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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NutzerSte am 18.07.2024 16:06
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Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen da ich öfter jetzt schon verschiedenes gehört habe.
Aktuell befinde ich mich seit Anfang Juli im Mutterschutz, nach Ende des Mutterschutzes beginnt die Elternzeit.
Steht mir denn die volle Jahressonderzahlung zum Jahresende zu oder nur anteilig?
(Beschäftigt bin ich schon seit 2015)
Vielen lieben Dank für die Antworten!
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Hast du von Januar bis Juni diesen Jahres gearbeitet?
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Der Anspruch für das Jahr, in dem das Kind geboren ist, bleibt bestehen, auch wenn du Elternzeit nimmst.
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Ja von Januar bis Juni habe ich gearbeitet
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Dann hast du Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung.