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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ti86 am 02.07.2024 23:02

Titel: [NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 02.07.2024 23:02
Guten Abend,

ich stehe möglicherweise vor einem Wechsel in den Beamtenstatus - aus dem Bereich der Universitätsmedizin kommend. Aller Voraussicht nach würden meine Vorzeiten wohl eine Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr ermöglichen.

Meine Frage wäre, welche Gründe vorliegen müssen, um die Probezeit nicht zu überstehen. Ich habe im o.g. momentanen Umfeld bereits Leute erlebt, die wieder "entsorgt" wurden, weil sie beispielsweise plötzlich doch Elternzeit beantragt haben oder auf die abwegige Idee kamen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. All dies natürlich nicht exakt so begründet, aber man findet ja für alles Mittel und Wege...!

Dass man bestenfalls nicht straffällig werden sollte o.ä. ist logisch - es geht mir vielmehr um eher "familiäre" Gründe wie die vorstehend genannten, die in gewissen Kreisen mitunter doch dazu führen, dass dem Chef die Nase des neuen Kollegen plötzlich doch nicht mehr so ganz passt.

Danke für eure Antworten!
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: clarion am 03.07.2024 06:38
Hmm, erlaubt ist so eine Benachteiligung wegen Familienplanung natürlich nicht.

Es gibt eigentlich  nur zwei Gründe, dass eine Probezeit nicht bestanden wird, zum einen eine eklatante Schlechtleistung und zum Anderen so viel Fehlzeiten, dass die Eignung nicht festgestellt werden kann. In letzteren Fall würde die Probezeit verlängert.

Die Probezeit bei Beamten darf auch nicht mit der Probezeit bei Tarifbeschäftigten verwechselt werden. Bei Tarifbeschäftigten kann ziemlich kurzfristig eine Kündigung ohne Begründung ausgesprochen werden. Da könnte der Nasenfaktor durchaus eine Rolle spielen.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 03.07.2024 15:17
Die Probezeit bei Beamten darf auch nicht mit der Probezeit bei Tarifbeschäftigten verwechselt werden. Bei Tarifbeschäftigten kann ziemlich kurzfristig eine Kündigung ohne Begründung ausgesprochen werden. Da könnte der Nasenfaktor durchaus eine Rolle spielen.

Darauf wollte ich hinaus. Bei Beamten dürften die Hürden doch sicherlich deutlich höher liegen als in der freien Wirtschaft, wo man ja letztlich jeden irgendwie vor die Tür gesetzt bekommt!?
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: Elur am 03.07.2024 22:30
Ich habe erst einmal erlebt, dass einer Beamtin auf Probe die Probezeit nach 3 Jahren verlängert wurde und sie im Anschluss dann entlassen wurde wegen charakterlicher Mängel. Ich weiß natürlich nicht genau, was die genauen Hintergründe waren, allerdings habe ich sie selber als furchtbar anstrengend, unkollegial und teilweise auch faul erlebt. Hatte gehört, dass sie gegen ihre Entlassung angehen wollte, dann aber nie wieder etwas von ihr gehört.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: clarion am 03.07.2024 22:42
Beamte kann man nicht einfach entlassen. Zur Hälfte der Probezeit oder im Fall der Mindestprobezeit kurz vor Ende der Probezeit muss eine Beurteilung erstellt werden. Diese Beurteilung müsste schon sehr schlecht ausfallen und die schlechte Benotung müsste auch mit konkreten negativen Vorkommnissen belegt sein, nur dann kann ein Nichtbestehen der Probezeit attestiert werden. Ich habe es in meinem Umfeld noch nicht erlebt, dass Beamte die Probezeit nicht bestanden hätten.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: Casa am 04.07.2024 13:22
Es ist wie clarion es sagt.


Bei einem Arzt, der auch im Beamten- oder Angestelltenverhältnis aus berufsrechtlichen Gründen weisungsungedunden und zudem meist unbeaufsichtigt arbeitet, ist die Hürde der Nichtbewährung nochmal deutlich höher.
Für die Nichtbewährung müsstest du einem Insassen schon Möglichkeiten geben, gefährliche Gegenstände aus deinen Räumlichkeiten zu entwenden oder ihn so absurd falsch behandeln, dass er Schaden erleidet.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 08.07.2024 00:36
Herzlichen Dank für eure Antworten!

Insgesamt klingt das ja abschließend so, dass es hauptsächlich eklatante fachliche Mängel sein dürften, die ein solches Szenario ermöglichen würden. Dies kann ich für mich glaube ich ausschließen.

