Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: bebolus am 13.07.2024 17:36

Titel: Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 13.07.2024 17:36
Spräche da bei uns was dagegen..?

https://kurier.at/politik/inland/gesetz-waffen-messer-verbot-karner-oesterreich/402860573
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 13.07.2024 18:02
Dann nehme ich halt den Baseballschläger.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.07.2024 18:16
"Warum mit einem Löffel?"

"Es tut mehr weh!"

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 14.07.2024 10:12
Und wenn ich mein Brotmesser zum Kumpel bringe bleibt es erlaubt und mit meinem Taschenmesser kann ich auch die Halsschlagader tödlich verletzten, trauriger Aktionismus, der die Seele von beobolus und Co beruhigt, ohne etwas zu bewirken.
Tja, wenn die Leute doch einfach mal mehr nachdenken würden…und die zweite und dritte Zeile hinter der Headline lesen würden…
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Tiffy am 14.07.2024 15:37
Tolle Idee... Die ganzen kriminellen Einwanderer werden bestimmt sehr traurig und enttäuscht sein, keine Messer mehr tragen und benutzen zu dürfen... "Menno...!"
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 14.07.2024 19:09
Und die kriminellen Inländer tragen grundsätzlich dann ihr Messer gerade zum Kumpel, der nen Brot schneiden will.
Auch wieder voll legal.

tja die einen leiden drunter und die anderen können halt lesen.

menno
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 15.07.2024 08:12
Man sollte einfach Kriminatlität verbieten - genauso hilfreich.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 15.07.2024 08:38
Und zeigt doch, wie man mit einfachen Lösungen Menschen glücklich machen kann.
Nicht war bebolus?

Ich frage mich warum unsere Regierung nicht auf diese grandiosen Ideen kommen?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Pham Nuwen am 15.07.2024 10:18
Was man nicht alles für die subjektive Sicherheit macht.  ;)

Hätte noch nie gehört, dass in den vorhandenen "Messerverbotszonen" wirklich Leute regelmäßig und flächendeckend gefilzt würden, um wirklich solche Verbote durchzusetzen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: ike am 15.07.2024 20:30
Da steckt die Messermafia dahinter!
Was verboten ist, wird teurer und die Hersteller machen dann einen Riesen Reibach!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 16.07.2024 09:32
Es ist derzeit aber mehr und mehr Standard, dass Messer getragen und mit denen auch rumgefuchtelt wird. Und wenn man(n) im Testosteronrausch ein Messer griffbereit hat, ist die Chance auch hoch, dass es eingesetzt wird.

Von daher ist es doch problemlos und ohne Aufwand möglich genau diese Übersprunghandlungen auf einen "Ich hau dir aufs Maul" downzugraden. Es läuft doch hier auch (kaum) niemand mit ner Knarre durch die Gegend - eben weil es verboten und strafbewährt ist.

Und die Abwandlung des amerikanischen Märchens "A man with a knife can only be stopped by a man with a knife" glaube doch nach Trump-Ohr-Vorfall auch niemand mehr, oder?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2024 10:24
doch das glauben leider erschreckend viele
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Johann am 16.07.2024 13:27
Ich bin mir unsicher, ob solche Verbote tatsächlich taugen. Weil im Grunde ist es bereits verboten, andere mit Messern oder generell zu verletzen. Dass man die Messer dann nicht mehr mit sich herumtragen darf, wird denjenigen, der plant, jemanden damit zu verletzen, sicher nicht von seinem Plan abhalten.

Der Messerangriff in Mannheim war auch in einer Messerverbotszone. Aus irgendeinem Grund scheint das nichts geändert zu haben. Oder vielleicht wäre dort ein größeres Messer zum Einsatz gekommen, wäre es keine Verbotszone gewesen. Wer weiß.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: ike am 16.07.2024 13:32
"Messerverbotszone" = DER Leitbegriff für das Versagen der deutschen Innenpolitik!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 16.07.2024 13:38
Eher der Außenpolitik?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: ike am 16.07.2024 13:42
Eher der Außenpolitik?

Zunächst der Außenpolitik: sicher, aber wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen (also im Land, wo Milch und Honig fließen, ist) ist, betrifft es die Innenpolitik.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 16.07.2024 13:53
Vielleicht würde ein amerikanischer Ansatz helfen:

Zu viele Messer im Umlauf? Dann braucht es eben mehr Schusswaffen, um sich effizient dagegen zur Wehr setzen zu können.

Nur so als Gedanke ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 16.07.2024 16:48
Was man nicht alles für die subjektive Sicherheit macht.  ;)

Hätte noch nie gehört, dass in den vorhandenen "Messerverbotszonen" wirklich Leute regelmäßig und flächendeckend gefilzt würden, um wirklich solche Verbote durchzusetzen.

Es gibt Waffenverbotszonen und auch Zonen wo keine Glasflaschen mitgeführt werden dürfen (z. B. in Hamburg).

Eine 100%ige Umsetzung ist dort natürlich nicht möglich.

Bei Zufallskontrollen oder bei polizeilichen Einsätzen gibt es durchaus Feststellungen und die Waffe bzw. die Flasche wird - aus dem Verkehr- genommen.

Interessant, dass hier gleich wieder erstmal die Ausnahme gesucht wird..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 16.07.2024 17:52
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 16.07.2024 17:59
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 16.07.2024 18:02
Vielleicht würde ein amerikanischer Ansatz helfen:

Gute Idee.
Zu viele Messer im Umlauf? Dann braucht es eben mehr Schusswaffen, um sich effizient dagegen zur Wehr setzen zu können.

Nur so als Gedanke ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 16.07.2024 18:11

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Ist halt eine Einstellung, wieviel und was der Staat machen soll, die liegt bei mir sehr niedrig...

Messer sind doch nur ein ganz kleiner Teil einer ausufernden staatlichen Überwachung und Umverteilung. Die letzten Kollegen sind mit den Geldern für AG beschäftigt, die OWI s wegen Corona gehen gerade massenhaft in die unbefristete Niederschlagung.

Es muss auch was bei rumkommen.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 16.07.2024 18:14

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Ist halt eine Einstellung, wieviel und was der Staat machen soll, die liegt bei mir sehr niedrig...

Messer sind doch nur ein ganz kleiner Teil einer ausufernden staatlichen Überwachung und Umverteilung. Die letzten Kollegen sind mit den Geldern für AG beschäftigt, die OWI s wegen Corona gehen gerade massenhaft in die unbefristete Niederschlagung.

Es muss auch was bei rumkommen.

HÄ?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2024 19:26
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 16.07.2024 19:29

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Ist halt eine Einstellung, wieviel und was der Staat machen soll, die liegt bei mir sehr niedrig...

Messer sind doch nur ein ganz kleiner Teil einer ausufernden staatlichen Überwachung und Umverteilung. Die letzten Kollegen sind mit den Geldern für AG beschäftigt, die OWI s wegen Corona gehen gerade massenhaft in die unbefristete Niederschlagung.

Es muss auch was bei rumkommen.

HÄ?

BAT möchte weniger(!) arbeiten ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 09:23
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Johann am 17.07.2024 10:52
In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...
Aber passiert bei den Personen aus entsprechenden Milieus wirklich etwas? Wenn die ohne Vermögen oder Arbeit nichts zu verlieren haben und das Bußgeld einfach nicht bezahlen, ist das ein zahnloser Tiger.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 11:00
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...
Doch er darf weiterhin mit dem Küchenmesser in seinem Rucksack durch die Gegend fahren, da er dann dass Messer transportiert und nicht führt.

Interessant wäre es doch ob man in entsprechenden Verbotszonen einen signifikanten Rückgang der Taten feststellen konnte, oder ob es doch nur ein Zahnloser Beruhigungsdrops ist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 11:12
Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...
Doch er darf weiterhin mit dem Küchenmesser in seinem Rucksack durch die Gegend fahren, da er dann dass Messer transportiert und nicht führt.

Interessant wäre es doch ob man in entsprechenden Verbotszonen einen signifikanten Rückgang der Taten feststellen konnte, oder ob es doch nur ein Zahnloser Beruhigungsdrops ist.

Das schrieb ich doch. Er darf es transportieren, aber nicht führen. Wenn ihr euch zofft muss er also erstmal in seinem Rucksack wühlen um dich abzustechen statt dir das Fausmesser direkt in die Rippen zu rammen.

@Johann
Ich gehe davon aus, dass man das dann nicht schulterzuckend abtut. Selbst wenn das Messer abgenommen wird und man eventuell mit zur Wache muss, ist das schon besser als nichts. Oft sind es Gruppen junger Männer, die sich oder andere mit Messern angreifen. Und die nehmen meist die Messer nicht mit um jemanden anzugreifen sondern um cool zu sein, um rumzufuchteln und dazuzugehören. Das sind nicht perse Kriminelle - durch Gruppendynamik können sie es aber werden. Und ich glaube, dass genau diese Gruppe sich durch ein Verbot einfangen lässt. (und die sind auch gut zu kontrollieren)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 11:24
Ja hoffe ich auch, aber von diesen Testosteron gefüllten Menschen, habe ich mich die letzen 40 Jahre nicht bedroht gefühlt
Und die, die eine Gefahr für die bebolen Gefühle darstellen sind davon unbeeindruckt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 11:28
Ja hoffe ich auch, aber von diesen Testosteron gefüllten Menschen, habe ich mich die letzen 40 Jahre nicht bedroht gefühlt
Und die, die eine Gefahr für die bebolen Gefühle darstellen sind davon unbeeindruckt.

Zum einen gibt es immer ein erstes Mal - ich habe auch noch nie einen Airbag gebraucht. Zum anderen könnte es bestimmt Gruppen doch beeindrucken und andere hat man somit auf dem Schirm.

Was aber klar ist: Die wichtigen Maßnahmen sind andere, Ursachenbekämpfung ist nochmal ein gutes Stück wichtiger.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 11:41
Da bin ich voll bei dir.
Und wenn es die Seele einiger beruhigt, dann kann man gerne hunderte von Gesetze und Verbote aussprechen.
Aber die Probleme löst man eben anderswo und mit anderen Mitteln.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 11:53
Und wenn es die Seele einiger beruhigt, dann kann man gerne hunderte von Gesetze und Verbote aussprechen.
Aber die Probleme löst man eben anderswo und mit anderen Mitteln.

Nur um mal den Vergleich zu bringen: Sollte deiner Meinung nach jeder in Deutschland öffentlich Schusswaffen führen dürfen? Die Probleme löst man ja anders ;-)

In meiner Jugend waren Butterfly- Spring- und Einhandmesser Standard und gehörten dazu. Nach meinem Dafürhalten ist das eben durch das Verbot im Bewusstsein angekommen, dass das keine Spielzeuge sind.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 12:23
Und wenn es die Seele einiger beruhigt, dann kann man gerne hunderte von Gesetze und Verbote aussprechen.
Aber die Probleme löst man eben anderswo und mit anderen Mitteln.

Nur um mal den Vergleich zu bringen: Sollte deiner Meinung nach jeder in Deutschland öffentlich Schusswaffen führen dürfen? Die Probleme löst man ja anders ;-)

In meiner Jugend waren Butterfly- Spring- und Einhandmesser Standard und gehörten dazu. Nach meinem Dafürhalten ist das eben durch das Verbot im Bewusstsein angekommen, dass das keine Spielzeuge sind.
Eben wir sind halt anders sozialisiert und mit anderen Erlebniswelten gross geworden.

Und natürlich Hilft ein entsprechendes Verbot Bewusstsein zu schaffen.
Und auch ich habe schon Schusswaffen gebrauch auf offener Strasse erlebt, trotz verbot.
Das Problem der Messerattacken auf dem Täter fremde Menschen wird aber dadurch nicht aus der Welt gebracht.
Und geplante Attacken erst Recht nicht.
Es wird die situationsbedingten, also aus dem Affekt heraus geschehenen Attacken, uU verringern, weil weniger Menschen mit Kontrollverlust eine bei sich führen.
Drum meine Frage, ob dadurch eine signifikante Reduktion in entsprechende Zonen und um zu gemessen wurde?

Aber Wichtig!
Und es gibt dem Bürger das gute Gefühl, dass endlich was gemacht wird.

Nur wenn der gute Bürger jetzt einmal die Woche gefilzt wird um zu schauen, ob er ein Messer mit sich führt, dann dürfte eben dieser Bürger auch nicht erfreut sein, denn es sind doch immer die anderen, die man filzen muss.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 12:47
Nur wenn der gute Bürger jetzt einmal die Woche gefilzt wird um zu schauen, ob er ein Messer mit sich führt, dann dürfte eben dieser Bürger auch nicht erfreut sein, denn es sind doch immer die anderen, die man filzen muss.

Wie oft filzt man dich denn um nach verbotenen Drogen oder Schusswaffen zu suchen?

Ich denke, dass ist eher ein Thema, was einfach "mitkontrolliert" wird, wenn man eh jemanden am Wickel hat. In den existierenden Waffenverbotszonen gibts auch mal eine Schwerpunktkontrolle, aber ich habe die selbst noch nicht selbst erlebt, obwohl ich recht häufig in einer unterwegs bin.

Die meisten Messeropfer gibts übrigens in den eigenen vier Wänden - das dürfte dann auch die einzige Teilmenge sein, wo Frauen einen signifikanten Anteil haben (könnten).
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 13:40
Also primär Beruhigungspille mit möglichen minimal Effekt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Bastel am 17.07.2024 13:49
Aktuell ist es viel mehr Mode Menschen irgendwo hinunter zu stoßen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 17.07.2024 15:32
Aktuell ist es viel mehr Mode Menschen irgendwo hinunter zu stoßen.

In Russischen Botschaften ist das schon länger in Mode. Wobei - die werden ja nicht gestoßen sondern fallen "einfach so".

@MoinMoin
Wieviele von den ca. 9000 Ab- oder Angemesserten müsste man denn einsparen? Zähle da Bedrohungen mit dem Messer auch rein? Wen genau schränkt es ein, kein Messer in der Öffentlichkeit zu führen? Ich verstehe deine Intention nicht wirklich. Es gibt Gesetze, die hohl sind weil sie kaum jemanden tangieren bzw. betreffen. Aber das wäre durchaus eine Sache, die relevant sein kann.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 17.07.2024 15:38

HÄ?

Die Gesetze müssen auch Wirkung entfalten und evaluiert werden. Die meisten Schnittverletzungen, die ich persönlich wahrgenommen habe, war beim Stadtfest nach Einführung des Dosenpfands, Splitter wohin man sieht. Ist heute noch ähnlich ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 17:37
Aktuell ist es viel mehr Mode Menschen irgendwo hinunter zu stoßen.

In Russischen Botschaften ist das schon länger in Mode. Wobei - die werden ja nicht gestoßen sondern fallen "einfach so".

@MoinMoin
Wieviele von den ca. 9000 Ab- oder Angemesserten müsste man denn einsparen? Zähle da Bedrohungen mit dem Messer auch rein? Wen genau schränkt es ein, kein Messer in der Öffentlichkeit zu führen? Ich verstehe deine Intention nicht wirklich. Es gibt Gesetze, die hohl sind weil sie kaum jemanden tangieren bzw. betreffen. Aber das wäre durchaus eine Sache, die relevant sein kann.
10
ja
Meine Intention ist es darauf hinzuweisen, dass wenn man Gesete macht, das es schön wäre, wenn man sie auch evaluiert.

