Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Selfi am 24.07.2024 14:22
-
Hallo zusammen,
meine Kollegin und ich sind die einzig beiden Mitarbeiterinnen im Chefarztsekretariat. Sie ist als Chefarztsekr. mit E9a Stufe 5 angestellt, ich als Sekr. in E5, Stufe 5.
Nun wird sie bald für ein Jahr in Elternzeit gehen und ich soll als offizielle Vertreterin "eingestellt werden". Für mein Position wird dann für ein Jahr eine neue Sekr. gesucht. Ich würde dann in dieselbe Gehaltsstufe wie meine Kollegin jetzt rutschen. Was passiert, wenn sie wieder da ist? Kann ich so einfach wieder in E5 runtergestuft werden?
Vielen Dank im Voraus!
-
Die Eingruppierung richtet sich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Wenn dir eine höherwertige Tätigkeit (hier nach E9a) nur vorübergehend (hier für die Elternzeit) übertragen wird, ändert sich an deiner Eingruppierung (hier E5) nichts.
Insofern gibt es kein "hoch-/runterstufen" sondern deine Eingruppierung bleibt unverändert.
-
und du bekommst "nur" das höhere Entgelt ausgezahlt via Zulage
-
Die Eingruppierung richtet sich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Wenn dir eine höherwertige Tätigkeit (hier nach E9a) nur vorübergehend (hier für die Elternzeit) übertragen wird, ändert sich an deiner Eingruppierung (hier E5) nichts.
Insofern gibt es kein "hoch-/runterstufen" sondern deine Eingruppierung bleibt unverändert.
Was bei vorübergehender Übertragung auch sinnvoll ist, sonst verlierst du 2mal Stufenlaufzeiten.
Theoretisch erhälst du Zulage zu der entsprechenden Gruppe. Es sei den natürlich du sollst einen Teil der Aufgaben dann auch nach der Elternzeit (zu min.50%) weiter übernehmen.
-
Danke für die Antworten!
Tatsächlich übernehme ich jetzt schon zu 99% alle Aufgaben der Chefarztsekretärin ... Dann bin ich mal gespannt, wie es so weiter geht :)