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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Tisbea am 09.07.2024 13:58

Titel: [NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 09.07.2024 13:58
Hallo zusammen,

ich bin ziemlich am Ende und verliere gerade einfach die Hoffnung. Ich bin seit Februar 2023 fertig mit dem Referendariat und seit Mai 2023 an meiner Traumschule. Wurde auch auf Probe verbeamtet.

Seit Dezember 2023 bin ich an Long bzw. mittlerweile Post COVID (mit u.a. folgenden Symptomen: Fatigue, Schlafstörungen, Muskelschmerzen, Konzentrations- und Sprachprobleme, PEM, Schwindel, Nacken- und Kieferschmerzen, POTS, Herzrasen...mittlerweile auch mit psychischen Problemen wie einer Anpassungsstörung und Depressionen) erkrankt.

Nun habe ich heute den Anruf vom Personalrat erhalten, dass die Bezirksregierung mich zum Amtsarzt schicken möchte. Ich wusste, dass das irgendwann kommen würde, aber trotzdem hatte ich bislang die Hoffnung, doch noch zu genesen.

Da die Feststellung einer Dienstunfähigkeit ziemlich wahrscheinlich ist, frage ich mich, wie es dann weitergeht. Erhalte ich Arbeitslosengeld? Bürgergeld? Kann ich, falls sich herausstellt, dass ich arbeitsunfähig bin, in Frührente gehen? An wen kann ich mich wenden, wer kann mir helfen?

Für mich war das alles nie eine Option und ich bin komplett verloren. Vielleicht war jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.

Lieben Dank und viele Grüße

Jenny
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: PolareuD am 09.07.2024 14:48
Eventuell hilft das weiter:

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167092,41

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=172052912208822063&sessionID=1324595917166684342&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167092,58
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Casa am 09.07.2024 15:35
Wir wissen nicht, wie die Prognose des Gesundheitszustandes ist.

Bei Entlassung kommt Bürgergeld in Betracht.


Was wurde zur Verbesserung der Gesundheit getan? Es gibt ja mittlerweile einige spezialisierte Angebote für long Covid bzw. post Covid.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 09.07.2024 16:56
Wir wissen nicht, wie die Prognose des Gesundheitszustandes ist.

Bei Entlassung kommt Bürgergeld in Betracht.


Was wurde zur Verbesserung der Gesundheit getan? Es gibt ja mittlerweile einige spezialisierte Angebote für long Covid bzw. post Covid.

Es kann keiner eine Prognose stellen. Manchen geht es nach sechs Monaten besser, manche brauchen zwei Jahre; bei anderen wird es chronisch. Ich höre seit Dezember, dass ich geduldig sein muss. Meine Geduld ist wirklich aufgebraucht.

Ich habe jeden möglichen Facharzt abgeklappert, war in der Klinik in der Neurologie, Physiotherapie, Infusionen, Schmerztherapie und bin jetzt in einer Privatpraxis untergekommen. Da konnte auch zum ersten Mal auf schwarz/weiß festgestellt werden, dass mein Immunsystem im Eimer ist und ich Entzündungen im Körper habe. Ich habe meine Ernährung umgestellt, um den Entzündungen entgegenzuwirken und nehme Schmerzmedikamente sowie etliche Vitamine/Mineralstoffe.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Casa am 09.07.2024 17:11
Zitat
Ich habe jeden möglichen Facharzt abgeklappert, war in der Klinik in der Neurologie, Physiotherapie, Infusionen, Schmerztherapie und bin jetzt in einer Privatpraxis untergekommen. Da konnte auch zum ersten Mal auf schwarz/weiß festgestellt werden, dass mein Immunsystem im Eimer ist und ich Entzündungen im Körper habe. Ich habe meine Ernährung umgestellt, um den Entzündungen entgegenzuwirken und nehme Schmerzmedikamente sowie etliche Vitamine/Mineralstoffe.

Schau mal, ob du was an Kuren / Reha finden kannst. Dann kannst du zumindest eine Therapiemöglichkeit präsentieren, die deine gesundheitliche Situation, ggf. auch in den kommenden 6 Monaten, verbessern kann.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: clarion am 09.07.2024 19:41
Hallo,

Es wäre gut zum Amtsarzttermin ein Schreiben vom behandelnden Arzt mitzubringen, in dem die Sachlage dargestellt  ist, aber auch dass noch nicht alle Therapieoptionen ausgereizt sind.

