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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anettedie am 22.07.2024 10:40
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Wie ist ein Datenschutzkoordinator mit folgenden Aufgaben einzugruppieren?
- Datenschutzrechtlichte Dokumente verwalten, aktualisieren, pflegen
und vorbereiten wie bspw. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verantwortlich für die Einführung und Steuerung von Datenschutzpro-
zessen wie bspw. Werbewidersprüche, Pflege und Überwachung der
AV-Verträge (Auftragsverarbeitung), Anfragen zur Beauskunftung
- Regelmäßige Reportings an den DSB, Meldungen bei Datenschutz-
verletzungen an den DSB
- Überblick verschaffen über die laufenden Prozesse und Projekte
Überwachung eines DSMS
- Teilnahme an Projekten und Unterstützung bei der Umsetzung der
geforderten Datenschutzmaßnahmen des DSB
- Ansprechpartner vor Ort für einfache Fragen zu Datenschutzthemen
- Erhaltung eines gewissen Datenschutzniveau bspw.
durch Mitarbeitersensibilisierung
- Pflege der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Steuerung der Datenlöschungen (Löschkonzept)
- Pflege Datenschutzmanagementsystem
- Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen
Die Arbeit wird selbsständig durchgeführt.
Vielen Dank und viele Grüße!
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Vermutlich in E11 eingruppiert.
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Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
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Vermutlich in E11 eingruppiert.
Je nach Organisationsgröße sind DSB zwischen E11 und E13 eingruppiert. Da es sich hier um ein dem DSB zuarbeitendes Tätigkeitsprofil handelt, folge ich auch eher der Einschätzung von Organisator.
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Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
Unabhängig davon, dass man für die EG11 kein Studium braucht, sehe ich dort Arbeitsvorgänge irgendwo zwischen E6-E11 oder E13 (Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen kann 13 sein)
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Vielen Dank! Das hilft uns schon mal weiter.
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Vermutlich in E11 eingruppiert.
Je nach Organisationsgröße sind DSB zwischen E11 und E13 eingruppiert. Da es sich hier um ein dem DSB zuarbeitendes Tätigkeitsprofil handelt, folge ich auch eher der Einschätzung von Organisator.
Bei uns hat DSB E13 und die DSKs E11. Wegen den erheblich erforderlichen Fachkenntnissen....
Also Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c zu min. 50% heraushebt. Also wenn bei der Aufgabenerfüllung die Rechtsmaterie komplex ist und die Aufgabenerledigung nur durch die Analyse von Sachzusammenhängen bei hohem Abstraktionsgrad bewirkt werden kann. [/qoute]
Und da die DSK-Aufgaben eine deutlich wahrnehmbare Auswirkung auf den Rest der organisation hat... Ist hier E11 gegeben, min. aber E10.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html
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Bei uns wir diese Tätigkeit mit A14 besoldet.
Dies aber wohl mE eher nicht aufgrund der technischen Herausforderungen, sondern vielmehr aufgrund der Bereitschaft, "die da unten" anzusch...en. Dies ist bei uns nur bei Leuten aus dem hD zu finden, die nach 2-3 Jahren wieder weg sind.
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Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.
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Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.
Beim diesem einen Punkt mag ich dir Recht geben. Wobei dann noch zu klären ist, wie solche Risikoanalysen ablaufen. Das könnte z.B. auch als Zuarbeit für den Datenschutzbeauftragten in Form von Tabellen sein, die schon vorgegeben wären. Das ginge dann auch ohne Studium bzw. ohne gründliche, umfassende Fachkenntnisse.