Ansonsten ist es halt nur Kasperle Theater zum beruhigen der Volkssele.

Und es fühlt sich für mich halt sehr naiv an, dass ein Messr rumfuchtel verbot Auswirkungen haben wird

ich habe jahrlang in Neukölln gewohnt und kenne den Scheiss

die psychisch Kranken Stecher werden dadurch nicht weniger
Die Jungmänner aller Nationalität hauen sich weiterhin die Köppe ein, einiger werden durchs illegale Messer tragen plötzlich zu Straftätern, naja so what
ein paar Jungmänner werden hoffentlich dadurch nicht in die Situation gebracht, weil sie erkennen, dass es eine schlechte Idee ist die Dinger am Mann zu haben.

Darum doch meine Frage, was hat es denn bisher gebracht, dort wo regional es schon gemacht wird.

Ansonsten befürworte ich solche Gesetze durchaus.
Aber sie lösen null, null die Probleme und ich bin halt einer der eher Ursachen an der Wurzel bearbeitet und nicht an Auswirkungen rumdoktoren mag.
Intention deutlicher?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 17.07.2024 17:48

HÄ?

Die Gesetze müssen auch Wirkung entfalten und evaluiert werden. Die meisten Schnittverletzungen, die ich persönlich wahrgenommen habe, war beim Stadtfest nach Einführung des Dosenpfands, Splitter wohin man sieht. Ist heute noch ähnlich ;)

Waren die mehrheitlich tödlich oder lebensbedrohlich?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 17.07.2024 17:51
Da bin ich voll bei dir.
Und wenn es die Seele einiger beruhigt, dann kann man gerne hunderte von Gesetze und Verbote aussprechen.
Aber die Probleme löst man eben anderswo und mit anderen Mitteln.

Wo kann man das Problem lösen? Also wo genau ist anderswo?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 17.07.2024 17:55
Alternativ könnte mann die gefährliche Körperverletzung mit Messer auch als Verbrechenstatbestand einstufen. Dann hätte man das Problem mit dem Führen nicht und würde das richtige Klientel adressieren..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 19:35
Da bin ich voll bei dir.
Und wenn es die Seele einiger beruhigt, dann kann man gerne hunderte von Gesetze und Verbote aussprechen.
Aber die Probleme löst man eben anderswo und mit anderen Mitteln.

Wo kann man das Problem lösen? Also wo genau ist anderswo?
Probleme löst man an den Wurzeln des Problemsund nicht am anderem Ende.

Bei den Psychos, die mit Messer auf die Menschheit losgehen halt mit anderen Mitteln, als bei den Testos, die einen auf Macker machen (müssen), damit sie sich als respektiert fühlen..
Erstere fängste halt mit dem Verbot definitiv nicht ein und letzter wohl eher auch nicht, weil sie dann ja noch cooler sind.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 17.07.2024 19:39

Waren die mehrheitlich tödlich oder lebensbedrohlich?

Waren es jene mit Messern?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2024 19:39
Alternativ könnte mann die gefährliche Körperverletzung mit Messer auch als Verbrechenstatbestand einstufen. Dann hätte man das Problem mit dem Führen nicht und würde das richtige Klientel adressieren..
keine Ahnung wo du lebst, aber ich würde stumpf behaupten, das Körperverletzung und der Versuch der Körperverletzung in D keine Ordnungswidrigkeit ist, sondern eine strafbare Handlung, also was willst du jetzt wie ändern?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Tiffy am 17.07.2024 20:26
In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 18.07.2024 08:09
In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.

Gibts da Vergleichbares? Oder woher ziehst du deine Erkenntnisse? Schwarzfahren, also das Erschleichen von Leistungen im Wert von wenigen Euro ist da eher kein passendes Beispiel.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 08:10
In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
Also Erschleichung von Dienstleistung ist eine Owi?
Ein Wiederholungstäter als Schwarzfahrer wird doch, sofern man will, ratze fatze des Hausfriedensbruch anklagbar.
Und für das Schwarzfahren gibt es doch bis zu einem Jahr Bau, oder hat sich da was geändert im deutschem recht?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 18.07.2024 09:19
In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
Also Erschleichung von Dienstleistung ist eine Owi?
Ein Wiederholungstäter als Schwarzfahrer wird doch, sofern man will, ratze fatze des Hausfriedensbruch anklagbar.
Und für das Schwarzfahren gibt es doch bis zu einem Jahr Bau, oder hat sich da was geändert im deutschem recht?

Jupp, da hat sich was geändert. "Wegen Schwarzfahren sitz ich jetzt im Knast" - "Das gibts doch gar nicht" mehr... Ist ne Owi geworden.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Tiffy am 18.07.2024 10:31
Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-954252

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 18.07.2024 12:21
Alles jammert, dass die "Bürokratie" mit seinen Gesetzen, Verordnungen,etc. inzwischen völlig ausufert und dann streicht man das "Schwarzfahren"  aus dem Strafgesetzbuch und schon finden sich Argumente, dass "es nicht gut ist oder merkwürdig ist oder was auch immer ist, weil..."

*Ironie-on* Anstatt das zu streichen, hätte die Regierung das Täterprofil der Plastiktüten-in-den-Biomüll-Entsorger im Strafgesetzbuch schaffen sollen. Die machen das immer wieder und da gehört schon nach dem 20x eine Gefängnisstrafe verhängt.*Ironie-off*

Außerdem ist Schwarzfahren teurer als das D-Ticket, macht also keinen Sinn mehr ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 18.07.2024 12:33
Aber natürlich können neue Gesetze geschaffen werden... für was genau soll eigentlich so ein "Messerverbot" gut sein?
Ich darf daran erinnern, dass Minderjährige in D schon mit Schusswaffen getötet haben. Minderjährige dürfen aber nicht mit Schusswaffen auf der Straße rumlaufen  - Normalbürger übrigens auch nicht und trotzdem passiert es.

Aber der Normalbürger soll u.U. wegen irgendwelcher Clowns, die den Unterschied zw. Symptom und Ursache nicht verstehen und mit Showeffekten à la Trump agieren ein Bußgeld für das mitgetragene Taschenmesser löhnen müssen (jaja, "sollen" u.U.  ausgenommen werden oder mit Klingen bis 5 cm zulässig sein oder, oder, oder....)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 13:17
Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-954252
Ok, also bisher keine Änderung bei der Strafbarkeit der Erschleichung von Leistungen oder der Sanktionierung durch Hausverbot, sondern nur das Gerede darüber, ob man immer eine strafbare Handlung macht, wenn man schwarzfährt, oder ob man es zunächst nur beim Zivilrecht belässt (und dann die wiederkehrende Täter via Hausverbot etc. zur Strafbarkeit erhebt).

Gepaart mit dem blalba, dass, wenn der önv billiger wäre, es sich die Leute auch leisten könnten und die armen Menschen mit dem 265a in die Kriminalität gedrückt werden.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Tiffy am 18.07.2024 13:23
Du glaubst ernsthaft, dass es hier um die vorgeschobenen armen Menschen und Obdachlosen geht, die notgedrungen schwarzfahren und die man nicht kriminalisieren möchte? Dann glaubst Du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 13:40
Du glaubst ernsthaft, dass es hier um die vorgeschobenen armen Menschen und Obdachlosen geht, die notgedrungen schwarzfahren und die man nicht kriminalisieren möchte? Dann glaubst Du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Na da bin ich aber gespannt, was ich glauben soll.
Da darfst du mich gerne aufklären, was ich an den Worten der Richter, Professoren und den anderen Sachverständigen, die dort zu Wort kommen glauben soll.
"Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sieht keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Kriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen. "
"Professor Roland Hefendehl von an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hält die ersatzlose Streichung der Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative für „nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten“."
"Benjamin Derin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch aus. Im Kern gehe es um einen zivilrechtlichen Konflikt, nicht um einen strafrechtlichen."
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."
"Aus Sicht von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig, sprechen die besseren Argumente für die Entkriminalisierung des „einfachen Schwarzfahrens“. Eine Herabstufung solcher Handlungen zu Ordnungswidrigkeiten erscheine gegenüber der völligen Sanktionslosigkeit vorzugswürdig, "


Hier der Querschnitt durch die Parteien.


Also kläre mich bitte auf, worum dort geht?
damitich nicht zitronen falten gehen muss.



zum Beispiel glaube ich, dass die Streichung zunächst die Gerichte entlasten würde und die önvs mehr Hausverbote aussprechen würden, was die Gerichte wieder belasten würde.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 18.07.2024 13:46
Du glaubst ernsthaft, dass es hier um die vorgeschobenen armen Menschen und Obdachlosen geht, die notgedrungen schwarzfahren und die man nicht kriminalisieren möchte? Dann glaubst Du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Und Du hälst es für sinnvoll mit dem D-Ticket für D über 49 EUR das Strafgesetzbuch weiterhin mit Schwarzfahren - Kostenpunkt 60 EUR oder waren es 80? - weiterhin vollzumüllen?

Für Dich scheint es nicht vorstellbar zu sein, dass es zwischen der Einführung des D-Tickets und der Streichung des Straftatbestands aus dem Strafgesetzbuch auch noch einen Zusammenhang geben könnte?

Wie kann man eigentlich nur wegen so eines Dünnpfiffs so ein Faß aufmachen. Diese Gut-/-Wut-Was-auch-immer-Bürger *seufz*
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 14:21
Alternativ könnte mann die gefährliche Körperverletzung mit Messer auch als Verbrechenstatbestand einstufen. Dann hätte man das Problem mit dem Führen nicht und würde das richtige Klientel adressieren..
keine Ahnung wo du lebst, aber ich würde stumpf behaupten, das Körperverletzung und der Versuch der Körperverletzung in D keine Ordnungswidrigkeit ist, sondern eine strafbare Handlung, also was willst du jetzt wie ändern?

Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.

Es gibt bei Straftaten im Wesentlichen die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen. Verbrechen haben eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr Haft oder Geldstrafe. Vergehen haben eine geringere Strafandrohung.

Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 18.07.2024 15:00
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.


Wenn schon, denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 15:08
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten mal.


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.

Wenn schon denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche der Körperverlezungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Du schreibst nichts falsches..
Ich hatte doch aber oben geschrieben, dass die gefKv als Verbrechen eingestuft werden könnte/sollte..

Dann wäre doch auch der Versuch (also möglicherweise gar kein entstandener Körperschaden) als solches strafbar mit den entsprechenden Folgen..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 15:11
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.


Wenn schon, denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 15:12
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 15:14
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.


Wenn schon, denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.

In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 16:00
In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Wesentlich effektiver als eine Messerführungsverbot wäre es also ein Verbot der Berichterstattung über Messerstechervorfälle zu erwirken, dann würde sich definitiv schneller und dauerhafter deine Wahrnehmung ändern.

Und wer weiß, vielleicht würde es dann auch weniger Nachahmer geben und objektiv die Anzahl der Messerstechervorfälle ändern.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 16:02
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, Entschuldigung.
Für deinen Aussetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett
Das nennt man Echo
und Faunus hat dich doch sehr freundlich in deinem Irrtum belehrt, was sehr nett von ihm war.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 16:06
In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Wesentlich effektiver als eine Messerführungsverbot wäre es also ein Verbot der Berichterstattung über Messerstechervorfälle zu erwirken, dann würde sich definitiv schneller und dauerhafter deine Wahrnehmung ändern.

Und wer weiß, vielleicht würde es dann auch weniger Nachahmer geben und objektiv die Anzahl der Messerstechervorfälle ändern.

Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 16:07
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, Entschuldigung.
Für deinen Aussetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett
Das nennt man Echo
und Faunus hat dich doch sehr freundlich in deinem Irrtum belehrt, was sehr nett von ihm war.

Dlann belehre mich bitte in meinem Irrtum!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 16:12
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 16:15
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.

DU hast doch zwei Posts weiter oben selbst geschrieben, dass es eine Steigerung gibt..?! Und MIR empfohlen andere Quellen heranzuziehen, frei nach dem Motto: beschäftigt man sich nicht mit dem Problem, gibt es das Problem auch nicht.

Btw ist Deine überhebliche Art hier gerade unangebracht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 16:50
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.

DU hast doch zwei Posts weiter oben selbst geschrieben, dass es eine Steigerung gibt..?! Und MIR empfohlen andere Quellen heranzuziehen, frei nach dem Motto: beschäftigt man sich nicht mit dem Problem, gibt es das Problem auch nicht.

Btw ist Deine überhebliche Art hier gerade unangebracht.
Das ist halt das Echo von deiner naive Denkweise, dass das Problem sich ändern würde, wenn man 12 statt 6 Monate Knast für die Körperverletzung mit einem Messer ausrufen würde, als ob das von dir sogenannte Klientel (welches es auch immer ist, denn darüber weiß ich nichts, du vielleicht?) dadurch sich im verhalten ändert.
und sorry wenn du den ironischen/satirischen Unterton bzgl. des Berichterstattungsverbotes nicht verstehst.

Und dass sich das Problem ändern wird, wenn wir ein Messerführungsverbot hätten.

Außerdem habe ich doch deutlich dargelegt, dass es derzeitig keine verlässliche Zahlen für die letzten Jahre gibt. Also wie kommst du darauf, dass ich von einer dauerhaften Steigerung spreche?

So dass es einfach deine Wahrnehmung ist, die dich fühlen lässt, dass wir hier ein solche dauerhafte Steigerung haben, so dass wir uns diesem Problem stärker annehmen müssten.

Gefühlt bekomme ich mit, dass wesentlich mehr Berichte in Film Funk und Fernsehen kommen, die Messerattacke als Headline haben, primär und gerne, wenn da ein Migrationshintergrund bei ist.

Ob und in welcher Form die knapp 9000 aktuell verzeichneten Messerattacken eine dauerhafte Veränderung in der Gefährdungssituation der Bürger darstellt, vermag ich aber nicht überblicken.
und halte solche Aktionen wie Messerführungsverbot, Messerattacke = Verbrechen etc. für nichts weiter als hektischer populistischer Wahrnehmungsberuhigungstropfen Unsinn.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 18.07.2024 17:10
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 18:08

(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)
Falls du mir damit was mitteilen möchtest, so hast du mir nur mitgeteilt, dass ich für dich Satzzusammenhänge deutlicher schreiben muss.

Hier nochmal für dich ohne die Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und markiert:
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Und in einem Satz zusammengefasst, damit es verständlicher ist:

Ich kann nicht beurteilen, ob wir derzeitig eine objektive dauerhafte Steigerung bei den Messerattacken haben.

Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammenhängt.

Mir ist allerdings immer noch unklar, warum eine Steigerung des Mindeststrafmaßes von 6 auf 12 Gefängnis oder eine Führungsverbot etwas bei den aktuellen Messerattacken bewirken sollte.
Insbesondere, da mir unklar ist, welcher Natur diese sind und wo wie und warum sie sich mehrheitliche abspielen
Sind es Affekthandlungen/geplante Handlungen/Krankheitsbedingte Handlungen
oder was die Motive sind
geplanter Mord, Eifersucht, Hass auf andere, einen auf Macker machen, häusliche Gewalt, Raub

Und solange kann ich auf diese Frage:
Spräche da bei uns was dagegen..?
Nur antworten:
Nein. Da spräche bei uns nichts dagegen.

