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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: esabgelb am 07.07.2024 10:40
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Guten Tag,
meine Stelle war bislang in EG 9c bewertet.
Zum 01.07. bekam ich 10 % höherwertige Aufgaben übertragen, so dass sich jetzt eine Bewertung der Stelle in EG 10 ergibt.
Aktuell bin ich Stufe 5 und käme am 01.10.2026 in Stufe 6.
Verliere ich tatsächlich die bereits zurückgelegte Zeit in der Stufe 5?
Im Voraus schon vielen Dank für eure Antworten und Tipps.
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Ja, da du der Zuweisung zugestimmt hast, hast du dich leider selbst um diese Zeit gebracht.
Eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die zu eine Eingruppierungsänderung führen, muss stets einvernehmlich erfolgen.
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Danke für die Antwort.
Wäre eine vorübergehende Übertragung der Aufgaben ein Ausweg?
Oder wenn ich 2,5 Jahre wieder in Stufe 5 war ein „Zwischenzeugnis“ anfordern und dann, wenn es überdurchschnittlich wäre, einen Antrag auf Verkürzung Stufenlaufzeit stellen?
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Eine vorübergehende Übertragung wäre keine Lösung, da bei einer dann späteren, dauerhaften Übertragung die Berechnung der Stufenlaufzeit so erfolgt, als ob die Höhergruppiering bereits zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgte.
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Eine vorübergehende Übertragung wäre keine Lösung, da bei einer dann späteren, dauerhaften Übertragung die Berechnung der Stufenlaufzeit so erfolgt, als ob die Höhergruppiering bereits zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgte.
Sofern man nicht eine Unterbrechung zwischen auslaufen und dauerhaften Übertragung hat. Einfach einen Monat Urlaub ohne vÜ dazwischen schieben und alles fein.😏
Muss der AG nur wollen.
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Danke für die Antwort.
Wäre eine vorübergehende Übertragung der Aufgaben ein Ausweg?
Oder wenn ich 2,5 Jahre wieder in Stufe 5 war ein „Zwischenzeugnis“ anfordern und dann, wenn es überdurchschnittlich wäre, einen Antrag auf Verkürzung Stufenlaufzeit stellen?
überdurchschnittlich reicht nicht, es muss erheblich überdurchschnittlich sein.
Und warum nicht jetzt diesen Antrag stellen?
Wird diese Instrument überhaupt bei euch genutzt?
Meistens will man es nicht, da man dann ja Leistungsbewertungen über alle machen müsste.
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Habe gedacht, dass mindestens die Hälfte der Stufenlaufzeit vorbei sein muss, damit ein Antrag möglich ist.
Und wenn die Laufzeit jetzt wieder von vorne beginnt, dann ginge es ja erst in einem 2,5 Jahre.
Offiziell gibt es dieses Instrument bei den Angestellten nicht, bei den Beamten werden die Zeiten wohl je nach Fall gekürzt.
Nichts genaues weiß man.
Also bleibt es dabei, dass die Laufzeit von vorne beginnt.
Vielen Dank für alle Antworten.
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Habe gedacht, dass mindestens die Hälfte der Stufenlaufzeit vorbei sein muss, damit ein Antrag möglich ist.
Ja, so handhaben es viele AGs, ist aber tariflich nicht gefordert.
Also bleibt es dabei, dass die Laufzeit von vorne beginnt.
Ja, der Fehler von dir war, der HG zuzustimmen zu diesem ungünstigen Zeitpunkt.