem „Bluthochdruck“ und meinem BMI schwierig wäre, eine Verbeamtung durchzuführen (Ich erinnere – Verbeamtung auf Widerruf). Nun stehe ich wenig da, ohne Plan und wirklich nh Idee, was ich machen könnte. Angeblich ist mein Blutdruck ein Bluthochdruck, mein Arzt sagt jedoch, dass es keiner ist und medizinisch unbedenklich ist.
Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
Ich bedanke mich über eine Rückmeldung.
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Moin ich bin auch bei mir AA mit erhöhten Blutdruck und zu hohem BMI aufgetreten. Die 24h Messung ergab bei mir insgesamt normale Werte, tagsüber auch eher höher, nachts oder insgesamt im Liegen war mein Blutdruck recht niedrig. Das wurde als normal bezeichnet. Die Amtärztin sprach von der Nachtabsenkung, die wichtig sei. Und ich wurde diensttauglich geschrieben.
Das Schlimmste was Dir m. M. nach passieren kann, ist Du vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal zum AA musst. Bis dahin kannst du ja noch am Blutdruck arbeiten.
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Es gibt verschiedene Richtwerte zu Blutdrücken. Ein "deutscher" Wert ab 130/90 = Bluthochdruck und dann den Wert der WHO ab 140/90 = Bluthochdruck. Nach der WHO ist dein Wert hochnormal.
Der Blutdruck lässt sich notfalls medikamentös behandeln. Ich sehe für die Verbeamtung auf Widerruf keine Probleme. Für eine Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit sehe ich keine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit.
Gleichwohl ist es sinnvoll den Blutdruck zu reduzieren und das Übergewicht abzubauen. Beamter zu werden lohnt sich deutlich mehr, wenn man ein langes Leben hat. Dafür ist Bewegung / Sport, ein normaler Blutdruck, ein nicht zu hoher Körperfettanteil und ein halbwegs gesunder Lebensstil notwendig.
Pro Kilogramm verlorenen Körperfetts kann man mit einem um 2mmHG verringerten systolischen Blutdruck (der höhere Wert) rechnen. Das BMI-Ziel sollte unter 27,5 sein.
Mit Blick auf die Zeit deines Forebeitrags ist ein regelmäßiger Schlaf zur Nachtzeit zu empfehlen. ;-)
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Hallo, erstmal danke für eure Beiträge.
Mein „Bluthochdruck“ ist bereits, nachdem der Wert festgestellt wurde in Behandlung (das Weiß der AA auch, steht auf dem Zettel, welchen ich eingesendet habe vom Hausarzt). Das Thema schlaf ist zurzeit ein wenig schwierig, weil mir, das ganze nicht wirklich ruhe, gibt, aber das sollte sich die Tage wieder legen.
Es ist nun mal so, dass ich übergewichtig bin, mein BMI jedoch unter den 35 liegt und ich auch daran arbeite (regelmäßig Bewegung, ausgewogene Ernährung und co). Scheinbar, jedenfalls laut dem Gespräch gestern mit dem Gesundheitsamt, ist mein BMI + der Blutdruck ein ziemliches Ausschlusskriterium für ein Posten in der Verwaltung. Was offiziell schriftliches (nh Mail oder Brief o. Ä.) liegt mir jedoch noch nicht vor, das soll aber scheinbar die Woche noch kommen, so hörte es sich jedenfalls an. Ich habe halt nur die Befürchtung, dass die werten Damen und Herren vom Gesundheitsamt diese beiden Aspekte (BMI, Blutdruck) nun als Ausschlussgrund sehen und das ganze deswegen nichts wird. Obwohl ich bei vielen lese, dass trotz von einem BMI von 33 bspw. man verbeamtet wurde. Meine Blutwerte (welche auch vom HA erhoben wurden, wie gefordert) waren auch absolut in Ordnung, also keine weiteren Erkrankungen vorzufinden außer der „Hoch-Normale“ Blutdruck. Finde halt es etwas schwierig, wenn ich vom Gesundheitsamt gesagt bekomme „eine Verbeamtung wird schwierig" (sinngem.) und dann in jeder halbwegs seriösen Quelle lese, dass sowas im Regelfall kein Ausschlussgrund ist.
Zu der Aussage "Das Schlimmste was Dir m. M. nach passieren kann, ist Du vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal zum AA musst. Bis dahin kannst du ja noch am Blutdruck arbeiten." von clarion
Nochmal zum AA wäre an sich ja kein Problem, bin ja definitiv gewillt daran zu arbeiten. Nur leider scheint es aktuell so, als würde nicht mal die Verbeamtung auf Widerruf zustande kommen können.
Aber ich danke schonmal, vielleicht sieht der AA das ähnlich wie ihr und lässt mich trotzdem durch die Diensttauglichkeitsprüfung durchkommen. :)
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Der Arzt schätzt nur ein, wie wahrscheinlich eine Dienstunfähigkeit vor regulärem Pensionseintritt ist. Ist sie größer als 50 %, kann keine Verbeamtung erfolgen. Ist sie geringer als 50 %, kann eine Verbeamtung erfolgen. Das Ganze gilt aber nur für die Verbeamtung auf Probe und Lebenszeit.
Für die Verbeamtung auf Widerruf wird nur die Zeit auf Widerruf betrachtet. Ich sehe nicht im Ansatz ein Hindernis für eine Verbeamtung auf Widerruf für 2-3 Jahre.
Sollte die Verbeamtung wegen Blutdruck und Gewicht abgelehnt werden, gibt es immer noch erfolgversprechende Rechtsschutzmöglichkeiten.
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Das mit dem Pensionseintritt wurde mir auch so erklärt.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es da bspw.? Widerspruch?
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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es da bspw.? Widerspruch?
Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Klage.
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Alles klar, danke dir. Ich warte mal ab bis was schriftliches vom AA da ist... mal schauen.
Danke euch aber :)
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Alles klar, danke dir. Ich warte mal ab bis was schriftliches vom AA da ist... mal schauen.
Danke euch aber :)
Gib Bescheid, wenn du mehr weißt.
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Sofern Dienstherr der Freistaat Bayern sein wird, ist für dich vielleicht auch die Pressemitteilung zur gestrigen Ministerratssitzung unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-25-juni-2024/?seite=5062 (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-25-juni-2024/?seite=5062) ganz interessant: „Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.“ Vor diesem Hintergrund dürfte von der Ablehnung der Einstellung auch bei noch laufenden Einstellungsuntersuchungen noch restriktiver Gebrauch gemacht werden .
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Das ist mal interessant zu hören... ja, wie im Titel vermerkt ist das hier betreffende Bundesland Bayern, wodurch mich das betreffen könnte. Nur leider Denke wird die Chance das diese Änderung bereits geltend gemacht glaube, sehr gering ausfallen, da A) ich ja bereits beim AA war und B) das ganze ja nur "kann auf [...]" ist.
Ich befürchte ehrlich gesagt das der AA welcher meinte "das wird wahrscheinlich nichts", seine Aussage wahr macht und mir wegen meines Blutdrucks (welche in Behandlung ist und jetzt nun mal nicht extrem hoch) durchrasseln lässt.
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Das kann er/sie eigentlich nicht, wenn es "nur" um die Verbeamtung auf Widerruf geht.
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Ich möchte nochmal betonen, dass ich kaum Ahnung von der Thematik habe.
Ich hatte gestern mit dem Gesundheitsamt (und glaube doch, mit dem eigentlichen AA) gesprochen, welcher meinte, dass es mit dem BMI + Blutdruck wahrscheinlich nichts wird.
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Hallo folgender Leitfaden gilt primär für München
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2f6d68d7-b446-482c-92ea-8bd3e883ef12/ag_broschuere.pdf&ved=2ahUKEwjxyf-V8vmGAxWY8wIHHdOUCK0QFnoECBsQAQ&usg=AOvVaw2xjiIeWcnK87WYGv7Y-uLI
Aber in anderen Städten und Landkreisen sollte es ähnlich sein. Erwähnenswert ist hier der Punkt Nachuntersuchung.
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Habe gerade nochmal die Mail, welche ich an das Gesundheitsamt gesendet habe, herausgesucht und mir dort den Untersuchungsauftrag durchgelesen. Dort fand ich folgendes vor:
„In dem Gutachten bitte ich aufgrund des erhobenen Befundes anzugeben, ob der Bewerber die uneingeschränkte
gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besitzt, sowie ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird".
