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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lucanus am 28.06.2024 13:33

Titel: Stufenvorweggewährung - Ablehnung - Folgen
Beitrag von: Lucanus am 28.06.2024 13:33
Hallo Zusammen,

ich benötige einmal Eure Erfahrungen und Hinweise.

Ich bin aktuell im TV-L 9b Stufe 2 eingegliedert.

Mein Chef und ich haben für mich eine Stufenvorweggewährung beantragt. Ich komme im September in die Erfahrungsstufe 3 und wir haben einen Antrag auf 4 gestellt.

Jetzt habe ich eine anteilige Gewährung bekommen, womit ich natürlich nicht zufrieden bin.

Die anteilige Gewährung wurde dann nochmal aufgeteilt:
- Zulage 209,27 € brutto
- Abgeltung von 4 Überstunden pro Monat 105,26 €

Für mich stellen sich jetzt mehrere Fragen:

1. Abgeltung der Überstunden steht nicht explizit brutto. Ist der Betrag brutto / netto gemeint?
2. Kann einer sagen, warum die anteilige Gewährung nochmal aufgesplittet wurde?
3. Sollte ich dem widersprechen, hab ich überhaupt die Chance die volle Stufe gewährt zu bekommen?

Vielen Dank schon mal für die Erfahrungen und ein schönes Wochenende.

VG Lucanus
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Ablehnung - Folgen
Beitrag von: MoinMoin am 28.06.2024 15:58
1. Brutto, die Nettozahl wäre doch viel zu "kompliziert" ins Brutto umzurechnen, da sich die Parameter ändern können.
2. Weil da irgendjemand das für klug hält. (als kA)
3. Gnädige Geschenke des AG, die er dir nicht machen muss und auf die du keinen Anspruch hast, kannst du ablehnen. Bekommst du halt nichts und musst dich dann doch weiter nach einem Ag umschauen, der dir das gibt.