Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hanibal am 16.07.2024 06:51
-
Hallo Ihr Lieben,
steht mir im TV-L noch Weihnachtsgeld zu wenn ich für November kündige? Sprich Ende diesen Monats für November kündigen?
Danke Euch
-
Wenn du vor dem 1.12. kündigst, hast du keinen Anspruch.
-
Du kannst sowieso nur zum Quartalsende hin kündigen. Demnach einfach zu Ende Dezember kündigen, dann kriegst du auch deine Jahressonderzahlung noch.
-
Leider verloren!
-
Du kannst sowieso nur zum Quartalsende hin kündigen. Demnach einfach zu Ende Dezember kündigen, dann kriegst du auch deine Jahressonderzahlung noch.
Nur bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr. Wenn der TE eine Beschäftigungszeit von einem Jahr oder weniger hätte, wäre ein Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich und somit zum 30.11. auch denkbar.