Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Richard00ß am 20.07.2024 06:27
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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage: Wenn man als Beamter entlassen wird und woanders als TB anfängt, nimmt man dort seine Personalakte auch mit? Heißt dass, man hat selbst als Tarifbeschäftigter keine Chance mehr im ÖD?
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Ich denke, wenn der ehemalige Dienstherr dein zukünftiger AG wird, dann ja.
Wenn sie aber unterschiedlich sind, dann denke ich musst du zustimmen, dass deine Akte weitergegeben wird.
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Ja gut, wenn man bei der Einsicht nicht zustimmt, ist man eh raus.
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Ehrliche Frage:
Kommst du mit deiner Entlassung einer Entfernung aus dem Dienst zuvor?
Es gibt übrigens ausreichend private Arbeitgeber, die wie der öD bezahlen und absichern.
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Ehrliche Frage:
Kommst du mit deiner Entlassung einer Entfernung aus dem Dienst zuvor?
Es gibt übrigens ausreichend private Arbeitgeber, die wie der öD bezahlen und absichern.
Das war jetzt nur eine hypothetische Frage, für den Fall der Fälle. Klar gibt es noch die freie Wirtschaft, nur kann man nicht alles aus dem ÖD dort verwerten. Ich frage nur, falls es zu einer Entlassung seitens des Dienstherren kommt. nur hypothetisch