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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hanno am 02.07.2024 08:50
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Moin zusammen,
nach dem ich die Probezeit erfolgreich beendet habe, möchte ich demnächst einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung stellen, da die Stelle neu geschaffen wurde und ich derzeit noch in der EG 5 eingestuft bin.
Von meinem früheren Arbeitgeber wurden die Arbeitszeiten anerkannt, so dass ich im August in die Stufe 3 aufsteigen würde.
Meine Frage nun, ist es richtig, dass ich auf dem Antrag angebe dass ich ab Anfang August die Stelle und mir übertragenen Aufgaben ausführe oder trage ich dort ein, wie lange ich generell schon in der Gemeinde tätig bin und die Aufgaben erledige und nur unten bei Datum u. Unterschrift dann das Datum von August?
Hier kann mir leider niemand genau sagen was richtig ist.
Schon mal besten Dank für eure Antworten und allen eine schöne Woche
Hanno
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Es gibt keine Anträge auf Höherguppierung, da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Vorschriften ergibt. Ebenso sind Stellen für die Eingruppierung unbeachtlich.
Aus diesen Gründen wird dir niemand sagen können, was du wo eintragen musst.
Die Eingrupperung ergibt sich aus den dir übertragenen Tätigkeiten. Du übst nur und exakt die Tätigkeiten aus, die dir wirksam übertragen worden sind. Übertragen nicht durch irgendwen, sondern nur durch Stellen, die befugt sind, Arbeitsverträge zu unterzeichen (Behördenleiter, ggf. Personalabteilung).
Zu klären wäre deshalb, was aktuell deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Sind dir seit der Einstellung neue Tätigkeiten übertragen worden ("dass ich ab Anfang August die Stelle (...)"? Falls nicht: Hast du Grund zu der Annahme, dass die Bezahlung nach EG 5 nicht zur korrekten Eingruppierung passt? Falls dem so ist, solltest du deine Ansprüche wirksam geltend machen und den AG auffordern, seinen Irrtum zu korrigieren. Dabei an die tarifliche Ausschlussfrist denken. Sollte sich der AG weigern, steht dir der Klageweg offen (Eingruppierungsfeststellungs-/Leistungsklage).
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Da wir nicht wissen was gefragt ist, können wir dir auch nicht sagen, was du eintragen sollst.
Sinnvoll erscheint es aber, dass an irgendeiner Stelle steht, seit wann du die aktuellen Aufgaben ausführst.
Edit:
Abgesehen davon gibt es einen solchen förmlichen Antrag nicht. Man kann den Wunsch der tarifgerechten Bewertung der Stelle aber durchaus als Antrag bezeichnen.
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Schon mal Danke für eure Nachrichten.
Bei uns gibt es ein spezielles Formular, daher dachte ich, dass das ein Antrag auf Höhergruppierung u. Stellenbewertung ist.
Seit ich eingestellt wurde übernehme ich einiges mehr an Aufgaben als in der Stellenausschreibung angegeben oder im Vorstellungsgespräch besprochen wurde. Dazu kommt, dass ich seit 2 Monaten auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einleite und bearbeite.
Bisher gab und gibt es noch keine Stellenbeschreibung. Diese bin ich gerade am erstellen und werde alles Ende Juli/Anfang August mit meiner Vorgesetzten besprechen, wenn diese wieder im Haus ist.
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Klingt ja lustig
Du wurdest eingestellt und der AG weiß nicht was du machen sollst.
Wer sagt dir denn was zu machen ist, oder woher weißt du als "Neuling" es besser als die anderen, die die Stelle organisiert haben.
Wer hat dich dazu befugt Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und zu bearbeite?
weiß die Personalstelle (als Vertretung von deinem AG) davon?
(btw ist es eine Neueinstellung oder Versetzung?)
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Die Stelle wurde neu gegründet und ich habe dort als Neueinstellung angefangen. Beim Vorstellungsgespräch war noch nicht klar, was ich alles an Aufgaben übernehmen werde. Meine Abteilungsleiterin hat mir die Aufgaben nach der Einarbeitung übertragen. Ob die Personalabteilung davon weiß entzieht sich meiner Kenntnis.
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Abteilungsleiter*innen sind für gewöhnlich nicht befugt, irgendwelche Aufgaben dauerhaft zu übertragen.
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Das sind ja dolle Zustände. Da werden Stellen ausgeschrieben, denen keine Aufgaben zuordnet sind?
Nun gut. Der erste Schritt ist also zu klären, was tatsächlich deine auszuübende Tätigkeit ist. Und zwar dort, wo man befugt ist, Aufgaben zu übertragen. Nach dieser auszuübenden Tätigkeit richtet sich deine EG. Wenn du also nicht weißt, was deine auszuübende Tätigkeit ist, kannst du dir auch keine Rechtsmeinung zur EG bilden. Wenn es der AG nicht weiß, dann frage ich mich, worauf er seine eigene Rechtsmeinung stützt.