Wenn Du einen menschlichen Amtsarzt erwischst, gibt er oder sie Dir noch ein halbes Jahr, bevor er oder sie eine endgültige Prognose abgibt.

Im Worstcase wirst Du als Dienstunfähig eingestuft. Vermutlich hast Du die 5 Jahre Verbeamtung noch nicht um und daher keine Pensionsansprüche. Du würdest dann für die Zeit als Beamtin auch für die Zeit des Referendariats bei der Rentenversicherung nachversichert. Deine etwaigen Rentenansprüche werden aber auch nicht zum Leben reichen. Daher hoffe ich für Dich, dass Du eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung hast.

Du solltest versuchen, dass Du einschließlich Ref auf ein Dasein von 5 Jahren als Beamtin kommst, dann gäbe es zumindest die Mindestpension. Alternativ wäre es anzustreben,  dass Du eine Teildienstunfähigkeit erreichst, dazu müsstest Du aber zumindest reduziert arbeiten können.

Wenn die Rente nicht reicht, kannst die Grundsicherung beantragen, die aber erst greift, wenn Du Dein Vermögen bis auf ein kleines Schonvermögen aufgebraucht hast.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: LehrerInNRW am 10.07.2024 05:45
Mal eine Verständnisfrage. Müssen 5 Jahre Dienstzeit oder eine Verbeamtung auf Lebenszeit vorliegen für einen Anspruch auf Mindestpension?
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: clarion am 10.07.2024 06:03
Moin ich habe gerade im Beamtenversorgungsgesetz NRW nachgelesen. Das Referendariat zählt nicht zu den 5 Jahren, sondern erst ab BaP. 5 Jahre nach der Verbeamtung auf Probe dürfte man auch BaL sein.

Die 5 Jahres Grenze gilt nicht, wenn die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt würde.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Ozymandias am 10.07.2024 06:16
https://www.gew-hessen.de/details/ist-eine-erkrankung-an-covid-19-ein-arbeits-oder-dienstunfall

Hier gibt es Infos dazu, wann es ein Dienstunfall sein könnte.

Man ist in der Beweispflicht, zwecks der ursprünglichen Infektion.
Das dürfte finanziell noch die weicheste Landung in Anbetracht der Umstände sein.

Leider kann man sich nicht auf die gesundheitliche Genesung konzentrieren, sondern man sollte sich entweder bei der Gewerkschaft oder bei einem Anwalt Hilfe holen und alle notwendigen Anträge fristgerecht stellen.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2024 12:45
Grundsätzlich dient die Einladung zum Amtsarzt dazu, zu klären, ob eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme eine Dienstunfähigkeit verhindern kann bzw. die Dienstfähigkeit wieder herstellen kann.

Aus Gründen der Fürsorgepflicht sind die Aufwendungen für die erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit oder zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, vom Dienstherrn zu tragen (Rechtsgrundlage: § 35 Absatz 1 Landesbeamtengesetz -LBG NRW-). Zu den vorrangigen Ansprüchen zählt unter anderem auch die beamtenrechtliche Beihilfe.

Voraussetzung für eine Leistung im Rahmen des § 35 LBG NRW ist, dass vor Beginn der Maßnahme amtsärztlich bestätigt wurde, dass die Rehabilitationsmaßnahme geeignet ist, eine drohende Dienstunfähigkeit zu vermeiden bzw. die Dienstfähigkeit wiederherzustellen.

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Amtsarzt zunächst die Durchführung einer Rehamaßnahme anregt. Erst nach Abschluss dieser Rehamaßnahme würde dann entschieden, ob Dienstunfähigkeit vorliegt. Danach kommt eventuell auch eine berufliche Reha in Betracht, wenn man zum Beispiel grundsätzlich noch als Beamtin einsetzbar ist, allerdings nicht mehr als Lehrerin.

Sollte die Rehamaßnahme (seitens der Beamtin) abgelehnt werden, kommt eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit gleichzeitiger Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage.

Für den Fall der Entlassung könnte über die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Allerdings ist es durchaus denkbar, dass man zwar dienstunfähig, nicht aber erwerbsgemindert ist. Die Voraussetzungen bei Erwerbsminderung und bei Dienstunfähigkeit sind unterschiedlich. Daher ist ein solcher Antrag ergebnisoffen.

Bis zum Ergebnis des Rentenantrages kommt grundsätzlich Bürgergeld in Betracht.