Aber es spräche zunächst auch nichts dafür.

Außer um die subjektiven Wahrnehmungen und die Gefühle einiger Menschen mit Aktivismusbaldrian zu  beruhigen.

Wenn man bedenkt, dass wir rund 430.000 vorsätzliche einfache Körperverletzungen aktenkundig haben und ~214 Tausend Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität (davon ~155T gefährliche und schwere Kv) verzeichnet wurden, also mutmaßlich das Messer in Rund 4-5% mit im Spiel war.
Da fragt man sich ob die Messerattackenberichterstattung auch 4-5% der Berichterstattung über Gewaltdelikte ausmacht.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 18.07.2024 18:10
Wir haben heute 19 Langwaffen konfisziert, bei einer Person.

Gruß vom Land, ihr Stadtluschen ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 18:16
Wir haben heute 19 Langwaffen konfisziert, bei einer Person.
Na, der wäre auch ohne Messerführungsverbot auf dem Marktplatz auffällig geworden.


sofern kein Karneval ist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.07.2024 19:52
War es der Highlander? ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NickHume am 18.07.2024 22:58
Wir haben heute 19 Langwaffen konfisziert, bei einer Person.

Gruß vom Land, ihr Stadtluschen ;)

Habt ihr? Bei nem Reichsbürger?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 19.07.2024 09:19
Es gab einen Zugriff wegen Kindesmissbrauch. Die Waffenlagerung fiel dabei auf, und diese sind dann als Waffenbehörde konfisziert, liegen jetzt im Tresor neben dem Frühstückraus.

Darum ging es aber natürlich nicht. Ich denke nur die Verteilung der "Waffen" dürfte auf dem Land weit höher sein (der Täter ist Jäger). Ist als Indiz dafür, dass die Waffen nicht das Problem sind, sondern vielleicht eher der Mensch, der sie nutzt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 19.07.2024 17:26
Schusswaffen oder Messer?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 20.07.2024 12:27
Vor allem Autos ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 20.07.2024 12:41
Aber Autos werden doch nur sehr selten als Waffe benutzt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 23.07.2024 20:17
BTW
Da wurde doch gerade eine "Messerfuchtler" von der Polizei niedergeschossen,
der hatte aber weder Langwaffe noch Ösi verbotsfähiges Messer, sondern stumpf ein Cuttermesser mit dem er gedroht hat, dass sollte wir auch noch in eine Gesetzesvorlage bringen, erweitert das Klientel.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 24.07.2024 07:58
BTW
Da wurde doch gerade eine "Messerfuchtler" von der Polizei niedergeschossen,
der hatte aber weder Langwaffe noch Ösi verbotsfähiges Messer, sondern stumpf ein Cuttermesser mit dem er gedroht hat, dass sollte wir auch noch in eine Gesetzesvorlage bringen, erweitert das Klientel.

Final könnte man auch einen akkurat gespitzten Bleistift aus der Amtsstube als Waffe verwenden!

Hier würde sich die Frage stellen, ob ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit sinnvoll wäre, oder dieses Schreibgerät generell zu Gunsten von Wachsmalstiften aus dem Verkehr gezogen werden sollte. ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 24.07.2024 11:35
BTW
Da wurde doch gerade eine "Messerfuchtler" von der Polizei niedergeschossen,
der hatte aber weder Langwaffe noch Ösi verbotsfähiges Messer, sondern stumpf ein Cuttermesser mit dem er gedroht hat, dass sollte wir auch noch in eine Gesetzesvorlage bringen, erweitert das Klientel.

Immer schön Dinge ins Lächerliche zu ziehen, oder? Aber auch hier: Hat man erstmal garkein Messer dabei, kommt man in persönlichen/psychischen Ausnahmesituation auch garnicht in die Situation dieses zu ziehen, mit allen entsprechenden Folgen.
Gesetze kann man auch brechen oder umgehen - aber ist das ein Grund ein mögliches Gesetz zur Manifestierung gesellschaftlicher Konventionen nicht zu verabschieden oder gar aufzuheben?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 11:44
Aber Autos werden doch nur sehr selten als Waffe benutzt.

Messer werden weit weniger als Waffe benutzt als Autos, wenn man den prozentualen Anteil sich mal anschaut.  ;)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2024 13:12

Immer schön Dinge ins Lächerliche zu ziehen, oder?
Wenn du es so empfindest.

Ich versuche nur die Komplexität begreiflich zu machen.
Und nicht immer schön alles vereinfachen und pauschalisieren und versuchen anderen dabei zu helfen, dass sie auf Milchmädchenrechnungen und Taschenspielertricks nicht reinfallen müssen.

Wenn dir letzteres näher liegt....

Aber auch hier: Hat man erstmal garkein Messer dabei, kommt man in persönlichen/psychischen Ausnahmesituation auch garnicht in die Situation dieses zu ziehen, mit allen entsprechenden Folgen.
Falls du gelesen haben solltest, was ich bisher schrieb, wäre dir aufgefallen, dass ich genau das auch schon geschrieben habe.
Es wird die situationsbedingten, also aus dem Affekt heraus geschehenen Attacken, uU verringern, weil weniger Menschen mit Kontrollverlust eine bei sich führen.
Die Jungmänner aller Nationalität hauen sich weiterhin die Köppe ein, einiger werden durchs illegale Messer tragen plötzlich zu Straftätern, naja so what
ein paar Jungmänner werden hoffentlich dadurch nicht in die Situation gebracht, weil sie erkennen, dass es eine schlechte Idee ist die Dinger am Mann zu haben.

Darum doch meine Frage, was hat es denn bisher gebracht, dort wo regional es schon gemacht wird.

Ansonsten befürworte ich solche Gesetze durchaus.
Aber sie lösen null, null die Probleme und ich bin halt einer der eher Ursachen an der Wurzel bearbeitet und nicht an Auswirkungen rumdoktoren mag.
Intention deutlicher?


Zitat
Gesetze kann man auch brechen oder umgehen - aber ist das ein Grund ein mögliches Gesetz zur Manifestierung gesellschaftlicher Konventionen nicht zu verabschieden oder gar aufzuheben?
Wenn es was signifikant verbessert an der gesamten Situation, durchaus.
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Nochmals der Hinweis:
Man liest täglich von Messerattacken (grade ploppte die Verurteilung eines deutschen Messerstechers auf, der sein Ex verunstaltet hat, was auch einmal mehr 0,0 von einem entsprechendem Gesetz eingefangen worden wäre), obwohl sie mutmaßlich nur rund 4-5% der Delikte in diesem Bereich ausmachen.
Warum liest man nicht zu jedem Messerstecher 10 Berichte über Baseball, Pistole etc.?
Kein wunder, dass man plötzlich solche schlechten Gefühl bzgl. der Sicherheit und Messer hat.
Sollte man da sich nicht eher genauso mit Gesetzen beschäftigen, die die 95% verbessern?
Wenn du dabei meinen ironischen Unterton als ins lächerliche ziehen empfindest, ok....
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 24.07.2024 13:56
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Das ist wiederum eine Annahme, die du triffst und die genauso zutreffen oder nicht zutreffen kann, wie das Gegenteil.
Ich sehe das Verbot ein Messer zu führen als den notwendigen Anfang einer gesellschaftlichen Debatte, die klarstellt, dass das FÜHREN (nicht das Transportieren) von Messern als Waffe, nicht gewollt und akzeptiert ist. Damit kann man dann auch sinnvoll Aufklärung an Schulen und Brennpunkten starten. Dass das nicht direkt fruchtet ist anzunehmen - aber recht schnell kommt die erste Generation, für die das Führen eines Messers genauso selbstverständlich verboten ist wie das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Schusswaffe. Und natürlich wird es trotzdem Menschen geben, die das trotzdem tun :-)

Was aber ein Verbot des Führens von Messern definitiv nicht verhindert sind Attentate mit Messern, Messer als Tatwerkzeuge von Kriminellen oder Messereinsatz bei häuslicher Gewalt. Den Anspruch hätte man aber auch garnicht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 14:24
Denkanstoß:

Das Führen eines Teleskopschlagstocks oder einer Schreckschusspistole ist verboten. Wer damit (zufällig) erwischt wird, hat einen Haufen Ärger am Hacken.

Das Führen eines Messers, welches einen wahrscheinlich größeren Schaden anrichtet, ist jedoch legal. Warum sollte es die Gesellschaft also toleriren, dass jemand ein Messer ziehen kann und mich mit einer potentiell tödlichen Waffe bedrohen kann?

Aus meiner Sicht gehören solle das Führen solcher gefährlicher Gegestände schon deswegen nicht gestattet sein, weil deren einziger Zweck der Gebrauch als Waffe ist. Und das Führen von Waffen führt zum Drohen damit bis hin zum Gebrauch.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 14:29
Ist das alles nicht schon in § 42 a WaffG geregelt?

Und eigentlich ist doch Ordnungsrecht, also Länderrecht. Wenn ich sehe wieviel Verletzungen wir durch Hunde gerade einer bestimmten Rasse haben, wünschte ich mir - und viele andere auch - auch eine Rasseliste für Niedersachsen, wie in anderen Bundesländern. Das übersteigt doch bei weitem Angriffe mit Waffen oder Autos.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 14:36
Rasseliste hat zwei wesentliche Schwierigkeiten:
- Es kommt nicht auf den Hund (und seine Rasse) an, sondern auf den Besitzer, ob der Hund gefährlich ist.
- Die wenigsten Hunde agieren agressiv, sondern reagieren allenfalls so
- Viele Mischlinge fallen nicht in irgendwelche Rasse-Kagegorien

Ansonsten: Stimmt eigentlich, der Hinweis auf das WaffG schlägt doch schon die Diskussion?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 14:42
Rasseliste hat zwei wesentliche Schwierigkeiten:
- Es kommt nicht auf den Hund (und seine Rasse) an, sondern auf den Besitzer, ob der Hund gefährlich ist.
- Die wenigsten Hunde agieren agressiv, sondern reagieren allenfalls so
- Viele Mischlinge fallen nicht in irgendwelche Rasse-Kagegorien


Es kommt nicht auf den Täter an, sondern auf seine Eltern.
Die wenigsten sind agressiv, nur die Umstände lassen sie es werden.
Viele Täter haben mulitple negative Erfahrungen.

Wir dürfen nicht nur Entschuldigungen für Verhalten suchen, sondern weit mehr auf eine Bringschuld, zur Not auch der Familie, setzen. Und Erziehung durch schnelle und harte Strafen ist in einigen Fällen die Beste.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 14:57
Rasseliste hat zwei wesentliche Schwierigkeiten:
- Es kommt nicht auf den Hund (und seine Rasse) an, sondern auf den Besitzer, ob der Hund gefährlich ist.
- Die wenigsten Hunde agieren agressiv, sondern reagieren allenfalls so
- Viele Mischlinge fallen nicht in irgendwelche Rasse-Kagegorien


Es kommt nicht auf den Täter an, sondern auf seine Eltern.
Die wenigsten sind agressiv, nur die Umstände lassen sie es werden.
Viele Täter haben mulitple negative Erfahrungen.

Wir dürfen nicht nur Entschuldigungen für Verhalten suchen, sondern weit mehr auf eine Bringschuld, zur Not auch der Familie, setzen. Und Erziehung durch schnelle und harte Strafen ist in einigen Fällen die Beste.

Falls meine Aussage missverständlich ist - ich spreche von Hunden. Und für deren Verhalten ist nunmal der Besitzer verantwortlich, bzw. in der Pflicht, unerwünschtes Verhalten zu unterbinden.
Das Verhalten des Hundes ist somit dem Besitzer zuzurechnen, zivilrechtlich allemal.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 15:17
Dann sag das mal den Bundesländern mit Rasseliste oder dem UK, welches gerade die XL Bullys verbietet.

Man muss sich als Gesellschaft schützen und nicht immer Ausreden für Gefährder finden.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 15:28
Dann sag das mal den Bundesländern mit Rasseliste oder dem UK, welches gerade die XL Bullys verbietet.

Man muss sich als Gesellschaft schützen und nicht immer Ausreden für Gefährder finden.

Letzteres sehe ich auch so. Rasselisten sind dafür nur kein probates Mittel, da es nicht an der Ursache ansetzt und auch keine passende Wirkung entfaltet.
Im Gegensatz zu einer Schusswaffe, die immer gefährlich ist, sind es Hunde in der Regel nicht.

Man kann jeden Hund so abrichten, dass er gefährlich wird. Der Gefährder ist hier der Mensch.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 15:37
Kann man evtl. auch jeden Serval so abrichten, dass er zutraulich ist?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2024 16:05
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Das ist wiederum eine Annahme, die du triffst und die genauso zutreffen oder nicht zutreffen kann, wie das Gegenteil.
Ich sehe das Verbot ein Messer zu führen als den notwendigen Anfang einer gesellschaftlichen Debatte, die klarstellt, dass das FÜHREN (nicht das Transportieren) von Messern als Waffe, nicht gewollt und akzeptiert ist. Damit kann man dann auch sinnvoll Aufklärung an Schulen und Brennpunkten starten. Dass das nicht direkt fruchtet ist anzunehmen - aber recht schnell kommt die erste Generation, für die das Führen eines Messers genauso selbstverständlich verboten ist wie das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Schusswaffe. Und natürlich wird es trotzdem Menschen geben, die das trotzdem tun :-)

Was aber ein Verbot des Führens von Messern definitiv nicht verhindert sind Attentate mit Messern, Messer als Tatwerkzeuge von Kriminellen oder Messereinsatz bei häuslicher Gewalt. Den Anspruch hätte man aber auch garnicht.
Ich verstehe: du bist der Meinung, dass man erst ein weiteres oder konkretisierendes Gesetz benötigt, damit man eine gesellschaftliche Debatte führt und damit man eine Aufklärung in den Schulen durchführt.

Die bestehende Gesetzgebung, dass man nicht alles mit sich rumtragen darf, reicht deiner Meinung nach nicht, um eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.

Und nur wenn man ein noch weiteres konkretisierendes Gesetz hat, dann kann man erfolgreich den Menschen klar machen, dass es eine Scheiß Idee ist, mit einem Messer o.ä., dass als Waffe dienen kann, durch die Gegend zu rennen.

Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 16:10
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Das ist wiederum eine Annahme, die du triffst und die genauso zutreffen oder nicht zutreffen kann, wie das Gegenteil.
Ich sehe das Verbot ein Messer zu führen als den notwendigen Anfang einer gesellschaftlichen Debatte, die klarstellt, dass das FÜHREN (nicht das Transportieren) von Messern als Waffe, nicht gewollt und akzeptiert ist. Damit kann man dann auch sinnvoll Aufklärung an Schulen und Brennpunkten starten. Dass das nicht direkt fruchtet ist anzunehmen - aber recht schnell kommt die erste Generation, für die das Führen eines Messers genauso selbstverständlich verboten ist wie das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Schusswaffe. Und natürlich wird es trotzdem Menschen geben, die das trotzdem tun :-)

Was aber ein Verbot des Führens von Messern definitiv nicht verhindert sind Attentate mit Messern, Messer als Tatwerkzeuge von Kriminellen oder Messereinsatz bei häuslicher Gewalt. Den Anspruch hätte man aber auch garnicht.
Ich verstehe: du bist der Meinung, dass man erst ein weiteres oder konkretisierendes Gesetz benötigt, damit man eine gesellschaftliche Debatte führt und damit man eine Aufklärung in den Schulen durchführt.

