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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: IschiAschi am 30.06.2024 20:49

Titel: Kündigung wegen Krankheit im ersten Jahr?
Beitrag von: IschiAschi am 30.06.2024 20:49
Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.

Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüsse
Titel: Antw:Kündigung wegen Krankheit im ersten Jahr?
Beitrag von: clarion am 30.06.2024 21:48
Die Probezeit ist doch vorbei? Dann wird außer einer Einladung zum BEM Gespräch nichts passieren.
Titel: Antw:Kündigung wegen Krankheit im ersten Jahr?
Beitrag von: MoinMoin am 01.07.2024 09:04
Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.

Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?
Die des KSchG
eine krankheitsbedingte Kündigung hat regelmäßig nur dann Erfolg, wenn absehbar ist, dass der AN nicht mehr seine vertragliche Arbeitsleistung dauerhaft und im vereinbartem umfang liefern kann.
Dazu muss aber auch vorher der Ag durch Maßnahmen versuchen dieses zu verhindern.
Titel: Antw:Kündigung wegen Krankheit im ersten Jahr?
Beitrag von: Casa am 01.07.2024 09:24
Zitat
Die des KSchG

eine krankheitsbedingte Kündigung hat regelmäßig nur dann Erfolg, wenn absehbar ist, dass der AN nicht mehr seine vertragliche Arbeitsleistung dauerhaft und im vereinbartem umfang liefern kann.
Dazu muss aber auch vorher der Ag durch Maßnahmen versuchen dieses zu verhindern.

Es reicht zwar auch eine längere vorübergehende erhebliche Störung des Betriebsablaufs, aber auch die ist hier nicht zu erkennen.
Titel: Antw:Kündigung wegen Krankheit im ersten Jahr?
Beitrag von: bishoppod am 08.07.2024 04:14
Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.

Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüsse
Ich denke, das hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und dem Unternehmen ab. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann erfolgreich, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen regelmäßig nicht mehr dauerhaft und im vereinbarten Umfang erbringen kann.