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Die Eingrupperung ergibt sich aus den dir übertragenen Tätigkeiten. Du übst nur und exakt die Tätigkeiten aus, die dir wirksam übertragen worden sind. Übertragen nicht durch irgendwen, sondern nur durch Stellen, die befugt sind, Arbeitsverträge zu unterzeichen (Behördenleiter, ggf. Personalabteilung).
Ich dachte immer, dass der Vorgesetzte (Abteilungsleiter) auch einfach Aufgaben übertragen kann/ darf?
In meinem Fall war es so. Nun bin ich zwischendurch Projektleiter. Finde zwar, dass 9a mit Zulage nach 9c dafür nicht in Ordnung ist, interessieren tut es ihn aber auch nicht...
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Natürlich darf ein jeder Vorgesetzte einfach Aufgaben übertragen!
Solange sie nicht die Eingruppierung berühren.
Wenn sie diese berühren, dann darf er das nur, wenn er auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.
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Ja gut. Ich denke schon, dass das Thema Projektleitung die Eingruppierung berührt. Oder verstehe ich hier was falsch?
Ich meine, das ist nciht dauerhaft und kommt nur hin und wieder vor. Dann hat man aber jeder Menge zu tun und zu koordinieren. Dies schließt auch häher bezahlte Kollegen ein.
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Keien Ahnung was du damit sagen willst?
Aber wenn der Pförtner zu 48% wissenschaftliche Projekte leitet, dann bekommt er nur seine EG3 und nicht die EG13.
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Ich frage mich nur, warum ich es sein muss mit Mindestlohn gD, wenn in diesem Projekten Leute mitarbeiten, die wesentlich mehr Geld bekommen...
Kann man einen Antrag auf höherwertige Tätigkeit für diese Zeiträume stellen?
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Bei vorübergehende Übertragung hT von länger als einem Monat bekommt man eine Zulage. (So steht es in deinem TV)
Dafür sind kein Anträge notwendig (theoretisch), aber dafür muss natürlich das Personalamt wissen, dass du diese Tätigkeiten ausüben sollst, damit sie dir auch übertragen werden können.
Einfach mal dem PA schreiben, dass du laut VG dieses und jenes in dem Umfang X ausüben sollst und ob sie dir dies bestätigen können, dass dies der Wille des Ags ist und ob damit verbunden nicht eine Zulage zu zahlen sei.
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Ich frage mich nur, warum ich es sein muss mit Mindestlohn gD, wenn in diesem Projekten Leute mitarbeiten, die wesentlich mehr Geld bekommen...
Die Projektleitung muss nicht unbedingt besser bezahlt werden, als die Projektmitglieder
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Bei vorübergehende Übertragung hT von länger als einem Monat.
Das ist wohl als zusammenhängender Zeitraum zu verstehen?
Nunja. Das ich das hin und wieder bin weiß jeder, aber so eine Projektleitung kommt eher unregelmäßig vor.
Dann aber dauert es einen Monat bis das Projekt abgeschlossen ist.
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Schon lustig was sich heutzutage alles Projekt nennt und wer sich damit zum Projektleiter erkoren fühlt.
Ich empfehle dir als Projektleiter mal einen Blick in den Tarifvertrag zu werfen.
§ 14
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die
den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für
die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag
der Übertragung der Tätigkeit.
(2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag wird im Rahmen eines Kataloges, der die
hierfür in Frage kommenden Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat
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und die/der Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist.
(3) Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu
dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4
Satz 1 ergeben hätte.
Dir wird also vom AG für 3 Wochen die Projektleitung für ein Projekt welches noch 3 Wochen dauert übertragen?
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Ich versuche es mal so zu erklären:
Für gewissen Dinge die unregelmäßig zu erledigen sind wurde ich zur Projektleitung auserkoren.
Quasi trage ich diese Bezeichnung immer mit mir herum.
Wenn dann nun ein solches Ereignis eintritt, ist es meine Aufgabe die ganzen beteiligten Parteien unter einen Hut zu kriegen, damit am Tag X alles funktioniert.
Bevor das Thema Projektleitung aufkam, haben quasi die ganzen beteiligten Fachbereiche ihren Krempel erledigt und in einer Checkliste zusammengetragen.
Dies zu kontrollieren, steuern und umsetzen ist nun meine Aufgabe..
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Klingt eher nach Terminkalender Koordination, als nach (inhaltliche) Leitung eines Projektes.
Von daher, Dinge die man Projektleitung nennt ist eine Tätigkeit die hat eine Spannweite von EG3 bis EG15.
und wenn 10% deiner Arbeitsleistung EG15er Projektleitung ist, dann dürfte das deine Eingruppierung nicht berühren.
