Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Toni2000 am 25.07.2024 20:19
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Hallo zusammen,
jezt bin ich auf eure Einschätzung und Vorgehensweise angewiesen.
Nachdem ich jetzt seit Ende April die neue Stelle beim bisherigen AG angetreten habe wude in nicht höhergruppiert.
Den Änderungsvertrag hatte ich ja nicht unterzeichnet, weil 1. die EG nach unten "gesetzt" wurde und 2.meine Stufenlaufzeit von neuen beginnen würde.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten hatte, habe ich beim Personalamt um die Stellenbeschreibung gebeten. (es gibt keine).
Ich habe angekündigt, nur noch Tätigkeiten entsprechend meine EG 5 auszuführen, mir liegt ja keine wirsame Übertragung der Tätigkeiten vor.
Jetzt liegt mir der gleiche Änderungsvertrag vor und soll rückwirkend zu 01.06.2024 gelten. Damit beginne ich mit der Stufenlaufzeit von vor.
Als Notiz in der PA
nach Ablauf von 18 Monaten kann der Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt werden.
Ich habe versucht genau das mit meiner aktuellen EG 5/3, hier habe ich schon meher als die Hälte rum, es wären nur noch 8 Monate. Hier kann ich auch "die erheblich überdurchschnittliche Leistung belegen.
Also kurz: Wenn ich jetzt in die EG5/4,ab 01.08.2024 kommen könnte und ich im Anschluß den ÄV am 01.09.2024 unterschreibe erhalte ich dann die EG7/4 rückwirkend zum 01.06.2024.???
Finaziell macht das Schon einen Unterschied.
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Ich verstehe nur Bahnhof, kannst du morgen mal den Sachverhalt nochmal etwas sortierter darlegen?
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Und bitte auch nicht doppelt und dreifach.
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Wenn du in der E5/3 bist, kommst du leider in die E7/3.
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Was wird ernst?
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Was wird ernst?
Wirtschaftliche Lage. Ifo-Index ist überraschend doch nochmal gesunken.
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Dieser Höhergruppierungswahnsinn ist den Tarifvertragsparteien geschuldet.
M.E wäre dies ein Punkt welcher in den nächsten Verhandlungen korrigiert werden müsste.
- Stufenlaufzeiten behalten, auch bei Höhergruppierungen/ Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Anzahl der Stufen reduzieren
Zur Frage selbst. Es ist wie so oft eine kann Entscheidung. Der AG kann, wenn er möchte, genau solche Fälle auch anders lösen.
z.B. den Zeitpunkt der Höhergruppierung erst nach der nächsten regulären Stufenlaufzeiterhöhung (hier 8 Monate). Für die 8 Monate kann der AG auch eine Zulage vorsehen.
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Würde das auch wie JahrhundertwerkTVÖD angehen.
Mit AG reden, auf die nur noch relativ kurze Wartezeit für die Stufe 4 hinweisen und um spätere Höhergruppierung bitten.
Das sollte drin sein.
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Dieser Höhergruppierungswahnsinn ist den Tarifvertragsparteien geschuldet.
M.E wäre dies ein Punkt welcher in den nächsten Verhandlungen korrigiert werden müsste.
- Stufenlaufzeiten behalten, auch bei Höhergruppierungen/ Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Anzahl der Stufen reduzieren
Zur Frage selbst. Es ist wie so oft eine kann Entscheidung. Der AG kann, wenn er möchte, genau solche Fälle auch anders lösen.
z.B. den Zeitpunkt der Höhergruppierung erst nach der nächsten regulären Stufenlaufzeiterhöhung (hier 8 Monate). Für die 8 Monate kann der AG auch eine Zulage vorsehen.
Das wäre ein wichtiger Punkt!!!
Der die Arbeitgeber allerdings viel Geld kostet, aber für Mitarbeiter wirklich wichtig wäre.
Sagen wir mal Stufe 5; man hat schon 39 der 60 Monate absolviert für Aufstieg in Stufe 6.
Man nimmt eine Stelle in einer höheren EG an
--> dann sollte man dort in Monat 40 weitermachen.
Insbesondere, wenn es beim gleichen Arbeitgeber ist.
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Das wäre ein wichtiger Punkt!!!
Der die Arbeitgeber allerdings viel Geld kostet, aber für Mitarbeiter wirklich wichtig wäre.
Sagen wir mal Stufe 5; man hat schon 39 der 60 Monate absolviert für Aufstieg in Stufe 6.
Man nimmt eine Stelle in einer höheren EG an
--> dann sollte man dort in Monat 40 weitermachen.
Insbesondere, wenn es beim gleichen Arbeitgeber ist.
Ich würde das Stufenregime generell ins Visir nehmen!
