Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Rollmops am 06.07.2024 09:31
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Hallo zusammen!
Ich könnte in nächster Zeit verbeamtet werden, möchte aber aus persönlichen Gründen in der GKV bleiben. Nun hätte ich dadurch dann aber ca. 400€ weniger im Monat übrig als als Tarifangestellter. Damit könnte ich zur Not klarkommen, aber schön ist es nicht.
Lohnt es sich dennoch, gerade in Hinsicht auf die Pension oder wird diese dann nicht höher sein als Rente + VBL? (Noch 30 Dienstjahre)
Die pauschale Beihilfe gibt es bei mir nicht und Beförderungen sind bei uns wohl schwierig oder dauern sehr lange.
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Lohnt es sich dennoch, gerade in Hinsicht auf die Pension oder wird diese dann nicht höher sein als Rente + VBL? (Noch 30 Dienstjahre)
Die pauschale Beihilfe gibt es bei mir nicht und Beförderungen sind bei uns wohl schwierig oder dauern sehr lange.
VBL bekommst du als Beamter auch zusätzlich in der Pension ausgezahlt.
Wieso bekommst du keine Beihilfe?
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Dann könnte es sich hinten raus ja doch lohnen und mehr als die Rente sein.
Ich würde Bundesbeamter sein und da gibt es die pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte noch nicht. Sie ist im Gespräch, aber wann sie kommt ist unklar.
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Hallo,
Rente + VBL + Pension darf zusammen maximal den Höchstsatz der Pension betragen, liegt die Summe höher, wird die Pension entsprechend gekürzt.
Wenn Du einen Verbleib in der GKV anstrebst, weil Du aus gesundheitlichen Gründen nicht attraktiv für eine PKV bist, solltest Du Dich auch bezgl. der Öffnungsaktion der PKVen für gesundheitlich vorbelastete Beamte schlau machen.
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Um welche Laufbahngruppe handelt es sich denn? Die Kombi GKV mit langwieriger Beförderungssituation klingt für mD und gD eher unattraktiv. Als Tarifbeschäftigter hättest du durch die VBL zudem eine ähnlich hohe Rente wie Pension bei einer durchschnittlichen beruflichen Entwicklung. Ob man 400€ netto monatlich weniger später als Beamter jemals wieder amortisiert, ist fraglich. Niemand weiß wie sich das Thema Pension entwickeln wird.
Das Ganze würde ich mir definitiv vorher durchrechnen. Familienstand und Anzahl kindergeldberechtigter Kinder sind dabei auch nicht ganz unwichtig.
Unter den oben angegebenen Voraussetzungen würde ich mich wohl nur im hD verbeamten lassen.
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Hallo zusammen!
Ich könnte in nächster Zeit verbeamtet werden, möchte aber aus persönlichen Gründen in der GKV bleiben. Nun hätte ich dadurch dann aber ca. 400€ weniger im Monat übrig als als Tarifangestellter. Damit könnte ich zur Not klarkommen, aber schön ist es nicht.
Lohnt es sich dennoch, gerade in Hinsicht auf die Pension oder wird diese dann nicht höher sein als Rente + VBL? (Noch 30 Dienstjahre)
Wenn du die 400€ monatlich die du als Beamter zunächst wg. GKV weniger hättest in einen Sparplan packst, dann ist Rente + VBL + Sparplan, definitiv mehr als du als Beamter an Rente+ VBL + Pension bekommst.
Denn Rente +VBL ist idR nicht soviel weniger als Pension bei ähnlicher Laufbahn (~5% weniger)
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Hört sich nach Single, E11 oder E12 an, der nach der Verbeamtung in der A9/A10 landet?
Wie die Vorredner schon sagten, Lass es!
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Rente + VBL + Pension darf zusammen maximal den Höchstsatz der Pension betragen, liegt die Summe höher, wird die Pension entsprechend gekürzt.
Sorry, aber das ist falsch.
Rente und Pension darf den Höchstsatz nicht übersteigen, das stimmt.
Erreichst du aber mit Rente und Pension mehr, wird die Pension zwar auf die Maximalversorgung gekürzt, die VBL kommt aber trotzdem on Top oben drauf.
Zitat:"Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet."
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.
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Rente + VBL + Pension darf zusammen maximal den Höchstsatz der Pension betragen, liegt die Summe höher, wird die Pension entsprechend gekürzt.
Sorry, aber das ist falsch.
Rente und Pension darf den Höchstsatz nicht übersteigen, das stimmt.
Erreichst du aber mit Rente und Pension mehr, wird die Pension zwar auf die Maximalversorgung gekürzt, die VBL kommt aber trotzdem on Top oben drauf.
Zitat:"Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet."
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.
Alexander79, du irrst zumindest teilweise. Die Rente aus den Pflichtbeiträgen der VBL (VBLklassik) werden sehr wohl angerechnet (§ 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BeamtVG). Nicht angerechnet werden, wie du auch richtig schreibst, Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung (VBLextra).
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Spannend, denn diese Frage habe ich mir auch gestellt. War lange Angestellter und wurde dann verbeamtet. Das Pension und Rente nicht zu einer Überversorgung führen dürfen ist klar, allerdings war immer unklar wie es sich mit der VBL verhält. Diese ging ja als ich vorher beim Land war automatisch ab. Laut Alexander79 würde die mit in den Topf fliesen Rente+Pension+VBL und dann bei der maximalen Pension gedeckelt sein.
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Laut Alexander79 würde die mit in den Topf fliesen Rente+Pension+VBL und dann bei der maximalen Pension gedeckelt sein.