Insofern scheinen Elternzeit oder ein Wechsel des Arbeitszeitmodells im Umkehrschluss dann keine hinreichenden Gründe zu sein. Gelten die Regelungen zum Recht auf Teilzeit oder Elternzeit grundsätzlich für alle Beamten - auch innerhalb der Probezeit? Oder kann es Positionen geben, wo dies verweigert werden könnte?
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: clarion am 08.07.2024 07:01
Eklatante charakterliche Mängel können auch zum Nichtbestehen der Probezeit führen. Diese müssen konkret mit Beispielen hinterlegt sein. Teilzeit für Elternzeit oder Pflegezeit muss gewährt werden. Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 08.07.2024 14:55
Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.

Was genau ist denn ein "betrieblicher Grund"? Es gibt ja Tätigkeiten, die nur einer im "Betrieb" macht - so zum Beispiel ein Anstaltsarzt in einer JVA. Kann dies also Grund ausreichen? Auch wenn der AG bzw. Dienstherr am Ende Gefahr läuft, dass es bei Ablehnung plötzlich keiner mehr macht. Aber Spaß beiseite: dürfte man dadurch benachteiligt werden, dass man eine Position hat, die sonst keiner hat?
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 08.07.2024 15:55
Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.

Was genau ist denn ein "betrieblicher Grund"? Es gibt ja Tätigkeiten, die nur einer im "Betrieb" macht - so zum Beispiel ein Anstaltsarzt in einer JVA. Kann dies also Grund ausreichen? Auch wenn der AG bzw. Dienstherr am Ende Gefahr läuft, dass es bei Ablehnung plötzlich keiner mehr macht. Aber Spaß beiseite: dürfte man dadurch benachteiligt werden, dass man eine Position hat, die sonst keiner hat?

Genau das. Wenn durch die Teilzeit der Betriebsablauf nicht aufrecht erhalten kann und auch nicht durch andere sichergestellt werden kann.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 08.07.2024 20:18
Genau das. Wenn durch die Teilzeit der Betriebsablauf nicht aufrecht erhalten kann und auch nicht durch andere sichergestellt werden kann.

Das heißt, es liegt am Dienstherr, ob er diese Karte (mit den möglichen Konsequenzen) zieht?
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: clarion am 08.07.2024 23:18
Das Nichtbestehen der Probezeit kann nicht Teilzeitwünschen begründet werden.

Angenommen, Du äußerst während der Probezeit ein Begehr nach Teilzeit aus sonstigen Gründen nach $63 LBG NRW, dann kann Dir der Dienstherr sagen NÖ. Dann kannst Du Dir überlegen,  ob Du das hinnimmst oder ob Du Dich entlassen lässt.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: Elur am 09.07.2024 21:18
Beamte kann man nicht einfach entlassen. Zur Hälfte der Probezeit oder im Fall der Mindestprobezeit kurz vor Ende der Probezeit muss eine Beurteilung erstellt werden. Diese Beurteilung müsste schon sehr schlecht ausfallen und die schlechte Benotung müsste auch mit konkreten negativen Vorkommnissen belegt sein, nur dann kann ein Nichtbestehen der Probezeit attestiert werden. Ich habe es in meinem Umfeld noch nicht erlebt, dass Beamte die Probezeit nicht bestanden hätten.

Das wird dann wohl so gewesen sein, dass auch die Beurteilung zur Hälfte der Probezeit negativ war. Sie ist jedenfalls entlassen worden, nachdem eine Verlängerung der Probezeit auch keine Besserung brachte.
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: ti86 am 09.07.2024 23:34
Das Nichtbestehen der Probezeit kann nicht Teilzeitwünschen begründet werden.

Angenommen, Du äußerst während der Probezeit ein Begehr nach Teilzeit aus sonstigen Gründen nach $63 LBG NRW, dann kann Dir der Dienstherr sagen NÖ. Dann kannst Du Dir überlegen,  ob Du das hinnimmst oder ob Du Dich entlassen lässt.

Zur Teilzeit aus familiären Gründen sagt das LBG NRW zumindest folgendes: "Anders als bei der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung besteht ein Anspruch auf Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen und zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen."

"Zwingend" klingt in diesem Zusammenhang ja schon etwas mehr nach einer sehr besonderen Ausnahme, die eine Ablehnung rechtfertigen könnte. Wobei es ja wahrscheinlich auch Auslegungssache ist, was "zwingend ist"?!
Titel: Antw:[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Beitrag von: clarion am 10.07.2024 06:09
Ja Teilzeit, die wegen Elterschaft oder als pflegender Angehöriger beantragt wird, darf nur bei sehr zwingenden dienstlichen Gründen, also eigentlich gar nicht abgelehnt werden.  Bei Teilzeit aus anderen Gründen ist die Ablehnung der Teilzeit aus dienstlichen Gründen einfacher.