Die bestehende Gesetzgebung, dass man nicht alles mit sich rumtragen darf, reicht deiner Meinung nach nicht, um eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.

Und nur wenn man ein noch weiteres konkretisierendes Gesetz hat, dann kann man erfolgreich den Menschen klar machen, dass es eine Scheiß Idee ist, mit einem Messer o.ä., dass als Waffe dienen kann, durch die Gegend zu rennen.

Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Ehrlich gesagt bin ich mir gerade nicht ganz sicher, welcher weitergehender Maßnahmen es bedarf, mir wurde durch das Zitat aus dem Waffengesetz meine Wissenslücke deutlich.

Wenn es klar ist, dass man kein Messer führen darf, was das WaffG definiert, dann bedarf es allenfalls passender Kontrollen. Wobei dann aber "Waffenverbotszonen" aus meiner Sicht auch sinnlos wären.

Kurzum: Das Führen von Messern hat in unserer Gesellschaft kein Platz, insbesondere wenn diese Messer nur als Waffen genutzt werden können.

Sollte das schon unter das Waffengesetz fallen - wunderbar, dann brauchts nur entsprechende Kontrollen. Falls nicht, wäre das Waffengesetz bzw. die Anlage dazu entsprechend nachzuschärfen.

In jedem Falle wäre aber das Ziel:

eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 16:11
Kann man evtl. auch jeden Serval so abrichten, dass er zutraulich ist?

Ich sprach von Hunden und deren Besitzern.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2024 16:22
Wenn es klar ist, dass man kein Messer führen darf, was das WaffG definiert, dann bedarf es allenfalls passender Kontrollen. Wobei dann aber "Waffenverbotszonen" aus meiner Sicht auch sinnlos wären.

Kurzum: Das Führen von Messern hat in unserer Gesellschaft kein Platz, insbesondere wenn diese Messer nur als Waffen genutzt werden können.

Sollte das schon unter das Waffengesetz fallen - wunderbar, dann brauchts nur entsprechende Kontrollen. Falls nicht, wäre das Waffengesetz bzw. die Anlage dazu entsprechend nachzuschärfen.
Ich würde ganz im Sinne von Warnstreik sagen,
es Bedarf ein stärkerer Hinweis und Aufklärung seitens der Polizei und der Presse, dass dieses dämliche rumtragen von Messern (egal ob verboten oder noch gerade noch erlaubt) hier nichts zu suchen hat.
Also das Schweizertaschenmesser oder ein Obst/Küchenmesser zum Apfelschälen ist bei uns ok.
Alles andere ist gesellschaftlich (egal ob erlaubt) zu ächten!

Dass sollte mal stärker in den Reißerischen Presseberichten Erstattung einfließen und auch so dargestellt werden!
Das da jemand illegal mit einem Brotmesser (klinge schon zu lang) durch die Gegend gelaufen ist und dann auch noch jemand verletzt hat.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 24.07.2024 16:29
Dass sollte mal stärker in den Reißerischen Presseberichten Erstattung einfließen und auch so dargestellt werden!
Das da jemand illegal mit einem Brotmesser (klinge schon zu lang) durch die Gegend gelaufen ist und dann auch noch jemand verletzt hat.

Jupp!

Zumal zwischen Tansportieren und Führen auch noch ein himmelweiter Unterschied ist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Paul Stanley am 24.07.2024 16:31
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 24.07.2024 16:36
Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Da erinnere ich mich zurück und halte dagegen: Nein, kannst du nicht. Wenn etwas erlaubt ist aber nicht gewollt, hören dir die Leute schlicht nicht zu, vor allem Heranwachsende.
Gedankenspiel: Schreckschusspistolen sind nicht mehr verboten, es wird nur noch (aber deutlicher) aufgeklärt. Was glaubst du: Gibt es danach mehr oder weniger Schreckschusspistolen, die mit sich geführt werden?

Am Ende ists aber egal - wir drehen uns im Kreis. Bei den Hunden ist es ähnlich: du kannst natürlich jeden Hund zu einer Kampfmaschine machen, aber Kangals, XXL-Bullys oder Stafford Terrier sind viel eher prädestiniert. Es gibt schlicht keinen Grund sich so ein Kampfbiest anzuschaffen, außer man will ein Kampfbiest haben. Sonst tut es auch der Cocker oder der Labrador. Sieht halt nicht so gefährlich aus ;-)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Warnstreik am 24.07.2024 16:38
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Soziale Teilhabe mit Raubmord zu vergleich ist aber schon arger Unfug, oder?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2024 16:58
Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Da erinnere ich mich zurück und halte dagegen: Nein, kannst du nicht. Wenn etwas erlaubt ist aber nicht gewollt, hören dir die Leute schlicht nicht zu, vor allem Heranwachsende.
Sicher, aber wie viele Heranwachsende wissen denn, was alles jetzt schon verboten ist?
Und man könnte sie zunächst mal darüber aufklären.

Ein Messer mit 12cm Klinge ist doch jetzt schon verboten (also da ist ein Brotmesser schon schnell mal dabei) .....
und die von dir genannte Faustwaffe ebenfalls, auch wenn die Klinge unter 12cm ist, so zumindest mein Wissensstand.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Paul Stanley am 24.07.2024 18:05
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Soziale Teilhabe mit Raubmord zu vergleich ist aber schon arger Unfug, oder?

Nun, hier scheint die Ideologie und die daraus abgeleitete Rechtssprechung deutlich zu sein.

Soziale Teilhabe: Darf ich Ihre teure Jacke stehlen, damit ich "soziale Teilhabe" erfahren darf?
Mein Sohn hätte gern einen größeren Wagen; her mit Ihrem!
Oder das Kino stürmen und dabei Ticketpreise sind kapitalistische Scweine-Politik schreien.
Bei Rewe stehlen, ....
...
Liebe Grüße!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 20:06

Am Ende ists aber egal - wir drehen uns im Kreis. Bei den Hunden ist es ähnlich: du kannst natürlich jeden Hund zu einer Kampfmaschine machen, aber Kangals, XXL-Bullys oder Stafford Terrier sind viel eher prädestiniert. Es gibt schlicht keinen Grund sich so ein Kampfbiest anzuschaffen, außer man will ein Kampfbiest haben. Sonst tut es auch der Cocker oder der Labrador. Sieht halt nicht so gefährlich aus ;-)

Na, dass ich die Altlinken noch mal zustimmen muss. Chapeau!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2024 21:56
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Soziale Teilhabe mit Raubmord zu vergleich ist aber schon arger Unfug, oder?

Nun, hier scheint die Ideologie und die daraus abgeleitete Rechtssprechung deutlich zu sein.

Soziale Teilhabe: Darf ich Ihre teure Jacke stehlen, damit ich "soziale Teilhabe" erfahren darf?
Mein Sohn hätte gern einen größeren Wagen; her mit Ihrem!
Oder das Kino stürmen und dabei Ticketpreise sind kapitalistische Scweine-Politik schreien.
Bei Rewe stehlen, ....
...
Liebe Grüße!
Es gibt Ideologien, die einen önvp als kostenfreie Leistung des Staates ansehen, zumindest für einen Teil der Bevölkerung. So gibt es aktuell Orte wo zB Rentner nicht mehr ein Ticket bezahlen müssen.
Aber Jacken klauen oder dafür Menschen umbringen wäre mit neu, dass das irgendwo eine Ideologie wäre.
Unliebe Grüße…
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 24.07.2024 22:01
... Bei den Hunden ist es ähnlich: du kannst natürlich jeden Hund zu einer Kampfmaschine machen, aber Kangals, XXL-Bullys oder Stafford Terrier sind viel eher prädestiniert. Es gibt schlicht keinen Grund sich so ein Kampfbiest anzuschaffen, außer man will ein Kampfbiest haben. Sonst tut es auch der Cocker oder der Labrador. Sieht halt nicht so gefährlich aus ;-)

Das ist fachlich so nicht ganz richtig. Die "Kampfhunde" haben eine sehr hohe Reizschwelle. Das Problem ist hier, wird diese überschritten, lassen die Tiere nicht mehr ab und das macht hier die Gefahr (und den erbärmlichen Reiz beim Hundekampf) aus. "Scharf" machen kann man die eher nicht - anders als bspw. einen Malinois oder auch ganz klassisch den dt. Schäferhund. Diese Tiere können tatsächlich erlernen, wie man aktiv, gezielt und auf Kommando angreift (deshalb findet man diese ja auch bei der Polizei). Herdenschutzhunde (wie der Kangal) kommen durch den Wolf ebenfalls wieder als Gebrauchshunde auf der Weide vermehrt zum Einsatz - für den Garten sind sie aber genauso wenig geeignet, wie für den Polizeidienst. Also da sind die Rassen schon sehr unterschiedlich.

Viele Hunderassen gehören aber tatsächlich nur in versierte Hände - der Sachkundenachweis ist dabei nur eine lächerliche und völlig ungeeignete Qualifikation.

Die höchste Quote an Beisvorfällen weisen übrigens Dobermann und Schäferhund auf.

Zu Listen oder Verboten in diesem Kontext: Das ist genauso wie bei Messern: Wer ein solches Tier halten will, wird sich eines besorgen. Auch Kreuzungen aus dem Rassestandard heraus ermöglichen die Haltung eines schwierigen Tieres (ganz "lustig" in diesem Zusammenhang ist die Züchtung von Wolfshybriden). An der Vorfalldichte wird das aber grundsätzlich auch nur wenig ändern. Auch ein höheres Bewustsein für die potentielle Gefahr durch einen Hund wird dadurch nicht geweckt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 07:39
Und es ist gut, wenn diesen Hundhaltern aufgeklärt werden, was der Hund mit ihrem Leben machen kann, wenn er (auch ohne ihrem Zutun) ausrastet, bis hin zur Freiheitsstrafe.

So wie es von Nöten ist, dieses Bewusstsein auch bei MesserMitSichRumträgern zu schärfen ist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 25.07.2024 08:11
Und es ist gut, wenn diesen Hundhaltern aufgeklärt werden, was der Hund mit ihrem Leben machen kann, wenn er (auch ohne ihrem Zutun) ausrastet, bis hin zur Freiheitsstrafe.

So wie es von Nöten ist, dieses Bewusstsein auch bei MesserMitSichRumträgern zu schärfen ist.

Und mit dem letzten Satz zeigt sich, dass das Vergleich zum Hund unpassend ist. Die wenigsten Hunde werden als Waffe missbraucht, sondern haben eher einen positiven Effekt. Eer jedoch ein Einhandmesser führt, hat damit nichts Gutes im Sinne.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 08:24
Und es ist gut, wenn diesen Hundhaltern aufgeklärt werden, was der Hund mit ihrem Leben machen kann, wenn er (auch ohne ihrem Zutun) ausrastet, bis hin zur Freiheitsstrafe.

So wie es von Nöten ist, dieses Bewusstsein auch bei MesserMitSichRumträgern zu schärfen ist.

Und mit dem letzten Satz zeigt sich, dass das Vergleich zum Hund unpassend ist. Die wenigsten Hunde werden als Waffe missbraucht, sondern haben eher einen positiven Effekt. Eer jedoch ein Einhandmesser führt, hat damit nichts Gutes im Sinne.
Nun ich finde da schon parallelen:
Dem Taschenmesserträger muss man eher nicht eintrichtern, dass er was gefährliches macht, so wie dem Havaneser Spaziergänger ebenfalls nicht.
Dem Einhand, Butterfly etc. Messerträger aber schon, genauso wie dem Pitbull etc. Hundeführer, der den Hund im zweifle nicht an der kurzen Leine halten kann.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 25.07.2024 09:16


Und mit dem letzten Satz zeigt sich, dass das Vergleich zum Hund unpassend ist. Die wenigsten Hunde werden als Waffe missbraucht, sondern haben eher einen positiven Effekt. Eer jedoch ein Einhandmesser führt, hat damit nichts Gutes im Sinne.

Welcher positive Effekt soll das sein? Die Klimabilanz einer Hundehaltung ist dir bekannt?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 09:30


Und mit dem letzten Satz zeigt sich, dass das Vergleich zum Hund unpassend ist. Die wenigsten Hunde werden als Waffe missbraucht, sondern haben eher einen positiven Effekt. Eer jedoch ein Einhandmesser führt, hat damit nichts Gutes im Sinne.

Welcher positive Effekt soll das sein? Die Klimabilanz einer Hundehaltung ist dir bekannt?
Weniger Depressionen und Einsamkeit und mehr Bewegung und Aktivität, fällt mir da für die Hundehalter ein, ob und wieviel positiven Effekte für die Gesellschaft damit verbunden sind......
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 25.07.2024 09:46


Und mit dem letzten Satz zeigt sich, dass das Vergleich zum Hund unpassend ist. Die wenigsten Hunde werden als Waffe missbraucht, sondern haben eher einen positiven Effekt. Eer jedoch ein Einhandmesser führt, hat damit nichts Gutes im Sinne.

Welcher positive Effekt soll das sein? Die Klimabilanz einer Hundehaltung ist dir bekannt?

Thema ist die Gefährlichkeit des Führens von Messern. Du hattest das Thema Hunde dazu aufgeworfen.
Das Führen von Messern hat im Vergleich zu Hunden keinerlei positive Effekte sondern ist gefährlich und gesellschaftlich unerwünscht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 25.07.2024 10:24
Du hast die Frage nicht beantwortet. Die Kernaussage kam von dir.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 25.07.2024 10:45
Die Klimabilanz eines Hundes ist im Emsland von bedeutender Relevanz!

Das Land dort ist schließlich flach und der steigende Meeresspiegel wird alles verschlingen.

Zumindest erledigt sich so aber das Messerthema: Im Salzwasser korrodieren diese Dinger ganz flott ;-)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 25.07.2024 11:07
Du hast die Frage nicht beantwortet. Die Kernaussage kam von dir.

Der erste Satz ist zutreffend. Weil, ich wiederhole ich mich, vom Führen eines Messers grundsätzlich eine Gefahr ausgeht, von einem Hund grundsätzlich nicht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 25.07.2024 11:14
Jetzt wird es albern.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 25.07.2024 11:42
Das ist nicht albern, sondern schmerzhaft, wenn Dich so ein Chihuahua beißt  ;D


Aber Scherz beiseite:

Wie kommt man eigentlich von Messerverbot auf Hund. Will man die jetzt auch verbieten?
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 11:54
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 25.07.2024 12:21
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!


Das ist aber nicht am einfachsten, sondern die allerschwierigste überhaupt!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 25.07.2024 13:00
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 13:34
 :-[
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!


