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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: khelbur am 16.07.2024 08:55

Titel: [Allg] Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: khelbur am 16.07.2024 08:55
Hallo meine Lieben,

Ich stehe kurz vor einer Trennung mit meiner Ehefrau, daher mache ich mir natürlich auch Gedanken über meine finanzielle Situation. Durch ein wenig Recherche im Netz (so umfangreiche Informationen gibt es diesbezüglich nicht), habe ich eine "Formel" gefunden, um den Versorgungsausgleich bei Beamten zu berechnen.

Nach Eingabe meiner Daten, wäre ich fast vom Stuhl gekippt. Ich verstehe nicht, warum man hier als Beamter benachteiligt wird. Ich werde also unterm Strich prozentual weniger von meiner Pension übrig haben, als ein Arbeitnehmer mit ähnlichen Verhältnissen.

Wenn ich von einer Pension von ca. 2800€ ausgehe, nach Erreichen meiner 40 Dienstjahre und meine Ehezeit
 13 Jahre zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt , wäre die Formel angeblich:
13/40 x 2800€ = 910 € Versorgungsausgleich

Da Meine Frau aufgrund der Kinder eigentlich immer geringfügig beschäftigt war, habe ich so gut wie keine Anwartschaft ihr gegenüber. 910 € ? Das muss doch ein schlechter Scherz sein ...


Hoffentlich kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen.
Ich danke euch ...


Viele Grüße
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Stefan35347 am 16.07.2024 09:08
Dann wäre die Formel ja nach 40 Jahren Ehe 40/40 x 2.800,00 Euro. Kann ja irgendwie nicht sein. Ansonsten habe ich zu sagen: ".. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...."
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: clarion am 16.07.2024 09:10
Genau, weil Deine Frau sich um die Kids gekümmert und daher keine eigene Rente aufbauen konnte, während Du Vollzeit arbeiten konntest, steht ihr ein guter Versorgungsausgleich auch zu Recht zu.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: LehrerBW am 16.07.2024 09:11
Hallo meine Lieben,

Ich stehe kurz vor einer Trennung mit meiner Ehefrau, daher mache ich mir natürlich auch Gedanken über meine finanzielle Situation. Durch ein wenig Recherche im Netz (so umfangreiche Informationen gibt es diesbezüglich nicht), habe ich eine "Formel" gefunden, um den Versorgungsausgleich bei Beamten zu berechnen.

Nach Eingabe meiner Daten, wäre ich fast vom Stuhl gekippt. Ich verstehe nicht, warum man hier als Beamter benachteiligt wird. Ich werde also unterm Strich prozentual weniger von meiner Pension übrig haben, als ein Arbeitnehmer mit ähnlichen Verhältnissen.

Wenn ich von einer Pension von ca. 2800€ ausgehe, nach Erreichen meiner 40 Dienstjahre und meine Ehezeit
 13 Jahre zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt , wäre die Formel angeblich:
13/40 x 2800€ = 910 € Versorgungsausgleich

Da Meine Frau aufgrund der Kinder eigentlich immer geringfügig beschäftigt war, habe ich so gut wie keine Anwartschaft ihr gegenüber. 910 € ? Das muss doch ein schlechter Scherz sein ...


Hoffentlich kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen.
Ich danke euch ...


Viele Grüße

Du musst nen Fehler drin haben, ansonsten würde deine Frau bei einer Scheidung nach 40 Ehejahren deine komplette Pension als Versorgungsausgleich bekommen
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2024 09:14
Es wird geschaut, welche Anwartschaft auf Altersversorgung während der Ehezeit von den Ehepartnern erwirtschaftet wurde.

Hat nur ein Ehepartner Anwartschaften erwirtschaftet, werden diese durch 2 geteilt und auf beide Ehepartner verteilt (bzw. dem einen Ehepartner entsprechend abgezogen).

In deinem konkreten Beispiel wären es 910 €, die du während der Ehezeit erwirtschaftet hast und davon würde deine Frau die Hälfte bekommen.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist bei allen Altersversorgungssystemen gleich geregelt, insoweit ergeben sich für Beamte keine Nachteile.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: khelbur am 16.07.2024 09:16
Das war die einzige Formel bzw. Berechnungsgrundlage die ich gefunden habe.

Natürlich hat Sie ein Recht auf Versorgungsausgleich.. mir geht es um die Benachteiligung der Beamten. Mein Freund hat seit einem Jahr die Trennung durch und verdient in etwa das Gleiche wie ich, auch die Ehejahre sind ähnlich...bei ihm wird aber die verdiente Rente während der Ehe als Berechnungsgrundlage genommen, so dass er auf ca. 360€ Versorgungsausgleich kommt.