Scheinbar geht es jetzt, zum Zeitpunkt der Einstellung, schon um das Verhältnis auf Lebenszeit.
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Moin, dann hoffe ich, der Amtsarzt schreibt, dass die Prognose derzeit noch nicht möglich ist und eine Nachuntersung vor der Verbeamtung auf Probe empfiehlt.
Ich wurde vor dem Referendariat gar nicht untersucht, sondern erst zur Verbeamtung auf Probe.
Ich würde mich freuen, wenn Du schreibst wie es weiter geht.
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Ich hoffe auch einfach auf eine etwaige Nachuntersuchung. Denke zwar ehrlich gesagt das, dass nicht passieren wird, wenn ich die Aussage von gestern in meinem Kopf habe. Aber naja, zuversichtlich bleiben...
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Entscheiden über die Verbeamtung tut sowieso der Dienstherr. Nach dem Vorliegen des Gutachtens würde ich Kontakt aufnehmen und mit dem Ziel erörtern, dass der Vorbereitungsdienst als BaW absolviert wird und eine Nachuntersuchung vor der Verbeamtung auf Probe statt findet.
Zum Thema Verbeamtung und Übergewicht gibt es reichlich Rechtssprechung, die letzten Jahre überwiegend positiv für die Anwärter.
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Nun ja, der Dienstherr (in meinem Fall das Landesamt für Steuern), weiß ja, dass der Vorbereitungsdienst als BaW stattfindet. Vielleicht lässt sich ja mit dem AA klären, dass nochmals eine Nachuntersuchung zur Verbeamtung auf Probe stattfindet.
Aber wie häufig ist das der Dienstherr sich „entgegen“ das Amtsärztlichen Gutachten für eine Verbeamtung entscheidet?
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Aber wie häufig ist das der Dienstherr sich „entgegen“ das Amtsärztlichen Gutachten für eine Verbeamtung entscheidet?
Die Fragestellung ist schon nicht richtig.
Arzt ist Arzt und Dienstherr (Personalsachbearbeiter) Dienstherr.
Der Arzt gibt eine ärztliche Meinung ab, der Dienstherr zieht die rechtlichen Konsequenzen daraus.
Wie oben schon gesagt, der Arzt sagt, Wahrscheinlichkeit Dienstunfähigkeit > oder < 50 %. Dienstherr nimmt den Fakt auf und sagt bei > 50 % keine Verbeamtung auf Probe / Lebenszeit und bei < 50 % Verbeamtung möglich.
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Kurzer Zwischenmeldung:
Das Landesamt für Steuern in Nürnberg hat scheinbar bereits das Gutachten zugesendet bekommen. Das zust. Gesundheitsamt wollte mir jedoch nicht eine Auskunft über meine Diensttauglichkeit erteilen. Muss scheinbar bis morgen 08:00 Uhr warten.
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Das zust. Gesundheitsamt wollte mir jedoch nicht eine Auskunft über meine Diensttauglichkeit erteilen.
Das ist auch nicht deren Aufgabe bzw. ist das Gesundheitsamt dafür überhaupt nicht zuständig.
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Wer ist dann dafür zuständig mir mitzuteilen, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder nicht? Wäre der gesamte Stress wegen des Blutdruckes nicht, hätte ich ja am selben Tag im Gesundheitsamt noch gesagt bekommen, wenn ich vollkommen Diensttauglich wäre.
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Wer ist dann dafür zuständig mir mitzuteilen, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder nicht?
Die Einstellungsbehörde.
Wäre der gesamte Stress wegen des Blutdruckes nicht, hätte ich ja am selben Tag im Gesundheitsamt noch gesagt bekommen, wenn ich vollkommen Diensttauglich wäre.
Auch dann hätte das Gesundheitsamt keine Entscheidung treffen dürfen.
Als zukünftiger Beamter kannst du dir in dem Zusammenhang § 44 Abs. BayVwVfG ansehen. Entscheidet das Gesundheitsamt (Kreis / kreisfreie Stadt) über die Eignung / Einstellung, entscheidet eine sachlich absolut unzuständige Behörde. Die Entscheidung ist nichtig.
