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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wolfpac am 21.07.2024 14:09
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Hallo zusammen,
Ich arbeite seit einem Jahr im Gemeindevollzugsdienst einer 15000 Einwohnerstadt mit einem Arbeitsumfang von 25 Wochenstunden. Meine Arbeitszeiten in den Monaten April-Oktober sind wie folgt:
Montags: 07:00-12:00
Dienstags: 13:00-20:30
Freitags: 11:30-19:00
Samstags: 07:00-13:00
Da zwischen meinem frühesten Arbeitsbeginn und meinem spätesten Arbeitende mehr als 13 Stunden liegen, müsste ich doch eigentlich die Schichtzulage von 40€ monatlich bekommen, oder?
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Nein
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Ich würde das bejahen, da lt. SV alle Voraussetzungen von § 7 Abs. 2 TVöD erfüllt sein dürften:
- Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen.
Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen.
Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten.
Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen.
Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/schichtarbeit-4-schichtarbeit_idesk_PI13994_HI13917045.html
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Für Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
>Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt
>Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen. -> erfüllt
>Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten. -> erfüllt
>Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen. -> erfüllt
>Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden. -> mit 13,5 Stunden (frühester Beginn: 7 Uhr, spätestes Ende: 20.30, also 13 Std. 30 Min.) erfüllt
Die Voraussetzungen sind m.M. nach hier alle gegeben.
@Schokokeks: Warum siehst Du das anders?
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Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt
Ist dem so? Oder ist es nur eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit, denn diese Verteilung der Zeiten ändert sich von April bis Oktober nicht.
edit
Und es ist eben nicht ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitszeit ist.
und ob es ein Schichtplan ist oder gibt hängt doch davon ab, wie und ob andere dann eben die Arbeit die Wolfpac angefangen hat fortführt, oder?
Sonst ist es doch "nur" ein Dienstplan.
Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden.
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Es besteht kein Anspruch auf die 40 € Schichtzulage, da Teilzeit gearbeitet wird.
Anspruch besteht auf den Anteil, den die Teilzeit ausmacht (BAG - Urteil).
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Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan hat nach der Rechtsprechung des BAG zum TVöD keine andere Qualität als der Dienstplan. Auch mit einem solchen Plan legt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgabe, die für diese Aufgabe einzusetzenden Beschäftigten und den zeitlichen Umfang ihres Arbeitseinsatzes fest. Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden. Welches die zu erledigende Arbeitsaufgabe ist, bestimmt sich nach dem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD) oder einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Zeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) vorsehen muss. Der Schichtplan ist somit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt.
Ein Schichtplan ist also derjenige Plan, der die Verteilung der anfallenden Arbeitsmenge in der Organisationseinheit auf die einzelnen Schichtarten und den hierfür erforderlichen Personaleinsatz auf die einzelnen Schichten regelt (bezogen auf die Erfordernisse des Betriebs oder auf den abgegrenzten Arbeitsbereich eines Betriebs).
Der Schichtplan regelt demnach:
die Anzahl der Arbeitsschichten an den einzelnen Tagen der Woche,
die Dauer und Lage der einzelnen Schichten (Schichtarten),
den erforderlichen Personaleinsatz pro Schicht,
evtl. die Art des Schichtwechsels (z. B. Spätschicht folgt auf Frühschicht),
evtl. den Rhythmus einer Schichtfolge (z. B. Wochenschichtfolge oder 4-Tage-Rhythmus),
evtl. den Schichtplanturnus i. S. d. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD.
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@Schokokeks: Warum siehst Du das anders?
Antwort wurde schon von meinen Vor-Postern gegeben, es liegt lt. Sachverhaltsschilderung kein Schichtbetrieb vor.
Ergo = keine Zulage
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Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan hat nach der Rechtsprechung des BAG zum TVöD keine andere Qualität als der Dienstplan. Auch mit einem solchen Plan legt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgabe, die für diese Aufgabe einzusetzenden Beschäftigten und den zeitlichen Umfang ihres Arbeitseinsatzes fest. Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden. Welches die zu erledigende Arbeitsaufgabe ist, bestimmt sich nach dem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD) oder einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Zeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) vorsehen muss. Der Schichtplan ist somit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt.
Ein Schichtplan ist also derjenige Plan, der die Verteilung der anfallenden Arbeitsmenge in der Organisationseinheit auf die einzelnen Schichtarten und den hierfür erforderlichen Personaleinsatz auf die einzelnen Schichten regelt (bezogen auf die Erfordernisse des Betriebs oder auf den abgegrenzten Arbeitsbereich eines Betriebs).
