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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:29

Titel: Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:29
Ich arbeite in einer kleinen Verwaltungsgemeinschaft auf E6, als "Fachfrau" für mehrere Tätigkeitsgebiete.
Ich assistiere meinem Vorgesetzten, kümmere mich um Miet- und Pachtverhältnisse, Versicherungsangelegenheiten und Feuerwehrabrechnungen, sowie der Abrechnung und Rechnungserstellung unserer ehrenamtlichen Helfer.

Ich wurde damals als Vertretung meiner Kollegin gesehen, die  mit mir das Büro teilte.
Sie hat das Vergabewesen der gesamten VG geführt und HOAI Verträge und Rechnungen geprüft.
Ich konnte das unter ihrer Anleitung als Vertretung ausreichend ausführen, habe aber sonst nie etwas mit dem Vergabewesen oder Bauwesen zu tun gehabt, auch in der Vergangenheit nicht.
Ich bin gelernte Bankkauffrau, war danach im Jobcenter in der Leistungsabteilung und bin als Quereinsteigerin in die Verwaltung gekommen.

Nun hat meine Kollegin leider kurzfristig gekündigt und die Stelle ist noch nicht nachbesetzt.
Die Vergaben wurden nun an zuständige Firmen verteilt, aber das Prüfen der HOAI Rechnungen und die rechnerische Prüfung der HOAI Verträge soll ich übernehmen.
Wenn ich richtig recherchiert habe, liegen diese Tätigkeiten irgendwo im E9 Bereich.

Darf mein Arbeitgeber mir anweisen diese Rechnungen zu prüfen, obwohl ich keine Ausbildung dafür habe?
Es ist noch nicht bekannt, wann die Stelle neu besetzt werden kann.

Und falls er das darf, wie hoch fällt die Zulage nach §14 TVÖD aus.
Ich habe hierzu verschiedene Informationen gefunden.
Einerseits, dass die Zulage 4,5% beträgt, da ich in TE6 bin.
Dann habe ich aber auch gelesen, dass die Zulage bis zum Gehalt den man in der höheren Ebene bekommen würde ist.

Und ist die vorübergehende Tätigkeit in der Art und Weise überhaupt zulässig, ich meine, das sind mindestens 3 Tarifebenen mehr, mir kommt das irgendwie nicht richtig vor.
Ich hab auch schon versucht abzulehnen, dass ich diese Verträge nicht prüfen möchte, weil ich mich "nicht ausgebildet" genug dafür fühle und es teilweise um echt viel Geld geht, aber darauf geht mein Vorgesetzter gar nicht ein.
Er kontert immer nur damit, dass er die Weisungsbefugnis hat.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:33
Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 15:54
Darf mein Arbeitgeber mir anweisen diese Rechnungen zu prüfen, obwohl ich keine Ausbildung dafür habe?
Ja, darf er.
Zitat
Und falls er das darf, wie hoch fällt die Zulage nach §14 TVÖD aus.
So hoch wie sie bei einer Höhergruppierung ausfallen würde.
"Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu
dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4
Satz 1 ergeben hätte."

Zitat
Und ist die vorübergehende Tätigkeit in der Art und Weise überhaupt zulässig, ich meine, das sind mindestens 3 Tarifebenen mehr, mir kommt das irgendwie nicht richtig vor.
Ja ist zulässig und kann nicht abgelehnt werden.
Zitat
Ich hab auch schon versucht abzulehnen, dass ich diese Verträge nicht prüfen möchte, weil ich mich "nicht ausgebildet" genug dafür fühle und es teilweise um echt viel Geld geht, aber darauf geht mein Vorgesetzter gar nicht ein.
Er kontert immer nur damit, dass er die Weisungsbefugnis hat.
Womit er Recht hat, für einen Schaden wirst du auch nicht in die Verantwortung genommen, wenn du nach besten Wissen und Gewissen die Prüfungen durchführst.
Sondern eher er, da er diese Prüfung an eine Person delegiert hat, die dafür nicht geeignet war (wenn Schäden auftauchen, aber wer weiß, vielleicht bist du ja fähiger als du selber denkst)
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 15:55
Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)
Sie muss einen Umfang haben, so dass bei einer dauerhaften Übertragung eine Höhergruppierung erfolgen würde.
Wenn es nur 20% deiner Zeit ist, dann dürfte es wahrscheinlich weder Zulage noch irgendwas geben.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 18.07.2024 17:45
Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)
Sie muss einen Umfang haben, so dass bei einer dauerhaften Übertragung eine Höhergruppierung erfolgen würde.
Wenn es nur 20% deiner Zeit ist, dann dürfte es wahrscheinlich weder Zulage noch irgendwas geben.