Vgl. Nr. 4
https://www.juracademy.de/allgemeines-verwaltungsrecht/va-zustaendigkeit.html
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Okay. Um ehrlich zu sein, verwirrt man das ein wenig.
Nur für mich, ob ich es richtig verstanden habe:
1. Die Einstellungsbehörde schickt mich zum zust. Amtsarzt (Gesundheitsamt in meinem Landkreis in dem Fall)
2. Der Amtsarzt untersucht mich und stellt ein Gutachten aus
3. Die Einstellungsbehörde entscheidet, ungebunden an dem Gutachten des Amtsarztes, über meine Verbeamtung?
Oder teilt mir die Einstellungsbehörde schlichtweg mit, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder ggf. nicht?
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1. und 2. richtig.
3. Liegt gesundheitliche Eignung vor, wirst du alsbald eine Urkunde zur Ernennung erhalten.
Liegt keine gesundheitliche Eignung vor, wird die Einstellung abgelehnt. Das ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen ist Rechtsschutz möglich.
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Kurze Zwischenmelduing:
- Bin nicht diensttauglich, weil mein Blutdruck + BMI >%50 dienstunfähig vor Pensionsalter ist. (Zitat Amtsarzt)
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Kurze Zwischenmelduing:
- Bin nicht diensttauglich, weil mein Blutdruck + BMI >%50 dienstunfähig vor Pensionsalter ist. (Zitat Amtsarzt)
Selbst als Nichtmediziner halte ich die Aussage des Arztes für völligen Unsinn.
Dann mal die Personalsachbearbeitung anrufen und fragen, welche Entscheidung sie treffen wollen.
Parallel ein paar RA-Kanzleien für Beamtenrecht abtelefonieren und vorsorglich einen Termin vereinbaren. Das sollte jetzt zügig gehen.
Den Termin absagen kannst du immer noch, falls die Personalsachbearbeitung die Einstellung ablehnt.
Hier was zum Lesen.
https://openjur.de/u/292826.html
3 x Woche je 30 Minuten Joggen. Wenns nicht mehr geht, Gehen. Tägliche Wege mit dem Fahrrad zurücklegen. Kein Alkohol. Keine Zigaretten. Gewicht jetzt dokumentieren (dürfte durch AA erfolgt sein). Gewicht später dokumentieren (Apotheke mit Unterschrift und Stempel / wenn möglich Arzt). Aufgenommene Kalorien zählen (App) und Gewicht reduzieren.
Sie thematisieren vielmehr die sich daran anschließende Frage, ob der einzelne Bewerber den (jeweiligen) Anforderungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der prognostischen Bewertung künftiger Entwicklungen bei Bewerbern, die zwar aktuell, aber möglicherweise nicht auf Dauer den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Auf dieser - zweiten - gerichtlich uneingeschränkt zu überprüfende Stufe bestehen indes mit Blick auf den Antragsteller angesichts der übereinstimmenden und eindeutigen augenärztlichen Befunde keine Zweifel daran, dass dieser die Eignungsanforderung eines guten Farbunterscheidungsvermögens nicht erfüllt.
VGH München (6. Senat), Beschluss vom 25.01.2019 - 6 CE 18.2481
Oder hier.
https://wieland-recht.de/vg-koeln-anspruch-auf-uebernahme-in-ein-beamtenverhaeltnis-auf-probe-gesundheitliche-eignung-der-klaegerin-unter-anwendung-des-neuen-prognosema/
Hier mal indirekt die Einstellung eines Beamten > BMI 30 (https://openjur.de/u/165922.html).
Ich mache mir aber wenig Sorgen. Ganz so doof sind die in Bayern eher nicht. Sonst liegen keine Erkrankungen vor? Rauchen? Alkoholkonsum?
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Hallo, erstmal danke für die vielen Tipps und Fälle.
Nein, sonst liegen keinerlei Erkrankungen vor, ich rauche absolut nicht (auch noch nie geraucht) und nehme im Jahr maximal 5x Alkohol zu mir (Geburtstage, Silvester), aber sonst gar nicht.