Das ist aber nicht am einfachsten, sondern die allerschwierigste überhaupt!
Och immer diese Umsetzungsprobleme, ich dachte wir wären hir im Thread bei den einfachen Lösungen?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 25.07.2024 16:35
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2024 17:05
aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?
nein weder aktuell noch in Zukunft, denn du wist sie ja nicht griffbereit mit dir rumtragen, sondern in deinem Rucksack fein eingepackt.
Das ist und bleibt selbst im Ösi System erlaubt.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 25.07.2024 17:06
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

Spricht denn die potentielle Neuerung vom Transport oder vom Führen (also griffbereit haben)?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 06:48
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

Ich hatte doch im Post 1 den Artikel verlinkt.. Da steht doch was zum Thema TRANSPORT drin..

Unser derzeitiges WaffG verbietet bei bestimmten Gegenständen derzeit das FÜHREN, z.B. Teleskopschlagstöcke, verbietet aber nicht den Erwerb, Besitz zu Hause und den Transport..

Ich denke es sollte klar sein auf welches Klientel so ein Verbot abzielt und es Außnahmen geben wird/würde (Köche, Angler, Rettungsdienst etc.). Ich verstehe ehrlich gesagt nicht diese ganzen "und was wäre wenn..?"-Kommentare. Typisch deutsches Klein-Klein..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 06:59
Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 26.07.2024 10:19
Der "Gewinn" ist nur ein gefühlter. Gefährliche Menschen bleiben gefährlich und setzten sich über Verbote hinweg. Daneben würde es aber Kolateralschäden geben, wenn Leute ohne böse Intention z.B. durch unsachgemäßen Transport der Strafverfolgung zugeführt werden. Im UK hat es auch schon Verurteilungen wegen des Führens von schwertähnlichen Spielzeugen gegeben.

Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ... und wenn wir schon auf diesem Niveau operieren: Was ist eigentlich mit Gucci-Cap und dem "Tornado-Kick"? ;)

Final ist die Teilnahme am Straßenverkehr eine weitaus größere Bedrohung als die diskutierte "Messer-Lage".
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 13:09
Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ...

Du unterstellst mir, dass ich das in eine bestimmte Richtung lenken möchte. Den Schuh ziehe ich mir nicht an, da ich bei dem "gewissen Klientel" zu ziemlich alles an Beknackten meine und eben nicht den Tim Mälzer mit seinen Küchenmessern.

Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.

Es wurden in der Vergangenheit auch andere "gefährliche Gegenstände" verboten, bspw. Butterfly-Messer, Springmesser, Faustmesser..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 26.07.2024 13:13
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 13:14
Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.

Bei einem Führungsverbot darf das Messer nicht geführt werden. Würde das dann unerlaubte Führen, aus welchem Grund auch immer, polizeilich festgestellt werden, wäre es weg. Und Tim Mälzer würde die Tasche mit den Küchenmessern sicherlich nicht abgenommen werden. Soviel gesunder Menschenverstand darf wohl bei allen Beteiligten vorausgesetzt werden.

Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 13:22
Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.

Ja, da bin ich voll bei dir.

Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).

Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 13:23
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 13:31
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 13:40
Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.

Ja, da bin ich voll bei dir.

Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).

Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!

Also nach meinem derzeitigen Rechtsverständnis ist das FÜHREN ein griffbereiter Besitz (sehr vereinfacht ausgedrückt) und das spielt es imho keine Rolle ob in der Hosentasche, geholstert am Gürtel, im Rucksach am Körper, in der getragenen Bauchtasche oder der Türablage im Auto.

Ich kenne das österreichische Waffenrecht nicht und kann daher zu deren Auslegung von Transport nichts sagen.

Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wie das mit dem Messer derzeit bei einem Weg durch eine Waffenverbotszone gehandhabt würde..

Sofern das Führungsverbot wie bei einem Teleskopschlagstock umgesetzt würde (da gibt es das schon lange und ich persönlich finde ein Messer vom Verletzungspotential schlimmer), wäre es eine Ordnungswidrigkeit, die durch die örtlichen Ordnungsämter geahndet werden können. Und da ich heute an drei mobilen Blitzern und gefühlt 5 Politessen vorbeigekommen bin, scheint da ausreichend Kapazität vorhanden zu sein (zumindest was die Bearbeitung der Bußgeldbescheide angeht).
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 13:45
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.

Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.

Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 26.07.2024 13:58
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html)

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 14:03
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html)

Ich habe seinerzeit beruflich ein dreiwöchiges Seminar zum Thema WaffG besucht. Welche Frage meinst Du genau..?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Organisator am 26.07.2024 14:25
Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.

Führen bedeutet, dass das Messer griffbereit ist. Also wie du schreibst, in der Hosentasche, im Holster usw. Wer ein Küchenmesser kauft erhält das meistens in einer Verpackung. Wenn man das dann in einer Tüte oder einem Rucksack mit sich trägt, ist es nicht griffbereit. Mann müsste erst den Rucksack ablegen, öffnen, die Packung rausholen, öffnen usw.

Ähnliches gilt auch beim Transport von Schusswaffen. Diese sind auch in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, entladen und getrennt von Munition. Also nicht griffbereit und somit auch nicht "geführt".
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 15:18
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.
Weil ich es woanders hinzubringen wollte.


Zitat
Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.
Also überwiegend Spontantäter?
Zitat
Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..
Klar, aber die Gefahr, das jemand Kriminalisiert wird, weil er sein neu erworbenes WMF Küchenmesser auf dem Parkplatz auspackt ist wohl höher, als beim Einbruch.


Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 15:25

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 15:31
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html)

Ich habe seinerzeit beruflich ein dreiwöchiges Seminar zum Thema WaffG besucht. Welche Frage meinst Du genau..?
UI, dann mal ein paar Fragen bzgl. dem der aktuellen Gesetzeslage, damit ich mir ein Bild machen kann:
Darf ich derzeitig mit einem Brotmesser (14cm Klinge) in der Hand in einen Zug steigen?
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit einem Brotmesser in meiner Tasche in den Zug steigen?
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit meinem 10CM Klappmesser mit Gurtschneider an der Gürteltasche in einem Zug steigen.
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit meinem Cuttermesser am Gürtelhalter  in einem Zug steigen.
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 15:36

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?
Ich korrigiere dich:
Weniger Menschen sichtbar oder griffbereit mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen.
Klar wäre das eine Verbesserung.

Ob es dadurch tatsächlich weniger werden, die ein Messer in der Öffentlichkeit (ohne Sinn und Verstand) rechtskonform transportieren, und dann im Zweifel trotzdem damit jemanden bedrohen, ist doch die Frage.

Der Koletaralschaden, dass im Gegenzug dadurch mehr Menschen kriminalisiert werden, ist für dich wiederum eine in Ordnung?

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 15:44

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?
Ich korrigiere dich:
Weniger Menschen sichtbar oder griffbereit mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen.
Klar wäre das eine Verbesserung.

Ob es dadurch tatsächlich weniger werden, die ein Messer in der Öffentlichkeit (ohne Sinn und Verstand) rechtskonform transportieren, und dann im Zweifel trotzdem damit jemanden bedrohen, ist doch die Frage.

Der Koletaralschaden, dass im Gegenzug dadurch mehr Menschen kriminalisiert werden, ist für dich wiederum eine in Ordnung?

Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit

Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 15:49
Oder meintest Du mit kriminalisieren KV mit Messer..? Das ist jetzt eh schon kriminell und wäre dann höchstens noch krimineller.. Das wäre also keine "künstliche" Kriminalisierung..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 16:12
Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Zitat
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.


Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 26.07.2024 16:14
Ich zitiere hier einfach mal George Carlin ("Airport Security"):

... And if you didn't take the weapon on board, relax; after you've been flying for about an hour, they're gonna bring you a knife and fork. They actually give you a fucking knife! It's only a table knife but you could kill a pilot with a table knife. It might take you a couple of minutes you know... especially if he's hefty huh? Yeah but you could get the job done, if you really wanted to kill the prick. Shit, there's a lot of things you could use to kill a guy with; you could probably beat a guy to death with the Sunday New York Times couldn't you? Or suppose you just have really big hands. Couldn't you strangle a flight attendant? Shit, you could probably strangle two of them; one with each hand... you know, if you are lucky enough to catch them in that little kitchen area... before they give out the fucking peanuts you know? But you could get the job done... if you really cared enough.

Damit ist die Sache eigentlich klar, oder?

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 16:38
Ich zitiere hier einfach mal George Carlin ("Airport Security"):

... And if you didn't take the weapon on board, relax; after you've been flying for about an hour, they're gonna bring you a knife and fork. They actually give you a fucking knife! It's only a table knife but you could kill a pilot with a table knife. It might take you a couple of minutes you know... especially if he's hefty huh? Yeah but you could get the job done, if you really wanted to kill the prick. Shit, there's a lot of things you could use to kill a guy with; you could probably beat a guy to death with the Sunday New York Times couldn't you? Or suppose you just have really big hands. Couldn't you strangle a flight attendant? Shit, you could probably strangle two of them; one with each hand... you know, if you are lucky enough to catch them in that little kitchen area... before they give out the fucking peanuts you know? But you could get the job done... if you really cared enough.

Damit ist die Sache eigentlich klar, oder?

Wer genau ist das?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 16:39

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 16:43
Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Zitat
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.


Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?

Du bringst mit Deiner inflationären  Antwort/Frage/Zitat/Frage/Antwort mich gerade dazu, dass ich Dich inhaltlich überhaupt nicht mehr verstehe. Liest Du das was ich schreibe noch durch?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 26.07.2024 16:46
Ich zitiere hier einfach mal George Carlin ("Airport Security"):

... And if you didn't take the weapon on board, relax; after you've been flying for about an hour, they're gonna bring you a knife and fork. They actually give you a fucking knife! It's only a table knife but you could kill a pilot with a table knife. It might take you a couple of minutes you know... especially if he's hefty huh? Yeah but you could get the job done, if you really wanted to kill the prick. Shit, there's a lot of things you could use to kill a guy with; you could probably beat a guy to death with the Sunday New York Times couldn't you? Or suppose you just have really big hands. Couldn't you strangle a flight attendant? Shit, you could probably strangle two of them; one with each hand... you know, if you are lucky enough to catch them in that little kitchen area... before they give out the fucking peanuts you know? But you could get the job done... if you really cared enough.

Damit ist die Sache eigentlich klar, oder?

Wer genau ist das? Oder was soll uns das sagen?

Frage 1: Google hilft hier weiter - youtube tut es auch (und ist vielleicht sogar schöner) ;)

Frage 2: Text lesen und den Inhalt erfassen!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 16:49
Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Zitat
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.


Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?

Du bringst mit Deiner inflationären  Antwort/Frage/Zitat/Frage/Antwort mich gerade dazu, dass ich Dich inhaltlich überhaupt nicht mehr verstehe. Liest Du das was ich schreibe noch durch?
Sorry, wenn ich dich da überfordere.
Und schneller lesen, denken und schreibe als du nachkommst.

keep your time


Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 16:54
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 17:14
Hier mal eine einfachere Frage:
Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.
Es geht dir doch um den blöde asoziale Messermitnehmer der sein Messer zieht, weil er blöde angerempelt wurde, es einen Wortwechsel gibt und dann jemand sein Mutter beleidigt hat.

Korrekt?
Check!

Der soll durch welche gesetzliche Maßnahme davon abgehalten werden es nicht mehr zu tun?
Auf die Antwort warte ich seit 10 Seiten!


Derzeitig darf er ein ein kleines Messer (klinge <12cm) am Gürteltragen (ups machen die das echt ?)
Oder hat er das Messer in seiner Jackentasche.
Zieht es sticht, kacke!

Oder hat er ein Brotmesser in seinem Rucksack, nimmt in seiner Wut den Rucksack, macht ihn auf und sticht zu.
auch kacke!

Auftritt Verschärfung Waffengesetz ala Ösi.

Er darf das Messer nicht mehr an seinem Gürtel tragen!
nachdem das erste Messer ihm abgenommen wurde, hat die Arschkrampe es gescheckt.

Also kommt es in die Jackentasche oder Hosentasche!
Check!
Obwohl er es nicht aufbewahren darf, da es dann griffbereit ist.
Richtig?
Drauf geschissen, die Politesse darf mich nicht angrabbeln und mir nicht in die Tasche packen, da nur OWI.
(Korrekt? bin da nicht so im Thema und hatte da keinerlei Schulungen)

Danach gleiche Spiel: Rempel motzen messer zücken (ok länger kramen) also mehr Beschimpfungen
Stich KACKE!

Der andere:

Oder hat er ein Brotmesser in seinem Rucksack, nimmt in seiner Wut den Rucksack, macht ihn auf und sticht zu.
auch kacke!
keine Änderung



Also was soll jetzt wie am Gesetz geändert werden, damit diese Scheiße nicht mehr so oft passiert?
Vorschlag:

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

EDIT: Finde den Fehler in dieser Änderungen

(Die geplanten Amoks, die Hater, Kranken und Psychos, haben wir ja schon früh als die nicht angesprochene Zielgruppe eliminiert.)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 17:15
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Wenn eine gut ausgebildete Politesse vorbeikommt, wird sie dir eine OWI geben.
Denn du begehst ein Vergehen nach §42a
Also nach aktuellem Recht
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 17:26
Ach ja, wenn du so nicht mit dem Brotmesser, sondern ein Faustmesser im Bierzelt deines Schützenfestes sitzt, dann wäre es eine Straftat.
Oder?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 17:27
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 17:30
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Es bleibt bei der Frage trotz des wirren Zeugs..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 17:37
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Es bleibt bei der Frage trotz des wirren Zeugs..
mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Und lesen heißt lösen.

also hier nochmal die Antwort:
Wenn eine gut ausgebildete Politesse vorbeikommt, wird sie dir eine OWI geben.
Denn du begehst ein Vergehen nach §42a
Also nach aktuellem Recht


Ansonsten darfst du gerne deine Einschätzung abgeben, was bei einer (wie auch immer gearteten) Änderung des Gesetzes, dann die Sache ausgeht?

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 17:43
Zitat von: MoinMoin

mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Du trinkst zu viel, oder.?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 18:00
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Es bleibt bei der Frage trotz des wirren Zeugs..
mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Und lesen heißt lösen.

also hier nochmal die Antwort:
Wenn eine gut ausgebildete Politesse vorbeikommt, wird sie dir eine OWI geben.
Denn du begehst ein Vergehen nach §42a
Also nach aktuellem Recht


Ansonsten darfst du gerne deine Einschätzung abgeben, was bei einer (wie auch immer gearteten) Änderung des Gesetzes, dann die Sache ausgeht?

Also die Politesse wird einen Teufel tun.. Vielleicht in Deiner Wirklichkeit.. 😁
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 26.07.2024 18:04
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Es bleibt bei der Frage trotz des wirren Zeugs..
mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Und lesen heißt lösen.

also hier nochmal die Antwort:
Wenn eine gut ausgebildete Politesse vorbeikommt, wird sie dir eine OWI geben.
Denn du begehst ein Vergehen nach §42a
Also nach aktuellem Recht


Ansonsten darfst du gerne deine Einschätzung abgeben, was bei einer (wie auch immer gearteten) Änderung des Gesetzes, dann die Sache ausgeht?

Gerne meine Einschätzung: Der Falschparker gibt der gut ausgebildeten Politesse ein wirrest Selbstzitationszeug.