Die zeitliche Einschätzung finde ich super schwierig, da es ja immer unterschiedlich viele Bauvorhaben und dadurch immer unterschiedlich viele Rechnungen und Verträge gibt.
Zudem ich, durch die fehlende Ausbildung im Fachbereich, in der Bearbeitung langsam bin, um einiges langsamer als die gelernte Kraft, brauche ich dementsprechend natürlich gerade noch viel Arbeitszeit für jeden einzelnen Vertrag.
Muss ich die Zeit selbst einschätzen wie lange ich brauche und dann auch brauchen werde wenn ich geübter bin, oder ist das Sache meines Vorgesetzten und der Personalabteilung?
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: BAT am 18.07.2024 18:09
Dein Vergleich ist nicht die Geschwindigkeit deiner Kollegin, sondern eine Leistungen mittlerer Art und Güte. Wenn also deine Kollegin doppelt (schnelle) Leistung erbringt, reicht es für die Berechnung der Zeitanteile, wenn du halb so schnell bist wie sie.

Verkauf dich bloss nicht zu schlecht. Das ist doch eine super Gelegenheit eines höheren Verdienstes; bei einer kleinen Verwaltung sicherlich immer schwierig durchzusetzen, wenn der Rückhalt fehlt (Personalrat?).
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2024 18:15
Die zeitliche Einschätzung finde ich super schwierig, da es ja immer unterschiedlich viele Bauvorhaben und dadurch immer unterschiedlich viele Rechnungen und Verträge gibt.
Man betrachtet das ganze Jahr, wenn es jährliche Schwankungen gibt oder eine Quartal, wenn es dort Schwankungen gibt.
Zitat
Zudem ich, durch die fehlende Ausbildung im Fachbereich, in der Bearbeitung langsam bin, um einiges langsamer als die gelernte Kraft, brauche ich dementsprechend natürlich gerade noch viel Arbeitszeit für jeden einzelnen Vertrag.
Wie BAT sagt: Egal: Deine dafür benötigte zeit oder genauer gesagt: übertragender Zeitanteil ist relevant
Zitat
Muss ich die Zeit selbst einschätzen wie lange ich brauche und dann auch brauchen werde wenn ich geübter bin, oder ist das Sache meines Vorgesetzten und der Personalabteilung?
Im kern muss dein Ag dir mitteilen, wieviel Zeit du dafür verwenden sollst.
(Wie er zu einer vernünftigen Einschätzung kommt bleibt ihm überlassen, oftmals läßt er die MA 1-3 Monate aufschreiben was sie wie lange machen)
Wenn er 20% sagt, dann machst du diese Arbeit einen Tag pro Woche und der Rest bleibt liegen, auch wenn du nur die hälfte erledigt hast.
Wenn er sagt, du musst aber mehr erledigen in der Woche, dann muss er dir mehr Zeit übertragen.
Oder jemanden suchen der es in dieser zeit schafft.
Eigentlich ganz simpel.

und auch von mir der Rat:
Verkauf dich bloß nicht zu schlecht.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 19.07.2024 06:43

Verkauf dich bloss nicht zu schlecht. Das ist doch eine super Gelegenheit eines höheren Verdienstes; bei einer kleinen Verwaltung sicherlich immer schwierig durchzusetzen, wenn der Rückhalt fehlt (Personalrat?).

Ja das stimmt schon, Personalrat haben wir gar keinen.
Will keiner machen, weil man sich nicht "gegen" den Bürgermeister und der Personalchef stellen will.