Der Schichtplan regelt demnach:
die Anzahl der Arbeitsschichten an den einzelnen Tagen der Woche,
die Dauer und Lage der einzelnen Schichten (Schichtarten),
den erforderlichen Personaleinsatz pro Schicht,
evtl. die Art des Schichtwechsels (z. B. Spätschicht folgt auf Frühschicht),
evtl. den Rhythmus einer Schichtfolge (z. B. Wochenschichtfolge oder 4-Tage-Rhythmus),
evtl. den Schichtplanturnus i. S. d. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/schichtarbeit-33-schichtplan_idesk_PI13994_HI13917042.html
Nur damit andere es auch finden und wissen, dass es eine Zitation von dir ist.
@Wolfpac
Also bleibt zu klären, ob es einen Schichtplan gibt.
Oder es nur so ist, dass unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten ähnliche arbeiten verrichten.
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Danke für den Link, hatte vergessen den Link als Zitat anzufügen.
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Danke für den Link, hatte vergessen den Link als Zitat anzufügen.
ich ja auch ;D, denn mein kursiv gesetzter Text stammt genau da her.
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Einen Schichtplan gibt es nicht. Ich habe noch 2 Kolleginnen, die auch nur Teilzeit arbeiten. Beide haben 32 Wochenstunden. Die eine arbeitet grundsätzlich von Montag bis Donnerstag von 07:30-16:00.
Und die andere von Montag bis Freitag von 08:00-15:30.
Ich bin somit der einzige, der keine "Büroarbeitszeiten" hat
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Kein Schichtplan, keine Schichtzulage.
Dann wäre das ja geklärt.
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@ Moinmoin
bin mir da nicht so sicher.
An den TE: Wer hat denn die Arbeitszeiten von Dir und den Kolleginnen so festgelegt?
Es kann ja nicht das Unterscheidungsmerkmal darstellen, ob eine Festlegung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber "Schichtplan" genannt wird oder nicht.
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Du bist also der Meinung, dass wenn ein AG sagt:
Hier ist der Zeitkorridor wo immer jemand da sein muss, bitte teilt eure gewünschte feste wöchentlich Arbeitszeit so ein, dass die Zeiten abgedeckt sind, dann haben wir einen Schichtplan?
Obwohl es eine fester Plan ist, ohne Wechsel der Arbeitszeiten, denn für die Belastung die sich aus einem ständigen Wechsel der AZ ergibt, wird die Zulage gezahlt.
nd nicht dafür, dass man außerhalb von "Bürozeiten" arbeitet, dafür gibt es Nacht/WE Zuschläge
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deshalb ja auch die Frage, wer die Arbeitszeiten des TE so festgelegt hat. Wenn der AG lediglich den Korridor festlegt, hast du in jedem Fall recht.
Anhand des SV würde ich aber eher davon ausgehen, dass der AG die Arbeitszeiten so festgelegt hat.
Nein, die Voraussetzungen für die Schichtzulage im TV-L sind klar definiert und es ich glaube, wir interpretieren den "ständigen Wechsel" unterschiedlich. Bezugsgröße für die Beurteilung des ständigen Wechsels ist ein Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen mindestens einmal die Voraussetzungen für Schichtarbeit vorliegen. Das scheint im vorliegenden Fall erfüllt zu sein. Die in der Protokollerklärung genannte "ständige Schichtarbeit" ist lt. BVA dann gegeben, wenn der entsprechende Arbeitsplatz auf Dauer und nicht lediglich vorübergehend zugewiesen ist.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Wechselschichtzulage.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Letztlich muss uns erst einmal der TE weiterhelfen und uns mitteilen, wer denn seine Arbeitszeiten so festgelegt hat. Dann wird etwas klarer, ob es sich um einen Schichtplan handelt oder nicht.
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Eben in deinem Dokuement steht folgendes:
Ein Schichtplan liegt vor, wenn sich die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers / der
einzelnen Arbeitnehmerin nach einem vorher aufgestellten Plan (Schichtplan oder Dienstplan) verschiebt, entweder in Bezug auf die jeweiligen Wochentage, an denen zu arbeiten
ist, oder im Hinblick auf die zeitliche Lage der Arbeit am Tag (Frühschicht, Spätschicht,
Nachtschicht) oder in beiderlei Hinsicht.
Und hier verschiebt sich keine Arbeitszeit, aber da haben wir ein unterschiedliche Interpretation was verschieben heißt. Einmaliges Festlegen ist für mich eben kein verschieben.
