Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Albeles am 09.07.2024 15:06
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Hi
Eine Bekannte arbeitet in einer privaten Elterninitiative als Erzieherin. Die Einrichtung wendet den TVÖD SuE an. Zur Zeit bekommt sie die SuE E8a Stufe 4. Es ist eine recht kleine Kita mit 30 Kindern in 2 Gruppen.
Die alte Leitung wird komplett aufhören und für die Leitung hat sich auch schon eine Kollegin gefunden. Jetzt möchte diese meine Bekannte zur stllv. Kitaleitung ernennen.
Gibt es irgendwelche TVÖD Regelungen die ein Gehaltsplus vorsehen in diesem Fall?
Bisher war die Stellvertretung wohl nicht zusätzlich entlohnt worden für den Job.
Ich bin allerdings der Meinung, dass mehr Verantwortung auch mehr Geld bedeuten sollte.
Andere EG z.B, oder eine Zulage?
Über zielführend Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG Albeles
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Erst ab 40 Kita-Plätzen ist die Tätigkeit der ständigen Vertreterin mit S9 bewertet.
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Danke für die Erklärung
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Man könnte Ihr eine schwierige Tätigkeit unterstellen und somit wäre zumindest die S8b möglich.