Ich danke euch für eure Antworten :)
Ich werde definitiv nächste Woche mal einen Gesprächstermin mit ihm vereinbaren und die Zulage ansprechen.
Ich meine wenn ich die Mehrarbeit schon leisten muss, möchte ich sie auch vergütet bekommen
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: MoinMoin am 19.07.2024 07:04
Ich danke euch für eure Antworten :)
Ich werde definitiv nächste Woche mal einen Gesprächstermin mit ihm vereinbaren und die Zulage ansprechen.
Ich meine wenn ich die Mehrarbeit schon leisten muss, möchte ich sie auch vergütet bekommen
Nur so am Rande:
Es ist weder tarifliche eine Mehrarbeit die du leisten musst, noch musst du mehr arbeiten.
Du leistest "nur" etwas höherwertige Arbeit und ob diese zu einer tariflich vereinbarten höheren Bezahlung führt, hängt alleinig am Zeitanteil dieser Arbeit bezogen, auf deine Wochenarbeitszeit.
Wenn diese Tätigkeiten 9a/9b Tätigkeiten sind, dann sind das bei 25% Anteil Zulage zur eg7 bei 33% zur eg8 und bei  50% zur 9a/9b
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 25.07.2024 15:58
Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.

Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.

Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.

Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: Schokokeks am 30.07.2024 13:49
Die reine rechnerische Prüfung von Verträgen und Rechnungen ist doch keine höherwertige Leistung, die einer Zulage bedarf, egal ob da HOAI, VOB oder sonstiges drüber steht.

Das machen bei uns die E5-Kräfte, somit scheint sich der "Chef" diesbezüglich schon mal nicht zu irren.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: UNameIT am 30.07.2024 14:07
Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.

Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.

Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.

Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)

Wie äußert sich denn deine Mehrarbeit? Überstunden etc. ?

Ansonsten nach Schulung fragen und alles selbstständig bearbeiten.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: DreizehnteFee am 30.07.2024 14:28
Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.

Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.

Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.

Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)

Wie äußert sich denn deine Mehrarbeit? Überstunden etc. ?

Ansonsten nach Schulung fragen und alles selbstständig bearbeiten.

Überstunden fallen (noch) nicht an, aber ich bin massiv gefordert mittlerweile.
Ich bin im Arbeitsrecht mit Schwerbehinderten gleichgestellt (ich selbst hab 40 GdB) und bin einfach nicht so belastbar wie die gesunden Kollegen und Kolleginnen. Und ja, das habe ich schon mehrmals angesprochen.

Ich übernehme immer viele Telefonanlagen und derzeit habe ich in meiner Tätigkeit einige Umstellungen durch die ich gefordert bin und jetzt kommen diese Verträge auch noch dazu und die kosten mich einfach massiv viel Zeit.

Eine Schulung könnte ich machen, aber das will ich nicht. Aus 2 ganz einfachen Gründen.
1. ich WILL diese Verträge gar nicht prüfen können, weil ich
2. weiß, dass ich diese Aufgabe dann hier drin nicht mehr los werde.

Noch nie hat hier jemand etwas "vorübergehend" bekommen, jeder der sich hat breit schlagen lassen hatte diese Aufgabe bis seine Tätigkeit hier endete.
Ich werde mich hüten das zu machen.

Es klingt als wäre ich total arbeitsunwillig, das bin ich im übrigen nicht. Ich arbeite sehr gern in meinem Tätigkeitsgebiet.

Ich glaub mein Problem ist gerade einfach nur, dass ich extrem problematisch finde, dass mir ständig hier und da und dort noch mehr Arbeit aufgetischt wird, und ich alles machen soll, ohne dafür besser bezahlt zu werden, auf unbestimmte Dauer. Irgendwie finde ich das ungerecht.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
Beitrag von: ich1974 am 30.07.2024 16:44
Man ist verpflichtet zu einer Arbeit mittlerer Art und Güte.
Aktuell hört es sich so an, dass due mit der dir zugewiesenen Arbeit zurecht kommst. Solange die Tätigkeit nicht Eingruppierungsrelevant ist besteht leider nicht die Möglichkeit mehr Geld zu bekommen. Nur durch Übertragung höherwertiger Aufgeben kann es evtl. zu einer Höhergruppierung kommen. Wenn die Arbeit in der dir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erledigt werden kann ist doch alles klar. Wenn die Arbeit nicht mehr erledigt werden kann solltest du eine Überlastungsanzeige stellen.