Es wurde argumentiert das mein Blutdruck, welcher medikamentös behandelt wird (weiß der AA auch) + mein Übergewicht gemeinsam als >50% Risiko sehen in Bezug auf das Pensionsalter. Eine Mail an den Dienstherren ist bereits heute rausgegangen, indem ich meinen Fall dargelegt habe, da ich es zeitlich nicht schaffte anzurufen. Ein Anruf steht bei mir aber für die nächste Woche direkt ganz oben auf der Liste.
Ich werde über das WE jetzt ein paar RA-Kanzlein suchen, welche mir bei Beamtenrecht zu hilfe stehen können. Vielleicht sieht aber der Dienstherr in Anbetracht, das ich in Behandlung bin und der Blutdruck nicht medizinisch sondern durch das Gewicht bedingt ist nicht als zu dramatisch (Wie mein HA auch es eben sieht).
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Es wurde argumentiert das mein Blutdruck, welcher medikamentös behandelt wird (weiß der AA auch) + mein Übergewicht gemeinsam als >50% Risiko sehen in Bezug auf das Pensionsalter.
Dass der Blutdruck bereits jetzt medikamentös behandelt ist ungünstig, wohl für die Zeit als BaW nicht entscheidend. Mit Medikamenten sollte der Blutdruck wenigstens < 130/90 sein, besser < 120/80. Bitte mit dem Hausarzt über eine Dosisanpassung sprechen.
Kurzfristig:
Regelmäßig Blut spenden (DRK / Haema o. Ä.) senkt den Blutdruck. ;-)
Langfristig:
Zwingend Blutdruck und Gewicht reduzieren. Ein BMI > 30, Bluthochdruck und eine Dauermedikation sollten nicht dein Lebensziel sein. Mittelfristig wird daraus ein matabolischen Syndrom. Suche dir eine Sportart, die dir Spaß macht. Und wenn es am Anfang nicht so klappt, gib nicht auf. Irgendwann wirds besser, das dauert aber eine Weile.
Die GKV bietet Präventionskurse an, Eigenanteil üblicherweise 30 € bei 10 Wochen x 1 Stunde.
Informiere dich über gesunde Ernährungsgewohnheiten und ändere deine Ernährung Schritt für Schritt, i. E. langsam.
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Nun gut, ich nehme eine Tablette morgens für den gesamten Tag.
Blutdruck ist mit den Tabletten im normal Wert (120/70 +-). Am Gewichtsabbau arbeite ich bereits, mit regelmäßiger Bewegung, ausgewogene Ernährung und co.
War dem Amtsarzt recht herzlich, der meinte ich kann es ja in einem Jahr wieder versuchen, vielleicht habe ich dann mehr Glück.
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Am Gewichtsabbau arbeite ich bereits, mit regelmäßiger Bewegung, ausgewogene Ernährung und co.
Hast du den Gewichtsverlust ärztlich dokumentiert?
Blutdruck ist mit den Tabletten im normal Wert (120/70 +-).
Passt. Warum war er bei der Langzeitmessung dann höher?
Nun gut, ich nehme eine Tablette morgens für den gesamten Tag.
Eine zu viel. Besonders alt wirst du auch noch nicht sein. Und perspektivisch wird aus Einer bei weiteren Erkrankungen mehr. Problem dabei sind oftmals nicht die Medikamente selbst, sondern die Wechselwirkungen.
Mich nervt es bis zu meinem Lebensende morgendlich eine Tablette nehmen zu müssen. Ändern kann ich es leider nicht, wenn ich qualitativ normales Leben will.
War dem Amtsarzt recht herzlich, der meinte ich kann es ja in einem Jahr wieder versuchen, vielleicht habe ich dann mehr Glück.
So ein Vollidiot an Amtsarzt.
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Hallo,
Ich würde Kontakt zum zukünftigen Dienstherrn aufnehmen und die darauf hinarbeiten, dass Du an BaW berufen werden kannst und bevor Du BaP wirst dann noch einmal zum Amtsarzt gehst.
Was dieser Amtsarzt macht, ist echt eine Sauerei.