Soweit ist es allerdings noch nicht. Grundsätzlich hat der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu prüfen, ob er durch geeignete Rehamaßnahmen eine Dienstunfähigkeit verhindern kann. Daher geht es erstmal vermutlich in diese Richtung.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 11.07.2024 01:25

Soweit ist es allerdings noch nicht. Grundsätzlich hat der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu prüfen, ob er durch geeignete Rehamaßnahmen eine Dienstunfähigkeit verhindern kann. Daher geht es erstmal vermutlich in diese Richtung.

Das beruhigt mich ungemein. Als nächster Schritt stand für mich sowieso eine Rehamaßnahme an, da alles andere bislang nicht geholfen hat. Ich war noch am Schauen, was sich da am besten eignet, da Post COVID immer noch ziemlich unerforscht ist und war mit den Angeboten noch ziemlich überfordert.

Zudem werde ich bei der GEW anfragen, beim Bezirkspersonalrat, werde dann vermutlich einen Antrag für einen Grad der Behinderung beantragen (nach Absprache) und meine Ärzte um einen Bericht über die Sachlage bitten.

Ich liebe meinen Beruf und ich werde nichts unversucht lassen. Es ist ja nicht so, dass sich in den letzten Monaten nichts getan hat, einige Sachen gehen besser, andere schlechter. Ich hoffe einfach nur, dass ich wieder Lehrerin sein kann und die Zeit bis dahin irgendwie überbrückt kriege. Es ist wirklich schwer, mit dieser Erkrankung irgendwie die Hoffnung zu behalten :-)

Danke an alle für die Antworten, das hat mir schon sehr weitergeholfen. <3
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Rentenonkel am 11.07.2024 09:05
Am 1. Juli 2024 startete das Land gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ein telefonisches Beratungsangebot für die Betroffenen von Long- und Post-COVID, Post-VAC und ME/CFS.

Mit der kostenlosen Hotline 0800/2381000 sollen Betroffene und ihre Angehörigen eine bessere Unterstützung erhalten und ausführlich zu vielfältigen sozialrechtlichen Themen wie Rente, Pflege und Leistungen der Krankenversicherung beraten werden. Es erfolgt keine medizinische Beratung.

Man kann dort anrufen und sich nach geeigneten Rehaeinrichtungen erkundigen. Vielleicht hilft das weiter.
Titel: Antw:[NRW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: dae123 am 11.07.2024 12:00
Moin ich habe gerade im Beamtenversorgungsgesetz NRW nachgelesen. Das Referendariat zählt nicht zu den 5 Jahren, sondern erst ab BaP. 5 Jahre nach der Verbeamtung auf Probe dürfte man auch BaL sein.

Die 5 Jahres Grenze gilt nicht, wenn die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt würde.

Ich habe Folgendes gefunden:

§ 4
Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte

1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder

2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.

Die Dienstzeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis und wird nur berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig ist. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach § 9 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen.


Meines Wissens sind die Zeiten des Referendariats ruhegehaltsfähig. Wieso sollten sie dann nicht bei der 5-jährigen Wartezeit berücksichtigt werden?

Zitat
Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf
Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-
verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-
tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-
ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Magda am 11.07.2024 12:09
Dezember 2023 ist ja noch nicht so lang her. Das ist gerade Mal ein halbes Jahr.

Bei uns in der Behörde gibt es auch Fälle von befristeter Erwerbsunfähigkeit. Das könnte in deinem Falle ja evtl. zutreffen.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: clarion am 11.07.2024 21:04
Ich nehme alles zurück. Paragraph 6 nimmt Bezug auf bestimmte Beamte auf Widerruf, die nur vorübergehend bestimmte Aufgaben wahrnehmen.  Der klassische Vorbereitungsdienst zählt doch. Ich hatte nicht zusätzlich im Beamtenstatusgesetz nachgesehen, welche Beamten auf Widerruf nun genau gemeint sind.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: LehrerInNRW am 11.07.2024 21:17
Meine Frage wurde nicht vollständig beantwortet.
Ich bin der Meinung, dass man zum Erhalt eines Ruhegehalts erst BaL sein muss und nicht nur 5 Jahre Dienstzeit voll sein müssen.

Die 5 Jahre ergeben sich aus 2 Vorbereitungsdienst plus 3 Jahre Beamter auf Probe

Wenn das zutrifft, dann müsste erstmal der Sprung zum BaL geschafft werden und der ist zumindest fraglich.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: clarion am 11.07.2024 21:24
Deine Meinung wird durch das Gesetz aber nicht gestützt.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: LehrerInNRW am 11.07.2024 21:41
Habe gerade mal selber gegoogelt und das LBG NRW gelesen.

