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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Archi66 am 18.07.2024 13:07
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Hallo,
ich hatte 2020 keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (Stichwort: §38B Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der IKT), weil ich kurz vor einem Stufenaufstieg stand und der Zugewinn durch Höhergruppierung viel kleiner gewesen wäre. Ich behielt somit auch meine Technikerzulage i.H.v. 23,01 Euro als Besitzstand.
Was müsste heute passieren, damit ich neuerlichen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage erhalte?
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Welche Entgeltgruppenzulage ?
Oder meinst du Höhergruppierung?
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Welche Entgeltgruppenzulage ?
Oder meinst du Höhergruppierung?
Entgeltgruppenzulage und nicht Höhergruppierung.
Hier: https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2023-01/anlage_a_zum_tv-h_idf_aendtv_nr._19_vom_7._juli_2020.pdf
Z.B. Seite 85 ganz unten: "(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.) "
Und hier: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/personal/personalrat/aktuelles/aktuelles/zulagen.pdf
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Was müsste heute passieren, damit ich neuerlichen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage erhalte?
Ohne Hessenfachmann zu sein, würde ich mal sagen, dass du durch eine Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten in eine entsprechende Entgeltgruppe der neuen EGO kommen müsstest, da du noch in der Entgeltgruppe der alten Entgeltordnung bist.