EDIT: und da stehts auch:
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.
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Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦♂️
Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...
Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!
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Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦♂️
Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...
Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!
wäre ja irgendwie cool, dann könnte man in der Verwaltung die Gleitzeit so nutzen, dass es Zuschläge gibt. 8)
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@ Schokokeks, wenn du den Sachverhalt nicht zu folgen vermagst, halte dich doch mit Kritik bitte zurück.
Die Diskussion ist nicht obsolet, weil der SV nicht eindeutig geklärt ist. Warten wir doch einfach auf den TE, wer denn jetzt diese Arbeitszeiten genau festgelegt hat.
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Bei festen Arbeitszeiten kann doch nur der Ag diese festlegen, also worauf soll man da warten?
Das er bei der Festlegung der dauerhaften und unveränderten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit einer TZ Kraft sich nach deren Wünschen richtet, ist doch nicht ungewöhnliches.
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Ok versuchen wir es anders:
Wenn ich Dir als deine Führungskraft anordnen würde, dass du zukünftig wie folgt arbeitest:
Mo: 06:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 13:30 Uhr
Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
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@ Schokokeks
Blubb
Nochmal ganz langsam - und nur für Dich alleine:
An jedem Wochentag über einen längeren Zeitraum (> 1 Monat) unterschiedliche Arbeitszeiten = keine Schicht!
Die Zulage gibt es für Mehrbelastung (wie vorher bereits auch schon geschrieben) durch ständig wechselnde Arbeitszeiten (idR früh/spät im wöchentlichen Rhythmus).
Hier auch nochmal als Zitat:
EDIT: und da stehts auch:
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.
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Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
Da es sich nicht um einen Schichtplan handelt, fehlt mir hier der Schichtplan...
Wenn das regelmäßige Arbeitszeiten darstellen soll, dann sind es genau ebensolche, und nichts anderes...
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verständiges Lesen ist nicht deine Stärke. Die Voraussetzungen, die du fett markiert hast liegen eindeutig vor. Lies dir gerne den Kommentar zu § 7 Abs. 2 durch, da steht es vielleicht noch eindeutiger. Deine subjektive Anschauung, was für eine Mehrbelastung ausgeglichen sein soll, entspricht leider nicht der Regelung der Tarifvertragsparteien, ist also unbeachtlich.
offen ist lediglich, ob die Voraussetzung "Schichtplan" erfüllt ist. Hier hat MoinMoin ja durchaus Argumente vorgebracht, die dagegen sprechen und eher für eine unregelmäßige individuelle Arbeitszeit, die dann eben keine Arbeit nach einem Schichtplan ist.
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Okay, ich gebe mich geschlagen, gegen Deine Logik komme ich einfach nicht an 👍
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Ok versuchen wir es anders:
Wenn ich Dir als deine Führungskraft anordnen würde, dass du zukünftig wie folgt arbeitest:
Mo: 06:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 13:30 Uhr
Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
Zunächst ist es eine rein individuelle Vereinbarung, ohne erkennbaren Zusammenhang zu den Zeiten anderer MA.
Dann fehlt es an einer Veränderung dieser einmalig beschlossene Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Vielleicht auch noch das Element, dass es keine anderen Schichten gibt, die meine Arbeit fortführen.
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also das letzte Argument scheint mir nach Lektüre eines BAG-Urteils durchgreifend zu sein:
https://lexetius.com/2009,2322
Anders wäre es wohl, wenn Deine Arbeit im Zeitrahmen 06:00 - 21:30 Uhr auszuführen ist und die von Dir nicht abgedeckten Zeiten von anderen Mitarbeitenden abgedeckt werden, unabhängig davon, ob der AG dies dann Schichtplan nennt oder nicht. So verstehe ich zumindest das Urteil.
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also das letzte Argument scheint mir nach Lektüre eines BAG-Urteils durchgreifend zu sein:
https://lexetius.com/2009,2322
Anders wäre es wohl, wenn Deine Arbeit im Zeitrahmen 06:00 - 21:30 Uhr auszuführen ist und die von Dir nicht abgedeckten Zeiten von anderen Mitarbeitenden abgedeckt werden, unabhängig davon, ob der AG dies dann Schichtplan nennt oder nicht. So verstehe ich zumindest das Urteil.