Nein, gedeckelt wird meines Wissens nur Rente+Pension, die VBL kommt oben drauf.
So war die Aussage von Kollegen die aus dem Angestellten Verhältnis verbeamtet wurden und anschließend in Pension gingen.
Zitat:"Ja. Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet. "
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.
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VBL ist aber ein Pflichtbeitrag, nur die Klassik ist freiwillig.
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VBL ist aber ein Pflichtbeitrag, nur die Klassik ist freiwillig.
nur die VBLextra ist freiwillig
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Ich hoffe, es wurde hier der Umstand dann auch berücksichtigt, damit man entsprechend vorsorgen kann, dass für Beamt*innen kein Zugang zur KVdR (KVdR) vorgesehen ist und somit die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" für die Beitragsermittlung zu berücksichtigen ist. Das kann also je nach Ruhestandsgehalt und gegebenenfalls weiteren Einkünften einen nicht unwesentlichen Beitrag ausmachen, zumal nicht geklärt ist "ob" eine pauschale Beihilfe denn dazu käme.
Darf man fragen worin die "persönlichen Gründe" liegen? Sind die ideeller Natur, in Ordnung. Mir geht es nur darum ob die Öffnungsaktion schon bekannt ist, sofern bei den "persönlichen Gründen" eben "wesentliche Vorerkrankungen" zugrunde liegen. Wobei man auch durch anonyme Risikovorabfragen bei den Versichern abklopfen kann welche jemanden zu welchen Konditionen vielleicht auch ohne Öffnungsaktion nehmen würde. Denn jede Versicherung bewertet das ein und gleiche Risiko tatsächlich ganz anderes.
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Hallo in die Runde,
mich treibt die gleiche Frage um. Da der Fragesteller nicht weiter konkret geworden ist, würde ich es an meinem Beispiel gerne nochmal aufgreifen.
Verbeamtung nach A9 gD mit kaum Aussicht auf Beförderung. Bisherige Dienstzeit ca. 10 Jahre in E9c, mit 30h Woche.
Ich habe mich lose bei der PKV informiert. Durch die Öffnung würde ich rein kommen und durch Vorerkrankungen ggf. einen Aufschlag von max. 30% erhalten. Hinzu würde ich auch ein Kind mit Schwerbehinderung mitversichern wollen. Dazu habe ich bisher noch nicht viel erfahren können.
Wenn ich aber von 500€ für die Versicherung von uns beiden ausgehe, dann handelt es sich die ersten Jahre wirklich um ein Minusgeschäft. Die VBL Klassik und Rente reichen doch aber nicht an die Höhe der Pension+ Rente aus den Vorjahren der Tarifbeschäftigung heran oder?
Ich habe für mich persönlich den Gedanken der Verbeamtung hauptsächlich wegen dem Wechsel in die PKV und die damit einhergehende bessere Versorgung im Krankheitsfall gesehen. Aber natürlich muss man es schon finanziell ins Verhältnis setzen. Gerade, wenn eine Beförderung auch eher unwahrscheinlich erscheint oder was denkt ihr?
Vielen Dank schon mal für euren gedanklichen Input.
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Ich stehe momentan vor einer ähnlichen Entscheidung. Hatte deswegen ja vor kurzer Zeit mal nach den PKV Kosten im Alter gefragt.
Bin aktuell E11/3. Verbeamtung A10 Stufe 2 oder 3 und nach einem Jahr dann in die A11. Stelle geht bis A12, aber angeblich Beförderung nur bei entsprechender Leistung. Klingt für mich persönlich einfach nach Zeit, die man warten soll/muss. :D viel mehr Netto hätte ich auch nicht. Ich glaube aber, wenn man Kinder möchte, wie ich, kann es sich schon lohnen. Als Single finde ich eher nicht.
Bin aktuell 30 Jahre alt zur Info und habe auch einen Master. Aufstiegschancen in den hD als Beamter schwer einzuschätzen. Aktuell scheint es gut möglich, aber man weiß nie wenn die Amtsleitung wechselt, ob es sich wieder ändert.
Liebe Grüße
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Moin Du kannst ja recht schnell mit Excel rechnen, wieviel mehr über die Jahre rum kommst, wenn es immer bei der E11 bzw. A11 bliebest. Für die PKV bei Beamten setzt Du 350 Euro an. Und dann rechnest Du auch mal Rente und Pensiion durch und bei der Pension setzt Du wegen der Beihilfeerhöhung 250 Euro für die PKV an. Ob Du prozentuale Besoldungserhöhung und Erhöhungen der KV ansetzt, bleibt Dir überlassen. M.E. müsste sich auch für Single im gD die Verbeamtung lohnen. Besonders wenn Du eines Tages über (kinderreiche) Familie nachdenkst.
Ein Laufbahnwechsel vom gD in den hD ist im Prinzip möglich. Aber es hängt ganz stark von den Gepflogenheiten des Hauses ab. In manchen versucht man alles für fähige Leute zu tun und in anderen gibt es so etwas schon aus Prinzip nicht.
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Hey,
mit 30 Jahren und dem direkten Einstieg in die A10 und der Aussicht auf den höheren Dienst würde ich tatsächlich nicht groß überlegen. Aber ich bin knapp 10 Jahre älter und würde im gD verbleiben (Bachelor Studium).Eine Beförderung allein in die A10 steht in meiner Behörde nicht in Aussicht auch wenn der Dienstposten so bewertet ist.
Grüße
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