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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Johnsmith am 24.07.2024 15:19
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Guten Tag!
Ist schon absehbar, ab wann die Rechner um die Steuerjahre 2024 (neu) bis 2026 ergänzt werden, nachdem das Bundeskabinett heute dem Entwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 zugestimmt hat?
Viele Grüße!
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Ist denn schon raus wie weit die Steuerprogression ausgeglichen werden soll? Bisher weiß ich nur von den Grundbeträgen.
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Findet sich hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-07-20-JStG-II-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-07-20-JStG-II-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
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Findet sich hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-07-20-JStG-II-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-07-20-JStG-II-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Ich kann da nicht rauslesen inwiefern die Beträge nach rechts verschoben werden...bzw. ab wann der neue Spitzensteuersatz greift.
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Der Änderungsbefehl zu § 32a EStG in Artikel 2 auf Seite 6:
2025 ab 68.430 Euro
2026 ab 69.799 Euro
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Der Änderungsbefehl zu § 32a EStG in Artikel 2 auf Seite 6:
2025 ab 68.430 Euro
2026 ab 69.799 Euro
Dankeschön 👍
Tomaten auf den Augen gehabt 🥴
Ich glaube es wird im Rechner implementiert wenns Gesetz raus ist.