Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Commodore am 29.06.2024 17:03
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Guten Tag,
laut der neuen Besoldungstabelle gibt es am August 2024 "bis zu" 100€ für Fachkonferenzleitungen u. Ä.
Wie erfährt die Bezugsstelle davon? Bisher war es der Schwarze Peter, der im Fachbereich rumgereicht wurde. Muss man sich nun neu auf diese Stellen bewerben? In anderen Bundesländern gäbe es für solche Tätigkeiten zumindest eine A14 Stelle. Aber kleine Schritte sind besser als gar keine...
Lehrkräfte mit ständigen Aufgaben im Rahmen der Leitung von Fachkonferenzen
https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anl.8%20August.pdf (https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anl.8%20August.pdf)
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Muss man sich nun neu auf diese Stellen bewerben?
Nein.
Wie erfährt die Bezugsstelle davon?
Durch den Vorgesetzten, sofern der Kenntnis von der besoldungsrechtlichen Grundlage hat.
Bisher war es der Schwarze Peter, der im Fachbereich rumgereicht wurde.
Das Herumreichen der Aufgabe spricht nicht für die notwendige "ständige Aufgabe," sondern von einer vorübergehenden Aufgabe.
Handelt es sich überhaupt um Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung, Schulvisitation oder um eine Lehrertrainerin oder einen Lehrertrainer?
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Danke, es handelt sich um eine "Lehrkräfte mit ständigen Aufgaben im Rahmen der Leitung von Fachkonferenzen".
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Bei einer ständigen Aufgabe sollte die Personalstelle Kenntnis davon haben / erhalten, dass die Aufgabe durch den Lehrer wahrgenommen wird. Der Lehrer um den es hier geht wird sicherlich auch nicht der erste Lehrer sein, der die ständige Aufgabe wahrnimmt. Nachfragen bzw. den Informationsfluss anstoßen schadet aber nicht.