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So einfach ist es nun auch wieder nicht.
Man trifft sich schon regelmäßig. Dann werden die Sachstände der jeweiligen Aufgabengebiete zusammengetragen und noch zu erledigende Aufgaben besprochen und auch bis wann ich das gerne erledigt hätte.
Sicherlich ist das nicht tagfüllend, aber es einfach abzutun als Abfrage ist nun auch nicht richtig.
Auch wenn das mit Sicherheit vom Personalamt auch so argumentiert werden wird.
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So einfach ist es nun auch wieder nicht.
Man trifft sich schon regelmäßig. Dann werden die Sachstände der jeweiligen Aufgabengebiete zusammengetragen und noch zu erledigende Aufgaben besprochen und auch bis wann ich das gerne erledigt hätte.
Sicherlich ist das nicht tagfüllend, aber es einfach abzutun als Abfrage ist nun auch nicht richtig.
Auch wenn das mit Sicherheit vom Personalamt auch so argumentiert werden wird.
Das klingt nach gründlich, vielseitigen Fachkenntnissen und selbständigen Leistungen. Gründlich, umfassende Fachkenntnisse vermag ich da nicht zu erkennen. Insoweit wäre ich mit einer (Zulage nach) E9c sehr zufrieden.
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Fragt man zwei Leute bekommt man zehn Meinungen.
Lassen wir das mal so stehen... Nicht böse gemeint.
Denn letztlich entscheidet das Personalamt.
Geht so ein Antrag über den Dienstweg?
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Fragt man zwei Leute bekommt man zehn Meinungen.
Nun ich bin da ganz der Meinung von Organisator.
Lassen wir das mal so stehen... Nicht böse gemeint.
Denn letztlich entscheidet das Personalamt.
Nein, ein Personalamt entscheidet niemals letztlich über eine Eingruppierung.
a) weil sie nicht zu entscheiden haben, sondern sich nur ne Rechtmeinung bilden
b) letztendlich kann nur eine Gericht die Eingruppierung feststellen
Geht so ein Antrag über den Dienstweg?
Welchen Antrag meinst du?
Die Nachfrage beim PA, ob sie mal überprüfen könnten, ob deine Bezahlung noch korrekt ist?
Und btw: Mit welchem Zeitanteil (aufs Jahr gesehen) nimmt dich dieser Arbeitsvorgang Projektleitung ein und was hast du sonst noch für Tätigketien.
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Denn letztlich entscheidet das Personalamt.
Geht so ein Antrag über den Dienstweg?
So ein "Antrag" ist tariflich nicht vorgesehen. Insoweit auch nicht vorhanden.
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Ich versuche es mal so zu erklären:
Für gewissen Dinge die unregelmäßig zu erledigen sind wurde ich zur Projektleitung auserkoren.
Quasi trage ich diese Bezeichnung immer mit mir herum.
Wenn dann nun ein solches Ereignis eintritt, ist es meine Aufgabe die ganzen beteiligten Parteien unter einen Hut zu kriegen, damit am Tag X alles funktioniert.
Bevor das Thema Projektleitung aufkam, haben quasi die ganzen beteiligten Fachbereiche ihren Krempel erledigt und in einer Checkliste zusammengetragen.
Dies zu kontrollieren, steuern und umsetzen ist nun meine Aufgabe..
Erinnert mich ein bisschen an den Frühstücksdirektor im Hotel. :D Was soll denn daran bitte eine Projektleitung sein? Klingt eher nach Aufgaben, die ein Vorzimmer/ Geschäftszimmer erledigt.
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Meine Stelle wird gerade noch bewertet und so wie ich die nicht offizielle Info erhalten habe werde ich in die 9a eingruppiert. Vor Stellenbesetzung wurde fie Stelle nicht vmbewertet und ich wurde in eine EG5 eingestellt. Aktuell gibt es eine Stellenausschreibung, auch mit 9a, die mich sehr interessiert.
Wenn ich während der Stellenbewertung beim gleichen Arbeitgeber die Stelle in ein anderes Sachgebiet wechsle, bekomme ich dann trotzdem die Nachzahlung bis zur Einreichung des Antrags auf Stellenbewertung?
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Eine Stellenbewertung ist bzgl. der tariflichen Eingruppierung unbeachtlich und nur ein mittel um sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Und nicht du, sondern deine Tätigkeiten sind eingruppiert.
Wenn also die Stelle/Tätigkeiten 9a sind, dann sind sie es von Anfang an gewesen und du hättest Anspruch auf die Bezahlung gehabt und auf eine Nachzahlung entsprechend der §37 Fristen.
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Vielen Dank für deine Antwort @MoinMoin :)