Es wird immer von BaL gesprochen und in § 49 der sich explizit aus Beamte auf Probe bezieht wird von Dienstunfällen gesprochen.

LBG §49
(1) Der Beamte auf Probe ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden in Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig (§§ 45, 194 Abs. 1) geworden ist.

(2) Er kann in den Ruhestand versetzt werden, wenn er aus anderen Gründen dienstunfähig geworden ist. Die Entscheidung bedarf bei Beamten des Landes der Zustimmung des Finanzministeriums. Im Falle des Satzes 1 ist der Beamte auf Probe jedoch in den Ruhestand zu versetzen, wenn er zuvor auf Grund des § 32 Abs. 2 aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entlassen ist und in diesem Beamtenverhältnis die Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes erfüllt hatte.

Ob bei Long Covid (2) angewendet wird, wage ich zu bezweifeln.

@ Magda. Ich spiele hier gerade nur den Advokatur Diaboli, weil ich glaube, dass die hier vertretende Meinung der 5 Jahre falsch ist und bei dir falsche Hoffnungen weckt.
Ich wünsche dir baldige Genesung und wünsche, dass auf Dauer ein "normaleres" Leben möglich ist.

Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Ozymandias am 12.07.2024 09:56
https://www.bundestag.de/resource/blob/928918/79d5bdac4d5c864b59206c0176c336d0/WD-6-096-22-pdf-data.pdf

Long Covid kann ein Dienstunfall sein.
Um Ansprüche zu sichern, sollte man diesen Weg auf jeden Fall gehen und alle Fristen beachten.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 12.07.2024 12:37
Am 1. Juli 2024 startete das Land gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ein telefonisches Beratungsangebot für die Betroffenen von Long- und Post-COVID, Post-VAC und ME/CFS.

Mit der kostenlosen Hotline 0800/2381000 sollen Betroffene und ihre Angehörigen eine bessere Unterstützung erhalten und ausführlich zu vielfältigen sozialrechtlichen Themen wie Rente, Pflege und Leistungen der Krankenversicherung beraten werden. Es erfolgt keine medizinische Beratung.

Man kann dort anrufen und sich nach geeigneten Rehaeinrichtungen erkundigen. Vielleicht hilft das weiter.

Davon hat mir noch keiner was erzählt - und das, obwohl ich schon viele Tage im Netz gesucht habe, auch nach passenden Rehaeinrichtungen. Vielen Dank! <3
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 12.07.2024 12:52
@ Magda. Ich spiele hier gerade nur den Advokatur Diaboli, weil ich glaube, dass die hier vertretende Meinung der 5 Jahre falsch ist und bei dir falsche Hoffnungen weckt.
Ich wünsche dir baldige Genesung und wünsche, dass auf Dauer ein "normaleres" Leben möglich ist.

Ich habe die 5 Jahre auch mit Referendariat nicht erreicht, leider. Danke, lieber Advokatur Diaboli, für die Recherche, die netten Worte und die Klarheit. :)

https://www.bundestag.de/resource/blob/928918/79d5bdac4d5c864b59206c0176c336d0/WD-6-096-22-pdf-data.pdf

Long Covid kann ein Dienstunfall sein.
Um Ansprüche zu sichern, sollte man diesen Weg auf jeden Fall gehen und alle Fristen beachten.

Soweit ich informiert bin, bin ich bei einem Dienstunfall in der Beweislast. Ich hatte im November einen Schnelltest gemacht, der positiv war, aber keinen PCR-Test. Außerdem ist Post COVID nur differentialdiagnostisch zu diagnostizieren, da es keinen spezifischen Labortest nur dafür gibt. Bei mir wurde die Inflammation, die T-Zellaktivierung, der Nährstoffhaushalt und das Mikrobiom untersucht und die haben dann nach Ausschluss von allem anderen (ich war wirklich bei JEDEM Facharzt) zur Diagnose Post COVID geführt.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Ozymandias am 12.07.2024 13:01
Ohne die 5 Jahre vollzuhaben wäre wie gesagt der Dienstunfall (auch wenn es schwer ist) der einzige Weg um die Mindestpension zu bekommen.

Daher neben der medinzischen Behandlung unbedingt diesen Weg mit rechtlicher Beratung schnellstmöglich in die Wege leiten, da es dort Fristen gibt.

