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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: magheinz am 07.07.2024 19:15

Titel: Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: magheinz am 07.07.2024 19:15
Es gibt zwei Varianten.
1. bestehender Vertrag mit 100%
2. Neuvertrag mit 50%

Bei 1. Füllt man ein Formular mit Angaben zur Reduzierung der Arbeitszeit aus, bei 2. Gibt man adie Arbeitszeitverteilung bei Vertragsunterzeichnung an.

Im wie fern ist diese Verteilung der Arbeitszeit für beide Parteien
 bindend? Entsteht hier ein Vertrag, der eine Änderungskündigung verlangt, wenn eine Seite die Arbeit neu verteileb möchte, oder unterliegt die Verteilung reotz des schriftlichen Antrages etc komplett dem Direktionsrecht?

Gibt es da vielleicht passende Rechtssprechung?

Titel: Antw:Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 08.07.2024 12:51
Wenn du ein bestehenden Vollzeitarbeitsvertrag hast und auf Teilzeit gehen möchtest, wird in der Regel ein Änderungsverrtrag geschlossen, mit dem die bestehende Arbeitszeit geändert wird (ggf. auch nur befristet).
Eine weitere Arbeitszeitänderung ist dann nur im gegenseitigen Einvernehmen oder ggf. mit einer Änderungskündigung möglich. 
Ist im Vertrag auch die Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage vereinbart worden, bedarf es ggf. einer Vertragsänderung im gegenseitigen Einvernehmen oder mit Änderungskündigung.
Titel: Antw:Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: magheinz am 10.07.2024 07:11
Die Frage ist also: Wann und wodurch wird die Verteilung der Arbeitszeit zum Inhalt eines Vertrages.

Ich verstehe das ja so: mit der Beantragung der Arbeitszeitreduzierung gibt man die gewünschte Verteilung an. Das ist das Angebot. Das akzeptiert der Arbeitgeber so, oder eben nicht. Wenn ja, ist das die Angebotsannahme, also also ein Vertrag.
Titel: Antw:Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 17.07.2024 12:13
Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform
Titel: Antw:Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 12:24
Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform
wenn es so im AV vereinbart ist, oder?
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung dazu, denn ein AV bedarf auch keine Schriftform, nur die Kündigung.
Titel: Antw:Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 17.07.2024 13:39
Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform
wenn es so im AV vereinbart ist, oder?
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung dazu, denn ein AV bedarf auch keine Schriftform, nur die Kündigung.

Hier wäre § 2 Abs. 3 TVöD zu nennen.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrags werden grds. vom Schriftformgebot erfasst (BAG vom 6.9.1972 – 4 AZR 422/71 – AP Nr. 2 zu § 4 BAT)