Sollten es wirklich 910 € für 13 Ehejahre sein, hieße das im Umkehrschluss: Meine Frau bekommt für diese "kurze" Zeit, mehr Rente als einige die ihr komplettes Leben (Teilzeit-) arbeiten...
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: flip am 16.07.2024 09:19
Nochmal zur Klarstellung: grob überschlagen stimmt das mit 13/40
13/40 x 2800€ = 910 € davon bekommt Sie 455 € und du behältst 455 €.
Schliesslich habt ihr 13 Jahre auch von einem Einkommen gelebt.

Genauer gehts mit 13 Jahre x 1,79375 % x Ruhegehaltsfähige Bezüge x  0,9901 davon die Hälfte
Bei aktuell beispielsweise 4000€ brutto: 13 x 1,79375 % x 4000 x  0,9901 / 2  = 461.75

Und bei jeder Besoldungserhöhung geht das entsprechend mit hoch.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: khelbur am 16.07.2024 09:21
Ok ich danke euch für die Antworten... wenn diese 910€ nochmal durch zwei geteilt werden, empfinde ich das als fair..

Vielen Dank
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.07.2024 10:40
Im Gegenzug erhältst Du auch die Hälfte Ihrer gesetzlichen Rente, die sie sich in der Ehezeit durch Kinder und Teilzeit erworben hat.

Wenn sie also beispielsweise in der Ehezeit 300 EUR gesetzliche Rente erworben hätte, würdest Du eine Rentenanwartschaft von 150 EUR in gesetzliche Rentenversicherung erwerben.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: DaEx am 16.07.2024 15:10
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass der Versorgungsausgleich ggf neu zu regeln wäre, wenn die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der Diskussion zur amtsangemessenen Alimentation generell das Mehrverdienerfamilienmodell zur Anwendung bringen?!
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2024 15:47
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass der Versorgungsausgleich ggf neu zu regeln wäre, wenn die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der Diskussion zur amtsangemessenen Alimentation generell das Mehrverdienerfamilienmodell zur Anwendung bringen?!

Aktuell werden die während der Ehezeit jeweils erwirtschaften Anwartschaften für Altersversorgung ausgeglichen.
Was sollte da neu zu regeln sein?
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Taigawolf am 16.07.2024 16:34
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass der Versorgungsausgleich ggf neu zu regeln wäre, wenn die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der Diskussion zur amtsangemessenen Alimentation generell das Mehrverdienerfamilienmodell zur Anwendung bringen?!

Aktuell werden die während der Ehezeit jeweils erwirtschaften Anwartschaften für Altersversorgung ausgeglichen.
Was sollte da neu zu regeln sein?

Gegenfrage: Wird beim fiktiven Partnereinkommen auch eine fiktive Anwartschaft für die Altersversorgung aufgebaut?
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2024 17:08
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass der Versorgungsausgleich ggf neu zu regeln wäre, wenn die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der Diskussion zur amtsangemessenen Alimentation generell das Mehrverdienerfamilienmodell zur Anwendung bringen?!

Aktuell werden die während der Ehezeit jeweils erwirtschaften Anwartschaften für Altersversorgung ausgeglichen.
Was sollte da neu zu regeln sein?

Gegenfrage: Wird beim fiktiven Partnereinkommen auch eine fiktive Anwartschaft für die Altersversorgung aufgebaut?

kannst ja mal bei der Rentenversicherung nachfragen ;)
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.07.2024 08:16
Da im Alter regelmäßig keine kindergeldberechtigten Kinder mehr vorhanden sind und nach der Scheidung in der Regel auch der Familienzuschlag für Verheiratete (zumindest für den Ex-Ehepartner) wegfällt, gibt es keinen generellen Regelungsbedarf. Der geschiedene Beamte hat ja im Alter mit keinem Familienzuschlag zu rechnen, auf den etwaiges Familieneinkommen angerechnet werden könnte.

Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines früheren Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen Entscheidungen über den Versorgungsausgleich (kostenpflichtig) abändern. Eine Abänderung ist unter anderem möglich, wenn sich der Wert eines oder mehrerer bisher im Ausgleich berücksichtigten Anrechte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nachträglich wesentlich verändert hat oder durch die Abänderung eine Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt werden kann.