Die gesundheitliche Prognose kann auch ein Amtsarzt nicht hinbekommen, die Forschung wird noch Jahre dauern bezüglich des Krankheitsbilds. Es kann schnell besser werden, sich verschlechtern oder Jahrzehnte noch gleich schlecht bleiben. Am Ende stehen unter Umständen deine Interessen gegen die des Dienstherrn.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.07.2024 17:56
Hier unentwegt von einem möglichen Dienstunfall zu sprechen, halte ich für höchst verlässig.
Wie die Themenerstellerin schreibt, fehlen ihr ja schon jetzt die nötigen Nachweise.

Im Dezember 23 galt schon gab es doch keine/wenige Restriktionen in Bezug auf Corona. Wie soll sie da beweisen, dass sie sich in der der Schule angesteckt und mit Sicherheit nirgendwo sonst?

Da sie erst seit Mai 23 an ihrer Schule muss, sie erst im Jahr Mai 26 ihre Beurteilung zur Übernahme in das BaL fertig sein, bis dahin vergeht noch ein Menge Zeit, die zur Genesung genutzt werden kann. Siehe Rentenonkels Beiträge.


Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: NickHume am 12.07.2024 20:49
Hier unentwegt von einem möglichen Dienstunfall zu sprechen, halte ich für höchst verlässig.
Wie die Themenerstellerin schreibt, fehlen ihr ja schon jetzt die nötigen Nachweise.

Im Dezember 23 galt schon gab es doch keine/wenige Restriktionen in Bezug auf Corona. Wie soll sie da beweisen, dass sie sich in der der Schule angesteckt und mit Sicherheit nirgendwo sonst?

Da sie erst seit Mai 23 an ihrer Schule muss, sie erst im Jahr Mai 26 ihre Beurteilung zur Übernahme in das BaL fertig sein, bis dahin vergeht noch ein Menge Zeit, die zur Genesung genutzt werden kann. Siehe Rentenonkels Beiträge.

Liebe LehrerInNRW, es heißt zunächst "fahrlässig" und du bist der Advocatus Diaboli und nicht der Advokatur. Soll nun nicht besserwisserisch klingen, aber es brennt in den Augen.

Im Übrigen bin ich bei dir, allerdings aus anderen Gründen. Was bringt der Themenerstellerin kurz- und mittelfristig eine Mindestpension? Aus meiner Sicht nix, da sie letztlich ohnehin auf Bürgergeld angewiesen wäre. Die Mindestpension ist kein erstrebenswertes Ziel. Daher wünsche ich der Dame eine schnelle Genesung und eine gute Beratung. Entsprechende Kontaktdaten zu Beratungstelefonen wurden bereits zur Verfügung gestellt und erscheinen mir zielführender, als gefährliches Halbwissen im Rahmen einer Diskussion in diesem Forum. Ich drücke jedenfalls die Daumen!
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Casa am 13.07.2024 14:50
Grundsatz Anspruch auf Ruhegehalt:

Zitat
(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte

1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder

2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.

Die Dienstzeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis und wird nur berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig ist.
§ 4 Abs. 1 LBeamtVG NRW

Es sind 5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit notwendig, damit ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Ausgenommen ist die dienstliche Beschädigung.


Ruhegehaltfähige Dienstzeit:

a)
Die Zeit des Hochschulstudiums ist nicht berücksichtigungsfähig, § 11 Abs. 1 LBeamtVG NRW.

b)
Zitat
(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, welche die Beamtin oder der Beamte ab dem Tag ihrer oder seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Dies gilt nicht für die Zeit

1. im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 4 Absatz 4 Buchstabe b des Beamtenstatusgesetzes,

2. in einem Amt, das die Arbeitskraft der Beamtin oder des Beamten nur nebenbei beansprucht,

3. einer Tätigkeit, aus der ohne Ruhegehaltsberechtigung nur Gebühren bezogen werden,

4. einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge; die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge kann berücksichtigt werden, wenn spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich zugestanden worden ist, dass er öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dient,

5. eines schuldhaften Fernbleibens vom Dienst unter Verlust der Dienstbezüge,

6. für die eine Abfindung aus öffentlichen Mitteln gewährt wurde oder

7. einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

§ 6 Abs. 1 LBeamtVG NRW

Nr. 1 ist hier nicht einschlägig, da das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Referendariat) nicht der vorübergehenden Aufgabenwahrnehmung gem. § 3 Abs. 2 BeamtStG dient.

