Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RoyOd am 25.07.2024 08:24
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
Ja, du hattest vorher kein Arbeitsvertrag mit dem AG, deswegen gibt es das Geld nur anteilig.
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
Wer will das nicht? ;D
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
Naja. Wenn ich z.B. von EG5 in EG 9a eingruppiert werde am 20.07., dann bekomme ich die 9a ja auch ab 1. des Monats gezahlt, obwohl die Tätigkeit noch gar nicht so lange ausgeübt wird.
Daher ja, möchte ich ;D
-
Richtig, von der Logik nachvollziehbar, von den Wünschen erstrecht und wer nicht fragt, bleibt dumm.
;D
-
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
Naja. Wenn ich z.B. von EG5 in EG 9a eingruppiert werde am 20.07., dann bekomme ich die 9a ja auch ab 1. des Monats gezahlt, obwohl die Tätigkeit noch gar nicht so lange ausgeübt wird.
Daher ja, möchte ich ;D
Dann stellt sich die Frage, ob du mit deinem Begehr beim Arbeitgeber Lachen, Schulterzucken oder Schlimmeres erreichst.
-
Der Unterschied ist, dass hier kein Arbeitsverhältnis vorlag. Es ist ja im Prinzip so, als wärst du erst am 16.07. eingestellt worden. Unabhängig davon, was du vorher gemacht hast.
-
Welches Datum steht denn auf dem Arbeitsvertrag?
Sicher nicht der 1. des Monats.
Bitte mal nachdenken, ob Du für den Job geeignet bist.
-
Welches Datum steht denn auf dem Arbeitsvertrag?
Sicher nicht der 1. des Monats.
Bitte mal nachdenken, ob Du für den Job geeignet bist.
Geht´s noch etwas überheblicher?
-
Welches Datum steht denn auf dem Arbeitsvertrag?
Sicher nicht der 1. des Monats.
Bitte mal nachdenken, ob Du für den Job geeignet bist.
Geht´s noch etwas überheblicher?
Und dümmer als ike geht's auch nicht,
Denn natürlich ist er perfekt für den Job geeignet, dass hat er doch gezeigt.
Er hat sich die Regularien rausgesucht (viele Lesen nicht mal ihren Arbeitsvertrag)
Er hat eine mögliche Lücke entdeckt (Respekt!)
Er hat eine saubere SV erstellt und bei Fachkundigen hinterfragt, ob es da eine Lücke gibt oder ob alles korrekt ist, inkl. der kritischen Stelle (§Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?")
Ich würde so einen mit Handkuss nehmen, der so vorgeht,
denn: wer wie was, wieso weshalb warum,.....
und dann noch mit bisserl Humor dabei.