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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: IschiAschi am 30.06.2024 20:49
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Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.
Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüsse
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Die Probezeit ist doch vorbei? Dann wird außer einer Einladung zum BEM Gespräch nichts passieren.
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Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.
Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?
Die des KSchG
eine krankheitsbedingte Kündigung hat regelmäßig nur dann Erfolg, wenn absehbar ist, dass der AN nicht mehr seine vertragliche Arbeitsleistung dauerhaft und im vereinbartem umfang liefern kann.
Dazu muss aber auch vorher der Ag durch Maßnahmen versuchen dieses zu verhindern.
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Die des KSchG
eine krankheitsbedingte Kündigung hat regelmäßig nur dann Erfolg, wenn absehbar ist, dass der AN nicht mehr seine vertragliche Arbeitsleistung dauerhaft und im vereinbartem umfang liefern kann.
Dazu muss aber auch vorher der Ag durch Maßnahmen versuchen dieses zu verhindern.
Es reicht zwar auch eine längere vorübergehende erhebliche Störung des Betriebsablaufs, aber auch die ist hier nicht zu erkennen.
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Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer A hat im September letzten Jahres einen neuen Job angefangen und war im ersten Jahr bereits zwei Wochen krank. Nun steht eine Operation an, nach der A voraussichtlich sechs Wochen krankgeschrieben sein wird.
Welche Rechte hat A in dieser Situation? Darf der Arbeitgeber A wegen der Krankheit kündigen? Welche Schutzmechanismen gibt es für Arbeitnehmer in solchen Fällen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüsse
Ich denke, das hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und dem Unternehmen ab. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann erfolgreich, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen regelmäßig nicht mehr dauerhaft und im vereinbarten Umfang erbringen kann.