Don't drink and post
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 19:51
Ich habe jetzt mal eine konkrete Frage: Ich setze mich heute Abend in der Innenstadt mit einem WMF Küchenmesser in der Hand auf eine Parkbank und halte das einfach in der Hand. Was wird dann passieren. Ich sitze da einfach und mache gar nix. Was wird passieren..?
Es bleibt bei der Frage trotz des wirren Zeugs..
mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Und lesen heißt lösen.

also hier nochmal die Antwort:
Wenn eine gut ausgebildete Politesse vorbeikommt, wird sie dir eine OWI geben.
Denn du begehst ein Vergehen nach §42a
Also nach aktuellem Recht


Ansonsten darfst du gerne deine Einschätzung abgeben, was bei einer (wie auch immer gearteten) Änderung des Gesetzes, dann die Sache ausgeht?

Also die Politesse wird einen Teufel tun.. Vielleicht in Deiner Wirklichkeit.. 😁
Lustig und durch deinen Wunsch einer Gesetzesverschärfung wird sie plötzlich dazu befähigt und macht es.

Zitat von: MoinMoin

mmmh derzeit machst du wirrest Selbstzitationszeug.


Du trinkst zu viel, oder.?
Und du denkst zu wenig, da könnte trinken helfen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2024 20:24
Also mein Fazit aus diesem Thread:
bebolus fragt sich und uns, ob eine Gesetzes Verschärfung wie in Österreich für Deutschland etwas wäre.
Hat aber keine Ahnung was die da eigentlich machen.
Hatte einen 3 wöchigen Kurs WaffG.
Hat aber keine Ahnung was drin steht.

Auch kann er nicht beantworten, was für eine Verschärfung er eigentlich will
und kann auch nicht valide erläutern, was diese Verschärfung bewirken soll.

Hat dann deutlich gemacht, dass wir für seine Fallbeispiel keine Verschärfung der Gesetze brauchen, sondern, einfach nur Menschen, die die aktuellen Gesetze auch umsetzen (na dann hätte man sich auch 10 Seiten sparen können)

Hat eine gefühlte Steigerung in der Bedrohungslage, ohne zu wissen, dass belastbare Daten laut BKA erst kommen kann (ok letzteres hat nichts mit Gefühlen zu tun)
Wundert sich nicht darüber (und versteht den Hinweis auch nicht), das 20 mal mehr Messerstecherartikel als über die restliche Gewalttaten in der Presse sind, obwohl es bei korrekter Verteilung ein zwanzigstel der Artikel sein müsste (bezogen auf den unscharfen Daten des BKAs).

mein persönlicher Rat:
Lernt verständiges lesen und schaltet euer Hirn ein.
Lernt Ironie zu verstehen.
Lernt googlen
und hört Komikern zu, die sind Weise (war im Mittelalter schon so).
@nelson danke dafür, den kannte ich noch nicht, den Rest sollten sich einige auch anhören, sofern sie keine Transkription dafür brauchen.


ach ja @bb.:
Ja, ich trinke zu viel, mache gerade eine Trinkpause und meine Schreib/Wortfehler liegen an meiner Legasthenie (bevor es mir abermals von dir vorgeworfen wird), die ich nicht immer Griff habe.

Zu guter Letzt: Ja, ich wäre auch froh, wenn wir diese Steigerung der Enthemmtheiten gegenüber Staatsorgane, Feuerwehr und Sanis ... und die anderen Brutalitäten gegen über unbeteiligte Bürger irgendwie her werden könnten.
Da bin ich absolut bei dir bb.

Aber ein neues Messergesetz, viel Luft um nix und klingt für mich nach dem üblichen Kredo vieler in der Politik: einfache Lösung, Laut gebrüllt erledigen die Problem.
Da kriege ich halt Pickel

Denn es wird damit eben nicht die Wurzel des Übels angegangen.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 27.07.2024 14:21
>6.000 Beiträge.. Zu Allem ne Meinung und von nix ne Ahnung
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 27.07.2024 15:46
>6.000 Beiträge.. Zu Allem ne Meinung und von nix ne Ahnung

Da habe ich schön länger drauf gewartet, dass du anstelle Antworten auf die fundierte Fragen zu geben, persönlich wirst.
ist ja nicht das erste mal, dass du so reagiert. Klassisch!

Tja, dass da eine Menge fundiertes Wissen und Ahnung in meinem Beiträgen steckt (und natürlich auch viel überflüssiges Gelaber) kannst du gerne anders sehen.
Und da ich ziemlich viel Arbeite mit entsprechenden "Rechenleerläufen", habe ich halt auch viel Zeit mir mit diesen Unsinn, den du verzapfst die Zeit zu vertreiben.

Das ich aber das WaffG schneller begriffen habe, als du nach einem 3W Kurs, zeigt halt wer auf welchem Niveau unterwegs ist, aber du willst dir ja nicht helfen lassen, sondern . . .

Du bist leider nimmer noch nicht in der Lage meine einfachsten Fallbeispiele ins WaffG oder in deinen Wunsch nach ÖsiAnpassung einzuordnen, damit man versteht was du für notwendig erachtest.

Offensichtlich überfordert?

Zu Abstrakt?

Traurig.


Am Ende kommt also nur raus, dass du ein verängstigter und besorgter Bürger bist, der möchte das sein Angstproblem weg geht und dafür sollen Gesetze geändert werden.
Und nach 10 Seiten begreift er, dafür müsste eigentlich nicht Gesetze geändert werden, sondern einfach mal nur umgesetzt werden (sie Brotmesser Parkbank Problem) -> na immerhin, zwar kein Blitzmerker, aber immerhin!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 27.07.2024 15:54
Vielleicht hörst Du mal auf hier alle drei Posts Dein unqualifizierten Schwachsinn abzusondern, damit jemand anderes nicht vom Lesen abgeschreckt wird.

Und btw: ein drei-wöchiger beruflicher Lehrgang nur zum Thema WaffG sollte für sich sprechen.. Oder soll das lieber ein Semester sein? DU hast NULL Ahnung vom WaffG, null!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 27.07.2024 16:13
Autsch nur getroffenen Hunde bellen

Und ja, ich würde sagen ein drei-wöchiger beruflicher Lehrgang, sollte dafür reichen.

Und wenn du meinst mit Beleidigungen mehr zu erreichen, als mit fundierten Antworten auf konkrete Fragen, dann ok, dann muss es an was anderem liegen.

Also bitte erklär mir und den anderen doch bitte mal, was du am WaffG nach dem Vorbild von Ösiland ändern möchtest.
und on the top: Was es konkret bezwecken soll.

Aber bitte so das ich und andere es verstehen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 27.07.2024 16:15
In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...
Aber passiert bei den Personen aus entsprechenden Milieus wirklich etwas? Wenn die ohne Vermögen oder Arbeit nichts zu verlieren haben und das Bußgeld einfach nicht bezahlen, ist das ein zahnloser Tiger.

Owi können in Haft enden..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 27.07.2024 17:43
Also mein Fazit aus diesem Thread:
bebolus fragt sich und uns, ob eine Gesetzes Verschärfung wie in Österreich für Deutschland etwas wäre.
Hat aber keine Ahnung was die da eigentlich machen.
Hatte einen 3 wöchigen Kurs WaffG.
Hat aber keine Ahnung was drin steht.

Das ist auch mein Eindruck.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 01.08.2024 18:59
Also mein Fazit aus diesem Thread:
bebolus fragt sich und uns, ob eine Gesetzes Verschärfung wie in Österreich für Deutschland etwas wäre.
Hat aber keine Ahnung was die da eigentlich machen.
Hatte einen 3 wöchigen Kurs WaffG.
Hat aber keine Ahnung was drin steht.

Das ist auch mein Eindruck.

Hallo Faunus, also ich habe habe nach Deiner Ansicht keine Ahnung und ein 3-Wochen-Seminar ist zu wenig. Kannst Du das bitte mal erläutern, oder mir ein Beispiel bringen, in welcher Behörde längere Seminare zu dem Thema WaffG abgehalten werden?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 01.08.2024 19:01
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 01.08.2024 19:02
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 01.08.2024 19:16
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..

Übrigens interessant, dass ich Dein 2. Nick (Faunus) angesprochen habe und Du nach 2 Minuten antwortest.. Du hast sicherlich noch anders Namen hier.. 😁 👍 👍 👍 👍 👍
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 01.08.2024 19:56
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..

Übrigens interessant, dass ich Dein 2. Nick (Faunus) angesprochen habe und Du nach 2 Minuten antwortest.. Du hast sicherlich noch anders Namen hier.. 😁 👍 👍 👍 👍 👍
Also langsam tust du mir nur noch leid
Aber ich kann dir versichern, dass ich Faunus nicht persönlich kenne und wenn es deine Zwanghafte Vorstellungen benötigt, dann können die Admins das sicher bestätigen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 01.08.2024 20:01
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
141, 154 um nur ein paar zu nennen, ach ja und die Frage die du selbst gestellt has[Brotmesserr auf der Parkbank], da solltest du doch auch mal darlegen, wie es sich da mit der Rechtslage verhält und was an meiner Antwort falsch ist.
Dann noch was jetizt in D geändert werden muss, damit wir uns deiner Ursprungsfrage dem Ösi Gestz nähern.


War das jetzt zu schnell und zu viel für dich?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: GhstDncr am 02.08.2024 07:32
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..

Übrigens interessant, dass ich Dein 2. Nick (Faunus) angesprochen habe und Du nach 2 Minuten antwortest.. Du hast sicherlich noch anders Namen hier.. 😁 👍 👍 👍 👍 👍


Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob ich dein Verhalten peinlich, lächerlich oder armselig finden soll. Mittlerweile scheint deine einzige Forenaktivität daraus zu bestehen, andere User (meistens die selben) anzugehen, das wirkt auf stille Mitleser wie mich super unangenehm. Wir sind hier ja schließlich nicht im mymTw-Forum o.ä. im Jahr 2002, also werd erwachsen..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Saggse am 02.08.2024 14:39
Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob ich dein Verhalten peinlich, lächerlich oder armselig finden soll.
Mehrfachnennungen sind möglich, und eine eine bessere Zusammenfassung will mir tatsächlich gerade nicht in den Sinn kommen... ;-)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 02.08.2024 18:02
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..

Übrigens interessant, dass ich Dein 2. Nick (Faunus) angesprochen habe und Du nach 2 Minuten antwortest.. Du hast sicherlich noch anders Namen hier.. 😁 👍 👍 👍 👍 👍


Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob ich dein Verhalten peinlich, lächerlich oder armselig finden soll. Mittlerweile scheint deine einzige Forenaktivität daraus zu bestehen, andere User (meistens die selben) anzugehen, das wirkt auf stille Mitleser wie mich super unangenehm. Wir sind hier ja schließlich nicht im mymTw-Forum o.ä. im Jahr 2002, also werd erwachsen..

Es tut mir ehrlich gesagt leid,.. Beim Lesen fällt Dir nix auf? Mir ist das als aktiver Leser ehrlich gesagt auch wurscht am laufenden Meter 'von lonks'  angegangen zu werden. Und rechts bin ich ausdrücklich nicht. Es scheint hier aber Kräfte zu geben, die einiges lieber nicht austeichend thematiseieren möchten. Da braicht man sich nur einige Themrn ansehen und registrieren wer jeden 2. Oder 3. Post absetzt..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 02.08.2024 18:03
Ich bin raus bis im kommenden Jahr die PKS veröffentlicht wird.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 02.08.2024 19:10
Übrigends, wenn sich stille Mitleser aus der Deckung wagen ohne inhaltlich zum Thema etwas beizutragen, spricht das auch für sich. Meckern und nix beitragen an eigener Meinung. Kann man auch gerne noch nachholen..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2024 11:43
Übrigends, wenn sich stille Mitleser aus der Deckung wagen ohne inhaltlich zum Thema etwas beizutragen, spricht das auch für sich. Meckern und nix beitragen an eigener Meinung. Kann man auch gerne noch nachholen..
Und könntest du uns endlich mit deinem Wissen über das Deutsche Waffg erquicken und sagen, welche Änderungen du dir vorstellst um in die Nähe des ösi Gesetzes zu kommen, oder bist du dazu vor lauter Verfolgungswahn und Angst und Überforderung nicht in der Lage?

Und wenn du meinst ich wäre Faunus, dann bitte du glaubst ja auch noch an andere seltsame Dinge.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2024 15:07
Ich bin raus bis im kommenden Jahr die PKS veröffentlicht wird.
Das ist der erste sinnvolle Satz, den ich von dir lese, denn das wird die erste sein, die qualifiziert etwas zu Messerattacken beinhalten kann.




Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2024 15:11
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
Ach ja 167 habe ich vergessen zu erwähnen.

Also bitte erklär mir und den anderen doch bitte mal, was du am WaffG nach dem Vorbild von Ösiland ändern möchtest.
und on the top: Was es konkret bezwecken soll.
Habe das hast du beim verständigem Lesen womöglich nicht als Frage identifiziert, weil da das Fragezeichen fehlt, sorry.

Also bitte, ich warte auf deine Informationen, damit wir wieder auf die Sachebene kommen können, denn mich interessiert das Thema auch und bin wissbegierig.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 03.08.2024 21:03
Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.

Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
Ach ja 167 habe ich vergessen zu erwähnen.

Also bitte erklär mir und den anderen doch bitte mal, was du am WaffG nach dem Vorbild von Ösiland ändern möchtest.
und on the top: Was es konkret bezwecken soll.
Habe das hast du beim verständigem Lesen womöglich nicht als Frage identifiziert, weil da das Fragezeichen fehlt, sorry.

Also bitte, ich warte auf deine Informationen, damit wir wieder auf die Sachebene kommen können, denn mich interessiert das Thema auch und bin wissbegierig.

Gerne, ein generelles Messerführverbot im öffentlichen Raum (Ausnahme: berechtigtes Interesse, wie es das jetzt auch z. B. bei Einhandmessern gibt). Dadurch würde potenziellen Assis (Anm.: nein, nicht Migranten o. Ä., sondern allen Assis) ein Gewaltmittel genommen und könnte bei polizeilichen Maßnahmen jeglicher Art auch abgenommen, einbehalten und bebußt werden.

Ich hatte das auch bereits so ausgeführt und wundere mich, dass Du das aus den bisherigen Posts nicht herauslesen konntest.

Ich hätte aus lauter Interesse, wenn es erlaubt ist, eine Gegenfrage: Was spricht dagegen?

Btw: ich entschuldige mich für meine Emotionen und die damit verbundenen Ausrutscher (an Alle)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 08:50
Und was daran ist beim aktuellem deutschen Gesetz zu ändern, denn diese Forderung ist doch jetzt schon erfüllt.
Man darf doch auch jetzt schon nicht in D  ein Brotmesser im Park führen.
Also frage ich nochmals gerne, was am Gesetz soll geändert werden?
Klingenlänge, so wie ich es schon angedeutet habe?
Verbot des transportierens von Messern jeglicher Art? Klingt absurd in meinen Augen.

Wenn so ein Arschloch sein Brotmesser im Rucksack auf dem Rücken trägt, soll es verboten sein, dass er das mit sich trägt?Denn das isz derzeitig nach meinem Laienhaften Verständnis erlaubt.
ist es das was dir vorschwebt?

Und natürlich spricht nichts gegen Änderungen, wenn sie etwas bewirken könnten.
Aber auch da bleibst du antworten schuldig.