Zu betrachten sind zwei Grenzwerte, die erreicht oder überschritten sein müssen. Sie werden vom Familiengericht geprüft, wenn dort eine Abänderung beantragt wird:

1. Grenzwert:

Der halbe Ehezeitanteil (sogenannter Ausgleichswert) aus der ursprünglichen Versorgungsausgleichsentscheidung muss sich um mindestens 5 % geändert haben.

Beispiel: Betrug der Ausgleichswert seinerzeit zum Beispiel 200 Euro (der Ehezeitanteil also 400 EUR), muss sich ein Differenzbetrag von mindestens 10 EUR ergeben. Der heutige Ausgleichswert aus einer aktuellen Berechnung müsste nach diesem Beispiel mindestens 210 EUR betragen oder kleiner bzw. gleich 190 EUR sein.

2. Grenzwert:

Beim zweiten Grenzwert ist zu unterscheiden, ob der Versorgungsausgleich auf der Grundlage des bis 31. August 2009 geltenden (alten) Rechts oder nach dem (neuen) Recht ab 1. September 2009 durchgeführt wurde. Am 1. September 2009 wurde das Versorgungsausgleichsrecht erheblich reformiert.

Wurde der Versorgungsausgleich nach dem alten Recht durchgeführt, muss die Wertänderung des Ausgleichswerts bei Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung 1 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV) zum Ende der Ehezeit überschreiten. Es ist also ein Vergleich des früheren Ausgleichswerts (halben Ehezeitanteils) mit dem Ausgleichswert aus einer aktuellen Berechnung durchzuführen. Verglichen werden hierbei zwei monatliche Rentenbeträge.

Beispiel: Die Ehezeit endete im Jahr 2005 und der Ehezeitanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung betrug 250,00 EUR. Der Ausgleichswert (halber Ehezeitanteil) betrug also 125,00 EUR.  Da 1 % der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2005 einen Wert von 24,15 EUR hatte, müsste sich die Anwartschaft daher um mindestens 48,30 EUR verändern.

Bei Versorgungsausgleichsentscheidungen nach dem neuen Recht ist die Wertänderung mit dem Grenzbetrag auf der Basis des korrespondierenden Kapitalwerts zu vergleichen. Dieser beträgt 120 % der zum Ende der Ehezeit geltenden Bezugsgröße. Verglichen werden zwei Kapitalbeträge, also Beiträge, die zum Erwerb einer bestimmten Monatsrente zu zahlen wären.

Beispiel: Die Ehezeit endete im Jahr 2010 und der halbe Ehezeitanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung betrug als korrespondierender Kapitalwert 30.000,00 EUR (im Jahr 2010 hätte sich daraus eine Monatsrente von rund 130,00 EUR ergeben). Im Jahr 2010 entsprachen 120 % der Bezugsgröße einem Betrag von 3.066,00 EUR. Der neue, korrespondierende Kapitalwert müsste demnach entweder mindestens 36132 EUR betragen oder unter 23868 EUR sinken, damit ein Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Der Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs kann frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies aufgrund der Abänderung zu erwarten ist.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Taigawolf am 17.07.2024 08:24
Eine Abänderung ist unter anderem möglich, wenn sich der Wert eines oder mehrerer bisher im Ausgleich berücksichtigten Anrechte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nachträglich wesentlich verändert hat oder durch die Abänderung eine Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt werden kann.

Aber das ist doch des Pudels Kern der ganzen rhetorischen Frage von DaEx gewesen. Es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob meine Partnerin z.B. 0 € verdient oder eben fiktiv 20.000 €. Hier würde dann ja ein rechtlicher Grund vorliegen, durch den sich Anrechte wesentlich verändert haben.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.07.2024 08:52
Eine Abänderung ist unter anderem möglich, wenn sich der Wert eines oder mehrerer bisher im Ausgleich berücksichtigten Anrechte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nachträglich wesentlich verändert hat oder durch die Abänderung eine Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt werden kann.

Aber das ist doch des Pudels Kern der ganzen rhetorischen Frage von DaEx gewesen. Es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob meine Partnerin z.B. 0 € verdient oder eben fiktiv 20.000 €. Hier würde dann ja ein rechtlicher Grund vorliegen, durch den sich Anrechte wesentlich verändert haben.

Bei einem Versorgungsausgleich werden tatsächliche, voraussichtliche Alterseinkünfte miteinander verglichen.

Bei der Beamtenversorgung bleiben die Familienzuschläge bei der Berechnung der Pension von vorneherein außen vor, weil bei einem geschiedenen Beamten im Alter regelmäßig keine Familienzuschläge zu erwarten sind. Kindergeldberechtigte Kinder sind nicht zu erwarten und für geschiedene Ehegatten kommt regelmäßig kein Familienzuschlag in Betracht.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur die tatsächlichen Beiträge berücksichtigt.