Insoweit ist die Dienstzeit ab Ernennung zum BaW ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Es liegen nach den Angaben im Thema keine 5 Jahre ab Beginn Referendariat und damit keine 5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit vor. Eine Ruhegehalt kann nicht beansprucht werden.


Versetzung in den Ruhestand

a) Versetzung in den Ruhestand bei DU und nichtdienstlicher Beschädigung

Zitat
Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind.
§ 28 Abs. 2 BeamtStG.

In den Ruhestand versetzt werden kann der BAP nur, wenn er die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt hat. Das ist hier nicht der Fall.

b) Versetzung in den Ruhestand bei DU und dienstlicher Beschädigung

Zitat
Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind.
§ 28 Abs. 1 BeamtStG

Einer ruhegehaltfähigen Mindestdienstzeit bedarf es für diesen Fall nicht, § 4 Abs. 1 Nr. 2 LBeamtVG NRW.


Entlassung des BAP:


Zitat
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie

2.
nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist,

[oder]

3.
dauernd dienstunfähig sind und das Beamtenverhältnis nicht durch Versetzung in den Ruhestand endet,
§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 BeamtStG.

a) Nichtdienstliche Beschädigung und DU

Der BAP ist bei nichtdienstlicher Beschädigung und DU zu entlassen, da er die versorgungsrechtliche Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat und daher nicht in den Ruhestand versetzt werden kann. Das Beamtenverhältnis kann aus vorgenanntem Grund nicht durch Versetzung in den Ruhestand enden.


b) Dienstliche Beschädigung und DU

O. g. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG aufgreifend ist der Beamte nicht zu entlassen, wenn er wegen DU in den Ruhestand versetzt werden kann, da er in diesem Falle wegen dienstlicher Beschädigung Anspruch auf Ruhegehalt unabhängig der Wartezeit hat. Hier stellt sich die Frage der Entlassung des BAP gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BeamtStG wegen Nichtbewährung.


Der BAP kann wegen Nichtbewährung aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden, § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BeamtStG. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens ein Jahr, regelmäßig 3 Jahre und kann auf maximal 5 Jahre verlängert werden, § 13 Abs. 1 S. 2 LBeamtG NRW, § 13 Abs. 4 LBeamtG NRW iVm. § 5 Abs. 2, Abs. 8 S. 2 LVO NRW.

Im Wege einer Ermessensentscheidung kann die Probezeit verlängert werden. Das Ermessen wird so auszuüben sein, dass eine Probezeitverlängerung erfolgt, wenn eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bei Verlängerung der Probezeit auf mehr als 3 Jahre nicht ausgeschlossen werden kann. Kann eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bei Verlängerung der Probezeit ausgeschlossen werden, wird die Ermessensentscheidung dahingehend ausfallen, dass eine Entlassung erfolgt.

Das "kann entlassen werden" ist wegen der Höchstprobezeit von 5 Jahren keine Ermessensentscheidung mehr, da die gesetzliche Wertung "Höchstprobezeit 5 Jahre" keinen Ermessensspielraum lässt.


Finanzielle Folgen:

Zitat
Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit oder auf Probe, die wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurden (§ 22 Absatz 1 Nummer 2, § 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Beamtenstatusgesetzes), kann ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes bewilligt werden.
§ 18 LBeamtVG NRW

Bei mangelndem Einkommen, wie hier, erscheint die Zahlung eines Unterhaltsbeitrag wenigstens in Höhe des Mindestruhegehalts (Ruhegehalt ist hier maximal das Mindestruhegehalt) von ~1.700 € Brutto als wahrscheinlich. Für die Dauer würde ich aus Ermessensgründen wenigstens 6 Monate ansetzen.
Für die Zahlung nach den 6 Monaten ist die Informationslage recht dünn, die Weiterzahlung ist aber grundsätzlich möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.


Zur Parallelvorschrift im BeamtVG.
Zitat
Das der Behörde zustehende Ermessen ist lediglich bezüglich der Höhe des Unterhaltsbeitrages gesetzlich dadurch begrenzt, daß ein Unterhaltsbeitrag nur bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden darf. Innerhalb dieser Grenze kann die Behörde unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Beachtung der ermessensbindenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 15 BeamtVG darüber entscheiden, ob und inwieweit der (frühere) Beamte eines Unterhaltsbeitrages bedürftig ist bzw. hier aus rückschauender Sicht bedürftig war.
VGH Mannheim, Urteil vom 02-05-1994 - 4 S 1333/92


Ich hoffe mal, ich habe bei diesem kleinen Textfeld und ein paar Verschiebungen nichts durcheinander gebracht.  ::)


Nicht betrachtet habe ich den Fall der Erfüllung der Wartezeit und der DU wegen nichtdienstlicher Beschädigung und der Folge "kann" in den Ruhestand versetzt werden, § 28 Abs. 2 BeamtStG. Der Fall ist hier nicht einschlägig und



Zitat
Hier unentwegt von einem möglichen Dienstunfall zu sprechen, halte ich für höchst verlässig.