Du forderst irgendwie diffuse Dinge, die schon umgesetzt sind oder nicht umsetzbar sind.


Fun fakt, jemand der im Park ein Picknick macht und sein Brotmesser rausholt um das Baguette aufzuschneiden, könnte das durchaus gegen das Deutsche WaffG verstoßen, oder etwa nicht?
Es wird sicherlich von der Polizei nicht geahndet, wg. berechtigtes Interesse.
Aber eine falsche Bewegung mit dem Messer und schwup Owi
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 10:52
Vielleicht nochmals ein Fallbeispiel welches du wie bitte mit einer Gesetzesänderung verhindern willst.

Arschgeige läuft mit Täschchen durch die Gegend, dort hat er und Klappmesser (Klinge <12cm oder Klinge >12cm) und Apfel drin.
Alles natürlich als Fake, damit er berechtigtes Interesse heucheln kann (Apfelschälen) und er führt das Messer ja in einem verschlossen Behältnis, also führt es nicht im Sinne des Gesetzes (ok das wiederum hängt vom Richter ab, ob er das auch so sieht -  hier mehr Klarheit, ist es das was du meinst?)

Womit willst du verhindern, dass dieser Honk aus Wut, das Messer nimmt und nicht sein Apfel schält, sondern es dir in der Bauch rammt? 
Ich denke wir sind uns einig, dass das nicht möglich ist, außer wenn man ein Messertransportverbot ausspricht.

Ist es das was dir vorschwebt?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 04.08.2024 14:04
Vielleicht nochmals ein Fallbeispiel welches du wie bitte mit einer Gesetzesänderung verhindern willst.

Arschgeige läuft mit Täschchen durch die Gegend, dort hat er und Klappmesser (Klinge <12cm oder Klinge >12cm) und Apfel drin.


Danke für die "Arschgeige"  ;)
Ich bewege mich in einer Großstadt, fahre mit den ÖPNV zum Wandern und habe dabei ein "Brotzeitmesser" samt Brotzeit im Rucksack! Dazu gehört in der Regel auch ein Apfel.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 15:21
Stimmt, ich hätte korrekterweise potentielle Arschgeige schreiben müssen.

Aber wenn ich bebolus richtig verstanden habe möchte er genau das verhindern, dass solche in den Öffis etc. dabei sein dürfen, durch ein Messerführungsverbot, welches korrekterweise Messertransportverbot heißen müsste.

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 17:19
Also @Moinmoin
Bei aller Höflichkeit: Du stellst die gleichen Fragen wieder und wieder, obwohl ich sie bereits beantwortet habe und Du sie Dir sogar mit 10 Sekunden Googlesuche auch selbst beantworten kannst. Da ich in Deinen Augen sowiso nicht geeignet bin Deine Fragen zu beantworten, lasse ich es ab jetzt.

Außerdem möchte ich noch daraufhinweisen, dass ich hier nur die Frage in den Raum geworfen habe, ob ein generelles MesserFÜHRverbot ala Osterreich sinnvoll sein KÖNNTE. In Österreich gibtvrs seit 2019 ein Messerführverbot für Ausländer (Anm.: Drittstaatler), welches ich hier bewusst gar nicht angesprochen habe. Ich denke aber, dass die Össis sich hier bei der Frage: ".. und was wenn der Afgahne mit Brotmesser und Apfel via ÖPNV zum Wandern fährt..?" mindestens mittelschwer totlachen würden.. 😁 Und z.B. die Dänen sowiso.. aber auch das hatte ich bereits mit typisch deutem Klein-Klein beschrieben.

Und ich unterstelle Euch beiden, dassIhr den Thread gar nicht in Gänze gelesen habt, weil dann würdet ihr die Fragen nicht wieder und wieder stellen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 18:02
Nein, du hast meine Frage mitnichten beantwortet.
Es gibt in Deutschland bereits ein Messerführverbot, also was soll jetzt geändert werden?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 18:04
Und ja, nach 10 sec Google scheine ich das besser begriffen zu haben als du nach 3 Wochen Seminar.
und will nur verstehen, was ich wohl falsch verstanden habe.

Aber du kannst offenbar nicht Ross und Reiter nennen
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2024 18:06
Und bitte erkläre dem Dummen doch mal was Messerführverbot in deine Augen heißt und wie es sich vom Messertransport deiner Meinung nach abgrenzt.

Und nein du scheinst nicht zu lesen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 18:32
Nein, du hast meine Frage mitnichten beantwortet.
Es gibt in Deutschland bereits ein Messerführverbot, also was soll jetzt geändert werden?

Haben wir nicht. DAS ist eine falsche Aussage.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 18:33
Und ja, nach 10 sec Google scheine ich das besser begriffen zu haben als du nach 3 Wochen Seminar.
und will nur verstehen, was ich wohl falsch verstanden habe.

Aber du kannst offenbar nicht Ross und Reiter nennen

Dann erhelle uns doch bitte mit Deinem Fachwissen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 18:34
Und bitte erkläre dem Dummen doch mal was Messerführverbot in deine Augen heißt und wie es sich vom Messertransport deiner Meinung nach abgrenzt.

Und nein du scheinst nicht zu lesen.

Meinst Du da jetzt Dich? Ich sehe hier ansonsten keine Nachfragen. 😁
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 18:37
Aber auch da bleibst du antworten schuldig.

Schuldig? Ich glaube es hackt..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 04.08.2024 19:44
O.K., dann anders:

Deine Thema: Messerführungsverbot in Österreich.

Dein 1. Post:
Spräche da bei uns was dagegen..?

https://kurier.at/politik/inland/gesetz-waffen-messer-verbot-karner-oesterreich/402860573

Antwort der Mehrheit im Thread zusammengefasst: Wir haben ein Messerführungsverbot in Deutschland!. Eine weitere Verschärfung bringt nichts.


Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:05
O.K., dann anders:

Deine Thema: Messerführungsverbot in Österreich.

Dein 1. Post:
Spräche da bei uns was dagegen..?

https://kurier.at/politik/inland/gesetz-waffen-messer-verbot-karner-oesterreich/402860573

Antwort der Mehrheit im Thread zusammengefasst: Wir haben ein Messerführungsverbot in Deutschland!. Eine weitere Verschärfung bringt nichts.

Wir haben in Deutschland kein Messerführungsverbot. Das kannst Du und Moin und der andere gerne noch 10x behaupten. ES STIMMT NICHT. 😁

Ey, soll ich lachen oder weinen..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:12
.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:14

Ist hier nicht irgendwer, der mehr Ahnung hat als ich.? (meine 30 Jahre Erfahrung in dem Deliktsbereich scheinen nicht auszureichen.., Und ja, moinmoin, 3 Wochen Umschulung als das WaffG seinerzeit geändert wurde..)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 04.08.2024 20:28
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht
   1.    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
   2.    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
   3.    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:31
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht
   1.    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
   2.    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
   3.    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NickHume am 04.08.2024 20:48

Ist hier nicht irgendwer, der mehr Ahnung hat als ich.? (meine 30 Jahre Erfahrung in dem Deliktsbereich scheinen nicht auszureichen.., Und ja, moinmoin, 3 Wochen Umschulung als das WaffG seinerzeit geändert wurde..)

Ich denke, dass es einige  mit mehr Ahnung gibt. Sie würden ich ggf. mal mit deinem Geplöke auseinandersetzen, wenn du auch nur einmal auf konkrete Nachfragen eingehen würdest.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 04.08.2024 20:52
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!


Stampf Du weiter mit Deinem Fuß auf i mog nimma!



Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:54
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!

Nein, das ist falsch. Du hast keine Ahnung.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 20:59
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!


Stampf Du weiter mit Deinem Fuß auf i mog nimma!

Du hast keine Ahnung und forderst mich auf Deine falsche Rechtsauslegung zu widerlegen. Das ist anmaßend und an Frechheit nicht zu überbieten.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 04.08.2024 21:03
Ich bekomme hier langsam eine Vorstellung mit welchen Problemen Polizei und Rettungskräfte heute in der Praxis kämpfen müssen. Gruselig!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 21:05

Ist hier nicht irgendwer, der mehr Ahnung hat als ich.? (meine 30 Jahre Erfahrung in dem Deliktsbereich scheinen nicht auszureichen.., Und ja, moinmoin, 3 Wochen Umschulung als das WaffG seinerzeit geändert wurde..)

Ich denke, dass es einige  mit mehr Ahnung gibt. Sie würden ich ggf. mal mit deinem Geplöke auseinandersetzen, wenn du auch nur einmal auf konkrete Nachfragen eingehen würdest.

Welche Frage hast DU denn. Ich versuche zu antworten.

Ich bedanke mich aber schonmal für die netten Worte.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 04.08.2024 21:07
Ich bekomme hier langsam eine Vorstellung mit welchen Problemen Polizei und Rettungskräfte heute in der Praxis kämpfen müssen. Gruselig!

Na dann lass Dich mal aus..
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: NelsonMuntz am 04.08.2024 23:22
Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?


Zitat
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!


Stampf Du weiter mit Deinem Fuß auf i mog nimma!

Du hast keine Ahnung und forderst mich auf Deine falsche Rechtsauslegung zu widerlegen. Das ist anmaßend und an Frechheit nicht zu überbieten.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Ist das österreichische Führen ein anderes, als das deutsche Führen?

Welche Rechtsauslegung kannst Du an dieser Stelle beispielhaft ins Feld bringen, die eine Verschärfung des oben genannten Paragraphen sinnvoll erscheinen lassen könnte. Ferner müsste man doch auch ventilieren, welchen (positiven) Effekt eine von Dir angedachte Änderung dieses Gesetzes erzielen könnte - immer unter Betrachtung der zahlreich genannten Beispiele, in denen ein bestimmungsgemäßer Gebrauch dadurch zur Straftat wird.

Ich glaube, die meisten hier verstehen den Sinn deiner Frage nicht. Und wenn Du ehrlich bist, verstehst Du ihn selbst nicht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2024 00:10
Nein, du hast meine Frage mitnichten beantwortet.
Es gibt in Deutschland bereits ein Messerführverbot, also was soll jetzt geändert werden?

Haben wir nicht. DAS ist eine falsche Aussage.
Das stimmt unpräzise ausgedrückt und auch in Österreich gab und gibt es kein Messerführverbot, sondern natürlich nur Messer die im entsprechendem Katalog des Waffg sind.
Also >12 cm klinge etc, fallen unter dem Verbot, korrekt?

Und auch in Österreich darf man weiterhin mit nem kleineren Messer durch die Gegend laufen, auch in der Hand, oder? Und auch der Ausländer, oder wo steht da was anderes geschrieben.


Aber es ist traurig, dass du nur nörgels und neinein brummelst, ohne auch nur einmal etwas substanzielles beitragen zu wollen.
Kannst du nicht uns konkret belehren, damit wir was dazu lernen?
Oder willst du nicht, weil du dann deinen Irrtum aufdecken würdest?

Echt traurig deine Diskussionsunkultur.

zig mal auf einfachste, konkrete Fragen und Fallbeispiele nicht zu antworten, sondern eben nur ausweichend unkonkret bleiben.

Solange du nicht anhand von den konkreten Paragraphen und Kommentierungen und Urteilen darlegen kannst, was du behauptest, ist es leider sehr unglaubwürdig was du schreibst und wie du anderen entgegnest.


Also was heißt denn führen? Im verschlossenen Behältnis mit sich trage, oder es griffbereit mit sich tragen oder es überhaupt in der Öffentlichkeit nach dem Kauf zu transportieren.

Du scheinst es da ja genau zu wissen,

erhelle uns!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2024 00:28
Nein, du hast meine Frage mitnichten beantwortet.
Es gibt in Deutschland bereits ein Messerführverbot, also was soll jetzt geändert werden?

Haben wir nicht. DAS ist eine falsche Aussage.
Also sollen jetzt alle Messer unter das WaffG gestellt werden?
Ist es das was die in Ösi gemacht haben?

Bitte mit Ja Nein antworten und gerne danach mit Quellen oder konkretem.

Achtung das war eine Frage!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2024 00:44
Und ja, nach 10 sec Google scheine ich das besser begriffen zu haben als du nach 3 Wochen Seminar.
und will nur verstehen, was ich wohl falsch verstanden habe.

Aber du kannst offenbar nicht Ross und Reiter nennen

Dann erhelle uns doch bitte mit Deinem Fachwissen.
Hier ist irgendwas mit deinem Leseverständnis falsch gelaufen:
Ich nutzte den Konjunktiv und bat dich um Korrektur, folglich erhoffte ich von dir endlich mal substanzielle hinweise, was ich falsch verstanden haben, denn das Internet erzählt mir leider was ganz anderes, als du.

https://www.messerworld.de/lexikon/gesetzeslage

Führverbot:
Das Führverbot spielt eine große Rolle im Leben des Messerenthusiasten und bedarf einer komplexeren Erläuterung: Alle Messer, welche nicht dem Besitzverbot unterliegen, dürfen grundsätzlich erworben, hergestellt und verkauft werden. Man darf sie besitzen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass man sie in der Öffentlichkeit „führen“ darf, sprich zugriffsbereit bei sich tragen. Auch hier unterscheidet das WaffG zwischen dem Führen und dem „Transportieren“, dazu gleich mehr.

Der §42a regelt das Führverbot.
..
Auf der sichereren Seite ist man hingegen, wenn man das Messer transportiert. Vom Führen unterscheidet sich diese Art des Messertragens, da das Messer in einem „verschlossenen Behältnis“ verbracht wird. Ob hier bereits eine Tasche mit Reißverschluss genügt oder eine Sicherung gegen Fremdzugriff, also ein Schloss, benötigt wird, ist wieder einmal nicht erwähnt. Abermals obliegt dies dem/der Richter/in.


https://www.ferner-alsdorf.de/waffengesetz-erlaubte-messer-nach-dem-waffenrecht-strafrecht-taschenmesser-strafbar-rechtsanwalt-butterfly-faustmesser-wurfstern/
Es gibt begrifflich eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe. Wenn der Besitz verboten ist, darf man schon gar nicht über die entsprechende Waffe verfügen. Wenn nur das Führen einer Waffe verboten ist, darf man sie besitzen, aber ausserhalb des eigenen (befriedeten) Herrschaftsbereich nicht bei sich führen. Also: Im Haus und ihm eigenen Garten darf man diese Waffe dann in der Hand halten, auf der Strasse aber nicht.

Eine Ausnahme zum Verbot des Führens liegt nach §42a II WaffG dann vor, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird (also etwa nach dem Einkaufen der Waffe). Oder wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa im Zusammenhang mit Brauchtum (Schützen!), Beruf (Jäger) oder Sport (Sportschütze). Persönliche Affektion („Ich fühle mich sicher“) ist aber niemals ein berechtigtes Interesse.


Nach Aussage von diesem Anwalt darfst du eben nicht mit deinem Brotmesser (klinge>12cm) in der Hand auf der Parkbank sitzen.
Oder etwas doch?
Das war eine Frage  JA/NEIN

Ist ein Rucksack auf dem Rücken getragen ein verschlossenes Behältnis im Sinne des Gestzes?  JA/NEIN /VIELLEICHT da du 30 Jahre Erfahrung hast, dürfte es für dich nicht schwer sein, da konkrete Urteile zu nennen.