Daher ist es völlig irrelevant, ob bei einem aktiven Beamten Familienzuschläge gewährt werden oder nicht gewährt werden, weil fiktive Einkünfte angerechnet werden. Das betrifft lediglich die Frage der amtsangemessenen Besoldung während der aktiven Zeit, nicht aber die Frage der Höhe der zu erwartenden Pensionsansprüche.

Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn der Gesetzgeber gezwungen wird, eine amtsangemessene Besoldung für alle zu erreichen, in dem die Grundbesoldung für alle Ämter anheben muss. Dann würden sich logischerweise auch die Pensionsansprüche erhöhen. Für diesen Fall kennt das Gesetz die Möglichkeit des von mir beschriebenen Abänderungsantrages. Da sich der für den Beamten allerdings negativ auswirken dürfte, wäre ein Antrag nur von dem geschiedenen Ehegatten zu erwarten.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Umlauf am 17.07.2024 10:12
Eine Abänderung ist unter anderem möglich, wenn sich der Wert eines oder mehrerer bisher im Ausgleich berücksichtigten Anrechte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nachträglich wesentlich verändert hat oder durch die Abänderung eine Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt werden kann.

Aber das ist doch des Pudels Kern der ganzen rhetorischen Frage von DaEx gewesen. Es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob meine Partnerin z.B. 0 € verdient oder eben fiktiv 20.000 €. Hier würde dann ja ein rechtlicher Grund vorliegen, durch den sich Anrechte wesentlich verändert haben.

Das fiktive Partnereinkommen ist „nur“ eine Verrechnungsgröße als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Tabellenwerte ohne direkte Außenwirkung.

Ohne das ich diese Vorgehensweise weiter bewerten möchte.
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: DaEx am 17.07.2024 20:06
@Taigawolf

Danke, natürlich war das ganze eine rhetorische Frage.

Ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht, wenn der Partner z.B. keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist / nachgehen konnte (aus welchen Gründen auch immer) und dennoch ein fiktives Einkommen angenommen wird (um eine amtsangemessene Besoldung darstellen zu können)

Aus diesen fiktiven angenommenen Einkünften hätte der Ehepartner eigene Altersansprüche erworben.

Schließlich müsste doch dann auch der Versorgungsausgleich um die fiktiv erworbenen Altersansprüche des Ehepartners gekürzt werden oder entsprechend bei der Ausgleichsberechnung berücksichtigt werden....
Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: Casa am 22.07.2024 10:33
Es wird geschaut, welche Anwartschaft auf Altersversorgung während der Ehezeit von den Ehepartnern erwirtschaftet wurde.

Hat nur ein Ehepartner Anwartschaften erwirtschaftet, werden diese durch 2 geteilt und auf beide Ehepartner verteilt (bzw. dem einen Ehepartner entsprechend abgezogen).

In deinem konkreten Beispiel wären es 910 €, die du während der Ehezeit erwirtschaftet hast und davon würde deine Frau die Hälfte bekommen.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist bei allen Altersversorgungssystemen gleich geregelt, insoweit ergeben sich für Beamte keine Nachteile.

So ist es.



Zitat
Mein Freund hat seit einem Jahr die Trennung durch und verdient in etwa das Gleiche wie ich, auch die Ehejahre sind ähnlich...bei ihm wird aber die verdiente Rente während der Ehe als Berechnungsgrundlage genommen, so dass er auf ca. 360€ Versorgungsausgleich kommt.

Der Freund zahlt auf Grund seines Bruttoeinkommens in die Rentenkasse ein, was Rentenpunkten entspricht und hiernach kann eine Rente errechnet werden. Bei einem Beamten weiß man erst zum Dienstzeitende, welche Pensionsansprüche er hat. Man kann hier also nicht das Bruttoeinkommen während der Ehezeit als Grundlage heranziehen. Andernfalls würde der versorgungsberechtigte Ehepartner benachteiligt werden.


Titel: Antw:Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.07.2024 10:32
...hinzu kommt noch Folgendes:

der festgesetzte Versorgungsausgleich nimmt an jeder Besoldungserhöhung teil, die in den folgenden Jahren bis zur Pensionierung erfolgt (ausgenommen bleiben Erhöhungen wegen Beförderung oder Stufenaufstiege)...da können aus bei Scheidung festgesetzten 400 € im Endeffekt schnell mal 600 € werden (oder abhängig von der verbelibenden Restdienstzeit noch mehr)...