Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: BeamteNI am 23.07.2024 17:01

Titel: Tarifvertrag BA Erfahrungsstufe Verhandelbar
Beitrag von: BeamteNI am 23.07.2024 17:01
Hallo,

Ist die Erfahrungsstufe im Tarifvertrag der BA im Sinne der Personalgewinnung wie im TVL verhandelbar? Ich habe dazu nichts im Tarifvertrag gefunden.

Vielen Dank schonmal!
Titel: Antw:Tarifvertrag BA Erfahrungsstufe Verhandelbar
Beitrag von: TVOEDAnwender am 26.07.2024 14:47
Aus dem TV-BA ergibt sich nur eine abweichende Stufenzuordnung (höher als Entwicklungsstufe 1) bei vorliegen einschlägiger Berufserfahrung bzw. bei vorheriger Ausbildung/Trainee oder vorherigen Beschäftigung bei der BA. Diese Abweichungen werden aber i.d.R. bei der Einstellung von "externen"/nicht-BAler i.d.R. nicht erfüllt. Eine Regelung zur Anerkennung förderlicher Zeiten (entsprechend dem TVöD oder TV-L) sieht der TV-BA für die Entwicklungsstufen nicht vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entwicklungsstufen nicht verhandelbar wären. Im Rahmen des Günstigkeitsprinzip kann der AG natürlich auch über die Entwicklungsstufe 1 hinaus gehen. Ob die BA das tatsächlich macht, kann ich dir leider nicht beantworten.