Es geht nur um die Möglichkeit des Dienstunfalls.


Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Kingrakadabra am 16.07.2024 12:27
Ich vermute, dass sich dann kein Bürgergeld mehr errechnen würde. Fraglich auch, ob man bei DU überhaupt noch anspruchsberechtigt wäre.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Paterlexx am 17.07.2024 12:48
https://www.bundestag.de/resource/blob/928918/79d5bdac4d5c864b59206c0176c336d0/WD-6-096-22-pdf-data.pdf

Long Covid kann ein Dienstunfall sein.
Um Ansprüche zu sichern, sollte man diesen Weg auf jeden Fall gehen und alle Fristen beachten.

Insbesondere, wenn der Impfstoff für die Folgen verantwortlich ist. Ich würde hier nichts mehr ohne einen Fachanwalt machen. Gern aus dem Non-Covid Lager. Die Aufarbeitung beginnt erst und es dämmert immer mehr, dass am Ende der Impfstoff für die vielen Probleme verantwortlich sein kann. Insbesondere Astra hat sich als sehr problematisch erwiesen.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: LehrerInNRW am 17.07.2024 13:25
Die TE hat zu keiner Zeit irgend einen Zusammenhang zu einer erfolgten Impfung hergestellt?  Wenn es der Impfstoff gewesen sein sollte, wäre dies kein Dienstunfall.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Paterlexx am 17.07.2024 13:58
Selbst wenn ich den Zusammenhang herstellen könnte, wäre das letztlich unerheblich. Sollte der Impfstoff tatsächlich die Ursache sein, stehen erhebliche Probleme bevor, und man sollte unbedingt einen Fachanwalt konsultieren. Ich gehe davon aus, dass sich etwa 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst impfen ließen, weil seitens der Behörden Druck ausgeübt wurde. Wenn man sich in einer besonderen Abhängigkeit befindet und der Traum, Lehrer zu sein, nun zerplatzt, weil die Gesundheit der Mitarbeiter durch behördlichen Druck und politische Entscheidungen geschädigt wurde, ist es an der Zeit, das Geschehene gründlich aufzuarbeiten. Ich wünsche der TE auf jeden Fall gute Besserung und hoffe, dass ihr geholfen werden kann.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Organisator am 17.07.2024 14:00
Ich gehe davon aus, dass sich etwa 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst impfen ließen, weil seitens der Behörden Druck ausgeübt wurde.

Woher stammt diese Erkenntnis? z.B. für meine Behörde kann ich einen solchen Druck ausschließen.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Paterlexx am 17.07.2024 14:03
Ich gehe davon aus, dass sich etwa 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst impfen ließen, weil seitens der Behörden Druck ausgeübt wurde.

Woher stammt diese Erkenntnis? z.B. für meine Behörde kann ich einen solchen Druck ausschließen.


Ein Blick auf die Bundeswehr zeigt, dass Bereiche wie Medizin, Erziehung und Sicherheit besonders kritisch für "Verweigerer" waren. Hier geht es darum, wie dem ursprünglichen Poster möglicherweise geholfen werden kann.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Organisator am 17.07.2024 14:07
Ich gehe davon aus, dass sich etwa 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst impfen ließen, weil seitens der Behörden Druck ausgeübt wurde.

Woher stammt diese Erkenntnis? z.B. für meine Behörde kann ich einen solchen Druck ausschließen.


Ein Blick auf die Bundeswehr zeigt, dass Bereiche wie Medizin, Erziehung und Sicherheit besonders kritisch für "Verweigerer" waren. Hier geht es darum, wie dem ursprünglichen Poster möglicherweise geholfen werden kann.

Dazu dürfte dann wohl kaum die unzulässige Verallgemeinerung, als auch das Thema Impfschaden überhaupt (da es dafür keine Anhaltspunkte gibt) hilfreich sein.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Paterlexx am 17.07.2024 14:10
Ich gehe davon aus, dass sich etwa 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst impfen ließen, weil seitens der Behörden Druck ausgeübt wurde.