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Hallo, nochmals danke für eure Beiträge. Ich habe heute den Kontakt zum Dienstherrn gesucht und dort meine Situation geschildert. Eine Antwort bzw. Entscheidung ist noch ausstehend. Habe auch vermittelt, dass ich natürlich bereit bin, mich zu einem späteren Zeitpunkt (e. g. BaP) erneut Untersuchen zu lassen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Update: Soeben den Brief vom Dienstherrn bekommen, dass basierend auf dem Amtsärztlichen Gutachten ein von einer Einstellung abgesehen wird.
Meiner Anfrage, welche ich gestellt hatte (zwecks erneuter Untersuchung dann zum BaP) wurde, scheinbar, Nichtmal Rücksicht geschenkt.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich da jetzt noch hinterherhängen soll oder es einfach gut sein lassen soll.
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Das ist echt Ärger und ein Standardbrief. M.E. kannst und solltest du Widerspruch einlegen und darlegen, dass Du Dein leichter Bluthochdruck das einzige Problem war und dass Du an deiner Gesundheit arbeitest. Zum Thema Amtsarzt gab es ja schon Urteile. Evtl. findest Du raus, welche Rechtsanwälte auf dem Gebiet tätig sind und beauftragt einen davon.
Es sei denn Du hast einen Plan B, den Du auch tun willst.
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Schade, dass du auf meine Frage zur Dokumentation des Gewichtsverlusts im Kontext zum Urteil des VGH nicht geantwortet hast.
Nach erster Einschätzung würde ich hier Widerspruch einlegen, mich beraten lassen und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren führen. Die zeitnahe Anwaltssuche hatte ich bereits angeraten.
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Oh das klingt nicht schön.
Es scheint echt anzukommen bei welchem Amtsarzt man landet. Bei mir zur Einstellung als BaW wurde im Grunde nur gesagt „Lauf geradeaus die Linie“, dann wurde Blutdruck gemessen, ein Hörtest das war’s im Grunde schon. Kenne da schon ganz andere Geschichten von Amtsärzten von anderen Amtsärzten die alles kreuz und quer durchchecken wie Urintest etc. und das „auch nur“ in der normalen Verwaltung (keine Polizei oder Zoll)
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Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
wow... bei mir war es damals fast ein Problem mit der Verbeamtung, weil ich über 27,5 hatte (BMI 27,7 bei 93kg und 1,83m) und musste da herum streiten, weil ich einfach sehr viel Kraftsport gemacht habe und entsprechend muskulös war (KFA ca. 18%), aber ich sei "Präadipös". Und in BY ist scheinbar knapp 35 in Ordnung?
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Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
wow... bei mir war es damals fast ein Problem mit der Verbeamtung, weil ich über 27,5 hatte (BMI 27,7 bei 93kg und 1,83m) und musste da herum streiten, weil ich einfach sehr viel Kraftsport gemacht habe und entsprechend muskulös war (KFA ca. 18%), aber ich sei "Präadipös". Und in BY ist scheinbar knapp 35 in Ordnung?
Das Ganze orientiert sich an der Rechtsprechung, auch wenn Kommunen bzw. Bundesländer ihre eigenen Richtlinien haben. Es gibt sogar Fälle von Personen mit BMI über 40, die vor Gericht Erfolg hatten.
Adipositas (BMI 30+) und ein weiteres Symptom des metabolischen Syndroms (Bluthochdruck, Hypercholesterinämie, erhöhter Blutzucker) kann dazu führen, dass die Verbeamtung verwehrt wird. Bei Adipositas "allein" wäre es vermutlich zur Verbeamtung gekommen.
Das Beste ist natürlich eine Gewichtsabnahme und Sport, gerade auch im Hinblick auf den allg. Gesundheitszustand. Jedoch kann Bluthochdruck (und bsw. auch erhöhte Cholesterinwerte) auch medikamentös gut behandelt werden. Die Medikamente werden sehr häufig verschrieben und haben ein vergleichsweise günstiges Nebenwirkungsprofil. Das stellt keinen Ersatz für eine Veränderung des Lebensstils dar, ist aber empfehlenswert, solange dieser nicht erfolgt.
Eine medikamentöse Neueinstellung und eine erneute Langzeitblutdruckmessung mit Normalwerten könnten hier neben einer schlüssigen Argumentation bei einem Widerspruch zum Erfolg führen.