ERGO:
Sollen deiner Meinung nach jetzt alle Messer unterhalb der 12cm mit ins §42a aufgenommen werden?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2024 10:42
https://iwoe.at/4730-2/
Nachdem der Bundesminister für Inneres vor einigen Wochen die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hat, liegt nun ein entsprechender Entwurf mit der Bezeichnung „Messertrage-Verbotsgesetz“ vor.

Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert ist.

Nicht verboten ist der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern das Messer nicht griffbereit ist. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schußwaffen führen dürfen (Waffenpaß oder Jagdkarte) sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Nicht relevant für das Verbot ist die Klingenlänge oder der Mechanismus. Damit dürfen beispielsweise auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für das „Stanley-Messer“. Selbst Messer zum Zerkleinern von Speisen dürften unter das Verbot fallen.


Womit einmal mehr gezeigt, wird das auch potenzielle Arschgeigen weiterhin ihr Schweizermesser mit sich rumtragen dürfen, nur halt nicht in der Hosentasche.

Ich frage mich was solche Gesetze faktisch bewirken sollen bei Menschen die es drauf anlegen?
Die lachen sich doch checkig, wenn der  Polizist, dass Messer aus dem Rucksack holt und du ihm die dazugehörigen Brotzeit zeigst.
Schwupp sowohl transportiert, da nicht griffbereit (erlaubt auch in Ösi) als auch berechtigtes Interesse (Brotzeit)
Da kann der Richter halt nix machen.

Oder habe ich das Falsch verstanden, vielleicht gibt es hier ja wissende, die das fundiert widerlegen können.

Und der brave Bürger der das Messer in der Hosentasche mit sich rumträgt, lernt schneller sich am Staat zu erfreuen, wenn er die 3600€ Strafe bezahlen darf.
Oder wird da dann plötzlich ein Unterschied gemacht, weil der eine 25 und der andere 50 ist?

Also auch dort nichts anderes, als eine Beruhigungspille für den Bürger, der nicht merkt, dass er verarscht wird.

und klar zu Anfang, wird man einige Idioten das Messer abnehmen können und sie belehren, nur wie lange hält das an und wie viele Attacken sind damit verhinderbar? Und wie viele unbescholtene Bürger werden kriminalisiert. (also alle Taschenmesserträger in Ösiland) oder habe ich da was am Gesetz falsch verstanden.
kann man mich da mal aufklären?

Für den Brotmesser in der Hand tragendem Parkbesucher hat das eine wie das andere Land keine Änderung notwendig, da es schon vorher nicht erlaubt war.
Oder etwa nicht?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 05.08.2024 11:43

Also auch dort nichts anderes, als eine Beruhigungspille für den Bürger, der nicht merkt, dass er verarscht wird.


Ich bezweifle, dass Menschen, die an öffentlichen Orten ein Attentat durchführen wollen, die Waffe sichtbar/offen dorthin tragen - welche nun auch immer.

Dafür soll Normalbürger jetzt bis zu 3600 EUR zahlen müssen, wenn er sein  mit beiden Händen bedienbares Brotzeitmesser versehentlich und gewohnheitsmäßig in die Jackentasche/an den Gürtel statt in den Rucksack packt und - erschwerend - im Zug dann seine Brotzeit und sein Messer dazu auspackt.
 
Anstatt die Ursachen der Messerattacken/Amokläufe anzupacken, wird an den Folgen rumgedoktert und ein Teil der Normalbürger kriminalisiert. Dieses Land verdummt immer mehr!
Der eine gewählte Vertreter schickt die Polizei verstärkt zum Schnüffeln nach "etwas zu viel Hanf"  los, der andere möchte dann verstärkt  die Polizei  zur Jacken-/Hosentaschenkontrolle losschicken...
Mein Mitgefühl für die Polizei und allen, die solche Entscheidungen ausbaden dürfen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Bob Kelso am 05.08.2024 19:24
Was meinen Sie, könnte so ein Angriff wie in Stuttgart ( Quelle : Bild.de) ( Leider kann ich keine Verlinkung zur Stuttgarter Zeitung herstellen, da diese Zeitung über dieses Geschehen nicht berichtet)

https://www.bild.de/politik/inland/17-jahre-alt-34-straftaten-khalil-h-kam-frisch-aus-dem-knast-und-stach-zu-66b08f77b5fbd155a1f48292


https://www.bild.de/suche.bild.html#gsc.tab=0&gsc.q=stuttgart%20messer&gsc.sort=date

durch "Messer-Gesetze" verhindert werden?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 06.08.2024 08:14
Mutmasslich wurde schon gegen das aktuelle Gesetz verstoßen.
Aber wenn wir ein  verschärftes Gesetz hätten, dann hätte ein Polizist uU den Idioten die Messer mit der kurzen Klinge abnehmen können, sofern diese Arschkrampen nicht so pfiffig sind und das Messer gerade nur transportieren, bis sie im Hinterhof auseinander einstechen.
Denn da hätte oder dürfte (also bei einem Messertotalverbotsgesetz) der Polizist ihnen das Messer nicht abnehmen dürfen.Auch aktuell in Ösiland wo diese Syrer keinerlei Messer führen dürften, dürfen sie Messer weiterhin transportieren.
So mein laienhaftes Verständnis der Gesetze in D und Ö

Aber ich hoffen hier im Forum ist jemand mit mehr Sachkunde und kann aufklären
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 06.08.2024 09:36
Habe mal mit der Kollegin gesprochen, mehr als die Hälfte der Fälle von Waffen, die nicht mitgeführt werden dürfen, betreffen Grenzübertritte. Da wir direkt an der NL - Grenz liegen, konfisziert die Polizei bei Durchsuchung die Waffen, anschließend das Verwaltungsverfahren von hier.

Sind fast alles LKW - Fahrer und die Verfahren verlaufen im Sande bzw. sind nicht vollstreckbar, da die Personen meist im Ausland wohnen und selbst bei Einzug der Pönale z. B. die Holländer die Strafzahlung für sich behalten.

Waffenführung in Orten ist bei uns ganz selten; wir haben aber derzeit zwei Granaten im Keller, die nun endlich zur WTD gebracht wurden.  ::)
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 06.08.2024 15:51
Ich weiß immer noch nicht, für was die geplante Verschärfung in D gut sein soll - außer blinder Aktionismus, der zu noch mehr "im Sande verlaufende Verfahren" führt und noch mehr Kräfte des ÖD für nichts bindet!
Wir sind alle der Meinung, dass wir zu viel Steuern von unserem Einkommen zahlen. Scheinbar sind diese bei einigen noch nicht hoch genug!

Klar kann man den Aktionismus an Einzelfälle festmachen mit "wenn, dann, hätte".
Man sollte aber auch endlich mal verstehen, dass es keinen 100% Schutz vor "dem Wahnsinn eines Anderen" gibt - leider!


Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 06.08.2024 15:56
Naja, bei der Klientel, die Bebolus wohl meint, sicherlich schon. Wer nicht da ist, sticht nicht zu. Das ist ja die eigentliche Frage. Und das eigentliche Thema. Wann lernt es dieses Land endlich mal sich (sachgerecht) zu entscheiden, was mit Asylsuchenden geschehen soll und das dieses schnell geschieht.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 06.08.2024 17:02
Dann sollte man das aber nicht über ein "Messerführungsverbot", das alle trifft formulieren, sondern "was machen wir mit Asylsuchende Nicht-Deutsche-Staatsbürger, die durch viel Ärger/Straftaten bis zu Mord in unserem Land auffallen"?

Ich denke da an den Fall "mehmet" in München. Bei der Latte an Straftaten, war es für mich unerheblich, dass er noch ein Kind war, dass in die Türkei abgeschoben wurde.  Es muss sehr schwierig  gewesen sein und der Aufwand hoch, aber das machte Sinn!

Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 06.08.2024 20:00
Nochmals, es ist nicht wichtig, was wir machen, sondern dass wir es schnell und konsequent machen, also auch in Bezug auf Integration (die 60er Jahre Arbeitnehmer aus der Türkei und Griechenland sind ja nicht umsonst bei der Einbürgerung von Sprachkenntnissen ausgenommen).

Aber diese jahrelange Hängepartie lässt doch alle bekloppt werden.


Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 06.08.2024 20:38
Naja, bei der Klientel, die Bebolus wohl meint, sicherlich schon. Wer nicht da ist, sticht nicht zu. Das ist ja die eigentliche Frage. Und das eigentliche Thema. Wann lernt es dieses Land endlich mal sich (sachgerecht) zu entscheiden, was mit Asylsuchenden geschehen soll und das dieses schnell geschieht.

Ich verbitte mir, mich in eine rechte Ecke zu schieben. Die Verknüpfung erfolgt hier nur von Deiner Seite.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 07.08.2024 08:49
Ich verbitte mir, die rechte Ecke zu verpönen, bin selbst in der CDU. Welche Probleme hast du mit dieser Partei?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 07.08.2024 19:28
Ich verbitte mir, die rechte Ecke zu verpönen, bin selbst in der CDU. Welche Probleme hast du mit dieser Partei?

DU hast KLIENTEL, meinen Nick und ASYLSUCHENDE in einem Sachzusammenhang gebracht.

Ich hatte bereits geschrieben, dass ich mit KLIENTEL alle ASSIS meinte und ausdrücklich nicht Ausländer. Mit der CDU habe ich  im Übrigen kein Problem. Mir wäre es aber neu, dass sich die CDU der rechten Ecke zuordnet. Das kannst Du als Parteimitglied aber sicherlich einfach erklären.. Wie 'rechts' oder 'konservativ' man in der CDU ist, kann man z. B. in Schleswig Holstein in Koalition mit den Grünen beobachten.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 07.08.2024 19:38
Es gibt links und rechts. Es gibt linksextrem und rechtsextrem. SPD und CDU. Linke und AFD.

Nochmals, wo ist dein Problem mit rechts bzw. der CDU?

Und ich verbitte mir hier gegen rechts herumzupöbeln. Und auch an den Ausdrücken für Andere zu feilen.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: FGL am 07.08.2024 20:28
Mir wäre es aber neu, dass sich die CDU der rechten Ecke zuordnet. Das kannst Du als Parteimitglied aber sicherlich einfach erklären..
Als FDP'ler bin auch ich rechts, daher erlaube ich mir mal, einzuspringen. In dem in Deutschland weit verbreiteten einfachen Links-Rechts-Schema beschreibt "rechts" eine befürwortende oder zumindest tolerierende Haltung zu sozialer Ungleichheit. Abgesehen von den Herz-Jesu-Sozialisten trifft das auch auf die CDU zu. Selbst nach dem massiven Linksrutsch ab 2005...
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: bebolus am 07.08.2024 20:41
Es gibt links und rechts. Es gibt linksextrem und rechtsextrem. SPD und CDU. Linke und AFD.

Nochmals, wo ist dein Problem mit rechts bzw. der CDU?

Und ich verbitte mir hier gegen rechts herumzupöbeln. Und auch an den Ausdrücken für Andere zu feilen.

Du fängst an wie moinmoin.. Die Antwort steht ein post über Dir. Oder willst Du hier jetzt einfach provozieren?
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: BAT am 08.08.2024 08:56

Du fängst an wie moinmoin.. Die Antwort steht ein post über Dir. Oder willst Du hier jetzt einfach provozieren?

Nein, du musst einfach dein Weltbild sehen, was du hier postet und dir auch sagen lassen, dass dies so nicht in Ordnung ist. In Sprache, Ausdruck und Diffamierung von politischen Richtungen.

Und zum Inhalt habe ich nichts gesagt, der ist ja nochmal eine ganz andere Hausnummer.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2024 16:32
Naja, bei der Klientel, die Bebolus wohl meint, sicherlich schon. Wer nicht da ist, sticht nicht zu. Das ist ja die eigentliche Frage. Und das eigentliche Thema. Wann lernt es dieses Land endlich mal sich (sachgerecht) zu entscheiden, was mit Asylsuchenden geschehen soll und das dieses schnell geschieht.

Ich verbitte mir, mich in eine rechte Ecke zu schieben. Die Verknüpfung erfolgt hier nur von Deiner Seite.
Nun, was du nicht willst, was man dir tut, dass füge auch keinem anderem zu.
Denn du stellst auch andere Menschen einfach in einer Ecke, in der sie nicht sind.

Und nein, ich sehe dich nicht in der rechten Ecke. Du bist nur ein normaler besorgter Bürger, der an einfachen Lösungen glaubt und die Komplexität der Dinge nicht hören oder begreifen mag.


Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2024 16:37
Ich verbitte mir, die rechte Ecke zu verpönen, bin selbst in der CDU. Welche Probleme hast du mit dieser Partei?

DU hast KLIENTEL, meinen Nick und ASYLSUCHENDE in einem Sachzusammenhang gebracht.

Ich hatte bereits geschrieben, dass ich mit KLIENTEL alle ASSIS meinte und ausdrücklich nicht Ausländer.
Und da man das Klientel rechtlich nicht greifen kann, will man ein Gesetz, was die anderen leichter kriminalisiert.

Ich finde es unklug Gesetzesänderungen zu machen, ohne sich vorher im Klaren zu werden, was man damit erreichen will und kann.
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: Faunus am 08.08.2024 16:38


.....Du bist nur ein normaler besorgter Bürger, der an einfachen Lösungen glaubt und die Komplexität der Dinge nicht hören oder begreifen mag.
....

...und andere als inkompetente Deppen abstempelst, wenn deren Worte nicht in Dein Weltbild passen!
Titel: Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2024 16:49
Du fängst an wie moinmoin.. Die Antwort steht ein post über Dir. Oder willst Du hier jetzt einfach provozieren?
Du bist es doch der hier ein Halbduzend einfachste Fragen unbeantwortet lässt und damit provozierst.

Was ich sehr schade finde, denn so entgeht mir und dir ein Erkenntnisgewinn, was - so scheint es - der Ausgang des Threads ist.
Spräche da bei uns was dagegen..?

https://kurier.at/politik/inland/gesetz-waffen-messer-verbot-karner-oesterreich/402860573
Also:
Was wären denn die konkreten Änderungen für Deutschlands aktuellen Gesetze?
(Was am dir so gut bekanntem WaffG würde angepasst werden müssen?)

Was könnte man damit erreichen, bei der Eindämmung von Straftaten?

Welche Einschränkungen hätte diese Verschärfungen für das "nicht" Klientel?
(Darf ich dann keine Klappmesser mit mir rumtragen? Oder darf nur das Klientel es nicht mehr? Darf man keine Messer mehr transportieren? Wie unterscheidet man Transportieren von tragen/führen?)

Meine Meinung bisher:
Ein Änderung zum bestehendem Status wird keine Änderung im Verhalten der Assis führen, die werden nur geschickter mit den Verboten umgehen.
Die Ösi  Änderungen bewirken nichts weiter als besorgte Bürger mit einer Pille zu versorgen, weil sie dann das Gefühl haben, das Problem wäre angegangen worden.

Aber evtl. kann jemand mit längerer Delikterfahrung, Strafprozessen etc. hier für Klarheit sorgen (gerne Urteile), wo und wie es dem Staat momentan an Möglichkeiten fehlt, die Assis dingfest zumachen und auszusortieren.