Woher stammt diese Erkenntnis? z.B. für meine Behörde kann ich einen solchen Druck ausschließen.


Ein Blick auf die Bundeswehr zeigt, dass Bereiche wie Medizin, Erziehung und Sicherheit besonders kritisch für "Verweigerer" waren. Hier geht es darum, wie dem ursprünglichen Poster möglicherweise geholfen werden kann.

Dazu dürfte dann wohl kaum die unzulässige Verallgemeinerung, als auch das Thema Impfschaden überhaupt (da es dafür keine Anhaltspunkte gibt) hilfreich sein.

Es ist wichtig, alle relevanten Aspekte des Problems sorgfältig zu betrachten. Anschließend empfehle ich, sich an einen Fachanwalt zu wenden, um kompetente Unterstützung zu erhalten. Mehr habe ich eigentlich nicht beabsichtigt.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Organisator am 17.07.2024 14:25
Es ist wichtig, alle relevanten Aspekte des Problems sorgfältig zu betrachten. Anschließend empfehle ich, sich an einen Fachanwalt zu wenden, um kompetente Unterstützung zu erhalten.

Was für eine Erkenntnis ;) Ist das ein KI-Test?
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Rentenonkel am 17.07.2024 16:13
Meines Erachtens sollte man die Untersuchung auf sich zukommen lassen und abwarten, was der Amtsarzt begutachtet. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente", der sinngemäß mittlerweile auch in viele Bereiche des Beamtenrechts übertragen wurde.

Daher gehe ich nach wie vor eher davon aus, dass mit der amtsärztlichen Untersuchung zunächst einmal die Kostenübernahme und Notwendigkeit einer solchen Rehamaßnahme abgeklopft werden soll. Gerade bei jungen Beamten sollte dabei nichts unversucht bleiben, eine Dienstunfähigkeit zu verhindern. Das hier vielfach beschworene Damoklesschwert der Dienstunfähigkeit sehe ich daher als eine von mehreren Möglichkeiten an, allerdings noch nicht als die einzige Möglichkeit, die bereits jetzt in Stein gemeißelt wäre.

Mein Rat wäre daher zunächst: Bleib entspannt und warte ab, was der Amtsarzt sagt. Sag ihm direkt bei der Untersuchung, dass Du großes Interesse an einer Reha hast, aber nicht wirklich weißt, was du tun musst, um eine solche zu erhalten.

Erst wenn es zu einer Entscheidung kommen sollte, mit der Du nicht einverstanden bist, lohnt es sich nach meiner Erfahrung, fachkundigen (und in der Regel auch kostenpflichtigen) Rat einzuholen.
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Tisbea am 22.07.2024 20:50
Die TE hat zu keiner Zeit irgend einen Zusammenhang zu einer erfolgten Impfung hergestellt?  Wenn es der Impfstoff gewesen sein sollte, wäre dies kein Dienstunfall.

Die Impfung kann ich auch ausschließen. Ich wurde zum Zeitpunkt der Erkrankung an Post COVID zuletzt vor einem Jahr geimpft und hatte danach keinerlei Probleme. Näher liegt dann doch die Infektion im November. ;D
Titel: Antw:[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Beitrag von: Casa am 23.07.2024 15:22
Zitat
Die Impfung kann ich auch ausschließen. Ich wurde zum Zeitpunkt der Erkrankung an Post COVID zuletzt vor einem Jahr geimpft und hatte danach keinerlei Probleme. Näher liegt dann doch die Infektion im November. ;D

Vielleicht wurdest du auch im Schlaf von einem Echsenmenschen gebissen. Paterlexx scheint da mehr zu wissen. ;-)




Zitat
Ein Blick auf die Bundeswehr zeigt, dass Bereiche wie Medizin, Erziehung und Sicherheit besonders kritisch für "Verweigerer" waren. Hier geht es darum, wie dem ursprünglichen Poster möglicherweise geholfen werden kann.

Zitat
Dazu dürfte dann wohl kaum die unzulässige Verallgemeinerung, als auch das Thema Impfschaden überhaupt (da es dafür keine Anhaltspunkte gibt) hilfreich sein.

Bei der BW gibts die Impfpflicht. Das ist nichts Neues.
Wer sich im KH mal eine Nadel in den finger gestochen hat ist froh, wenn er gegen Hep B usw. geimpft ist.