Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 17.07.2024 11:43
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Hallo in die Runde,
MA war von 1993-2004 bei der Bundeswehr, danach in der freien Wirtschaft tätig, seit 2017 im öffentlichen Dienst.
Kann ich die Zeit der Bundeswehr voll anrechnen auf die Beschäftigungszeit, hattet ihr solch einen Fall schon mal?
Danke vorab
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Die Beschäftigungszeit ist im § 34 Abs. 3 TVöD definiert.
Nein