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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AausSN am 17.07.2024 09:22
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Hallo zusammen,
Ich bin SaZ13 und verlasse in Kürze die Bundeswehr und werde Lehrkraft in Sachsen, E10.
Folgende Frage stelle ich in die Runde:
Kann ich meine Erfahrungsstufen übernehmen? In welchen Quellen kann ich dazu etwas nachlesen?
Danke.
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§ 16 Abs. 2 TVL. Ich denke mal, dass du alles über Stufe 1 verhandeln musst.
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Anders als im Beamten-Verhältnis zählt im TV-L erst einmal nur einschlägige bzw. förderliche Berufserfahrung. Einschlägig ist eine Tätigkeit, wenn sie i.W. unverändert fortgesetzt wird. Dies dürfte wohl kaum gegeben sein. Ob deine bisherige Tätigkeit förderlich für deine zukünftige ist, wäre von deinem Arbeitgeber zu bewerten. Ehrlich gesagt, sehe ich da aber wenig Chancen…
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Anders als im Beamten-Verhältnis zählt im TV-L erst einmal nur einschlägige bzw. förderliche Berufserfahrung. Einschlägig ist eine Tätigkeit, wenn sie i.W. unverändert fortgesetzt wird. Dies dürfte wohl kaum gegeben sein. Ob deine bisherige Tätigkeit förderlich für deine zukünftige ist, wäre von deinem Arbeitgeber zu bewerten. Ehrlich gesagt, sehe ich da aber wenig Chancen…
Kommt immer auf den AG und auch die vorherigen Tätigkeiten an. Wenn der TE z.B. Ausbilder bei der BW war, wäre das durchaus förderlich.
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… und werde Lehrkraft in Sachsen, E10. …
Klingt danach, als wäre ein Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen?!
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Ob deine bisherige Tätigkeit förderlich für deine zukünftige ist, wäre von deinem Arbeitgeber zu bewerten. Ehrlich gesagt, sehe ich da aber wenig Chancen…
Das kommt vermutlich (auch) auf die konkrete Sachbearbeitung an. Bevor ich Lehrer wurde war ich in der Bundesverwaltung, meine Zeit im TVÖD wurde aber trotzdem (und trotz einer längeren Zwischenphase) ungefragt für die Stufeneinteilung im TV-L berücksichtigt.
@AausSN:
Hat das Fach was du unterrichten wirst irgendwas mit deiner Tätigkeit bei der Bw gemeinsam?
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Hallo zusammen,
Ich bin SaZ13 und verlasse in Kürze die Bundeswehr und werde Lehrkraft in Sachsen, E10.
Folgende Frage stelle ich in die Runde:
Kann ich meine Erfahrungsstufen übernehmen? In welchen Quellen kann ich dazu etwas nachlesen?
Danke.
Ja Moin, darf ich einmal nach der Qualifikation fragen, die bei der BW erworben wurden (Studium, wenn ja was und Master oder Bachelor)?
Hintergrund: Wir haben an unserer Berufsbildenden Schule (NI) 2 ehemalige SaZ13-er, die entweder ein Studium als Master hatten oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker. Ersterer hat den direkten Einstige gemacht und ist mit A13 als Beamter eingestellt worden, zweiter hat noch studiert und Ref. absolviert und ist ebenfalls A13.
Ganz ehrlich: Für E10 würde ich den Job nicht machen. Da gibt es Bundesländer, die deutlich bessere Konditionen für Quereinsteiger bieten.