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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frageheldin am 09.07.2024 07:30
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Hallo zusammen.
Ich habe am 08.04. eine neue Stelle in einer anderen Kommune angefangen. Nun ist mir mein Urlaubsanspruch unklar. Laut Tarifvereinbarung stehen uns 30 Tage (bei VZ) im Kalenderjahr zu. Laut Bundesurlaubsgesetz, wird nach 6 vollen Monaten der komplette Urlaubsanspruch gewährt. Sind das dann die tariflichen 30 oder die gesetzlichen 20? Und wenn es nur die 20 gibt, dann ist die erbrachte Leistung für den April egal? Also weil dann wäre der Urlaubanspruch ja nur von Mai bis Dezember. Blickt da jemand durch? ::)
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Beim altem AG hast 3/12 von 30 Tagen Urlaubsanspruch
Beim neuem 8/12 von 30 Tagen Urlaubsanspruch
für den April hast du keinen Urlaubsanspruch
Nach 6 Monaten hast du 20 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch abzgl. der beim altem AG schon gewährten Tage.
So interpretiere ich die Lage
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Vollzeit/ Teilzeit ist nicht wichtig für den Urlaubsanspruch. Es sind die vereinbarten, regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.