Hab es nicht gelesen,
aber ich habe es stets so verstanden, dass es einen Schichtplan/Dienstplan gibt, weil der AG eben Tätigkeiten über den Tag verteilt auszuüben hat, die über die tägliche Arbeitszeit einer VZ hinausgeht und darum muss man 2 VZ in unterschiedlichen Schichten einsetzen, die die arbeite dann fortführen.
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dann hattest du intuitiv recht ;)
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dann hattest du intuitiv recht ;)
Möglicherweise, aber ein echtes Urteil oder Kommentierung, die das klarstellt wäre schon nett.
Also wenn da jemand mal was findet, gerne teilen.
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Ich würde sagen, Deine Rechtsauffassung findet sich doch in Textziffern 24 und 25 des zitierten Urteils gut wieder.
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Hallo zusammen, hier der TE,
Meine Arbeitszeiten wurden von der Ordnungsamtschefin festgelegt. Meine 2 Kolleginnen wollen nicht Spätschicht arbeiten, daher musste ich bisher diese Zeiten abdecken.
Das sehe ich so langsam aber nicht mehr ein, da ich dadurch Abends auch alleine unterwegs bin ohne jegliche Hilfsmittel(Pfeffer, Abwehrstock,usw)
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Hallo zusammen, hier der TE,
Meine Arbeitszeiten wurden von der Ordnungsamtschefin festgelegt. Meine 2 Kolleginnen wollen nicht Spätschicht arbeiten, daher musste ich bisher diese Zeiten abdecken.
Das sehe ich so langsam aber nicht mehr ein, da ich dadurch Abends auch alleine unterwegs bin ohne jegliche Hilfsmittel(Pfeffer, Abwehrstock,usw)
Dir ist bewusst, dass du als TZ kraft durchaus ein Mitsprache Recht hattest, bzgl. der Lage deiner Arbeitszeit?
Also warum wolltest du damals?
Ich nehme an das die anderen schon vorher ihre Zeiten festgeklopft hatte und du als letzte eingestiegen bist?
Und du nicht dein AZ verringert hast, sondern mit 25h eingestiegen bist und der AG eben genau jemanden gesucht (und gefunden) hat, der diese Zeiten abdeckt?
Und wenn der Ag eine entsprechende Abdeckung haben will, dann kann (und muss?) er ansonsten einen Schichtplan erstellen und dann wird da was draus mit der Zulage.
Ein DV bzgl. Arbeitszeit, Gleitzeit etc. habt ihr wahrscheinlich nicht.
Und deine abendliche Sorgen hast du auch noch nirgends angesprochen?
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Machen denn Deine Kolleginnen die gleiche Arbeit wie Du (scheint ja Außendienst zu sein)?
Und wer macht die "Spätschicht" an den Tagen, an denen Du Frühschicht hast oder wenn Du Urlaub hast?
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Ich habe am 01.07.2023 bei meiner Kommune angefangen. Davor war ich 20 Jahre lang in einer völlig anderen Branche in der Privatwirtschaft. Da ich auch noch einen Nebenjob habe, waren die 25 Wochstunden für mich ok. Beim Vorstellungsgespräch wurde natürlich gesagt, dass Flexibilität erwartet wird bezüglich der Arbeitszeitszeiten, da Ordnungswidrigkeiten natürlich nicht nur im Zeitraum von 08:00- 17:00 begangen werden und das ich auch MAL in den Abendstunden und Samstags arbeiten muss. Meine genauen Arbeitszeiten wurden erst von meiner Vorgesetzten festgelegt, als ich schon eingestellt war. Das war eine Wochw vor meinem Arbeitsbeginn. Da wusste ich natürlich auch noch nichts davon, dass ich der Einzige von uns 3 bin, der die eher ungünstigeren Arbeitszeiten abdecken muss. In den ersten 3 Monaten hab ich auch eher "nur" den ruhenden Verkehr gemacht und war mit E5 eingruppiert. Nach dem dritten Monat mache ich die selben Sachen wie meine 2 Kolleginnen, also auch Ermittlungsersuchen, Asyl-und Obdachlosenunterbringung, Rückschnitte usw. Nach einem halben Jahr wurde ich dann auch in EG 9a hochgestuft.
Wenn ich Urlaub habe, macht die Spätschicht und den Samstag niemand, da meine 2 Kolleginnen ja nicht wollen und sich seit Jahren recht gemütlich eingerichtet haben.
Angesprochen habe ich auch mal das Thema Ausrüstung(Pfeffer, Abwehrstock, usw). Das möchte die Führung aber nicht, da die Meinung vertreten wird, dass die provozierend auf die Bevölkerung wirkt.