Nur noch drei Entwicklungsstufen:
1) "Volontariat" (bei Neueinstellung - 1 Jahr Laufzeit)
2) "Junior" (2 Jahre Laufzeit und Startpunkt für Höhergruppierungen)
3) "Senior" (Mitarbeiter hat sich bewährt, also Laufzeit bis zur Rente)
Ein Tarif könnte soooo einfach sein ;)
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Das wäre ein wichtiger Punkt!!!
Der die Arbeitgeber allerdings viel Geld kostet, aber für Mitarbeiter wirklich wichtig wäre.
Sagen wir mal Stufe 5; man hat schon 39 der 60 Monate absolviert für Aufstieg in Stufe 6.
Man nimmt eine Stelle in einer höheren EG an
--> dann sollte man dort in Monat 40 weitermachen.
Insbesondere, wenn es beim gleichen Arbeitgeber ist.
Ich würde das Stufenregime generell ins Visir nehmen!
Nur noch drei Entwicklungsstufen:
1) "Volontariat" (bei Neueinstellung - 1 Jahr Laufzeit)
2) "Junior" (2 Jahre Laufzeit und Startpunkt für Höhergruppierungen)
3) "Senior" (Mitarbeiter hat sich bewährt, also Laufzeit bis zur Rente)
Ein Tarif könnte soooo einfach sein ;)
Sehr gute Idee :)!
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Das wäre ein wichtiger Punkt!!!
Der die Arbeitgeber allerdings viel Geld kostet, aber für Mitarbeiter wirklich wichtig wäre.
Sagen wir mal Stufe 5; man hat schon 39 der 60 Monate absolviert für Aufstieg in Stufe 6.
Man nimmt eine Stelle in einer höheren EG an
--> dann sollte man dort in Monat 40 weitermachen.
Insbesondere, wenn es beim gleichen Arbeitgeber ist.
Ich würde das Stufenregime generell ins Visir nehmen!
Nur noch drei Entwicklungsstufen:
1) "Volontariat" (bei Neueinstellung - 1 Jahr Laufzeit)
2) "Junior" (2 Jahre Laufzeit und Startpunkt für Höhergruppierungen)
3) "Senior" (Mitarbeiter hat sich bewährt, also Laufzeit bis zur Rente)
Ein Tarif könnte soooo einfach sein ;)
Sehr gute Idee :)!
Wobei hier am besten die jetzige Stufe 2 die 1 wird
die 4 die 2 und die 6 die 3
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Hallo,
Einstellung 01.04.2022 EG 5/3 (Außendienst)
Interne Stellenausschreibung Meldamt, habe mich beworben und den Zuschlag erhalten.
Seit 24.04.2024 im Meldeamt, weiter EG5/3. Änderungvertrag mit EG 7/3 erhalten.mit Wirkung zum 01.06.2024
Habe ich aber nicht unterschrieben, weil die Stufenlaufzeit ja neu beginnen würde.
Habe "gebeten" die Höhergruppierung nachdem Stufenaufstieg zu machen, wurde abgelehnt.
"Das geht garnicht, weil mit die Stelle zugewiesen wird"???
Nachfrage nach der Stufenlaufzeitverkürzung ist auch nicht gewollt. Diese könnte ich nach Ablauf von 18 Monaten in der neuen EG machen.
Bin schon ziemlich ratlos.
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Letztendlich verlierst du "nur" 2 Jahre. Es gibt auch Schlimmeres. Wenn du die Stelle haben möchtest, dann mach es. Bitte aber um eine Höhergruppierung zum 24.04.2024, nicht erst 01.06.2024.
Nach 2 Jahren kannst du dann einen Antrag stellen auf Stufenlaufzeitverkürzung.
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Zumal 7/3 immer noch mehr ist als 5/4.
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Hallo,
Einstellung 01.04.2022 EG 5/3 (Außendienst)
Interne Stellenausschreibung Meldamt, habe mich beworben und den Zuschlag erhalten.
Seit 24.04.2024 im Meldeamt, weiter EG5/3. Änderungvertrag mit EG 7/3 erhalten.mit Wirkung zum 01.06.2024
Habe ich aber nicht unterschrieben, weil die Stufenlaufzeit ja neu beginnen würde.
Habe "gebeten" die Höhergruppierung nachdem Stufenaufstieg zu machen, wurde abgelehnt.
"Das geht garnicht, weil mit die Stelle zugewiesen wird"???
Nachfrage nach der Stufenlaufzeitverkürzung ist auch nicht gewollt. Diese könnte ich nach Ablauf von 18 Monaten in der neuen EG machen.
Bin schon ziemlich ratlos.
Wurde dir jetzt zum 1.6. erst die Tätigkeiten zugewiesen?
Was waren deine zugewiesenen Tätigkeiten seit dem 24.4.24?
Verlange doch, dass wenn rückwirkend, dann ab Anfang an, das wäre fachlich, sachlich tariflich korrekt gewesen-
Warum bis du darüber ratlos, dass man bei einer HG die Stufenlaufzeit zurücksetzt?
Dann hättest du doch der Versetzung zu der höherwertigen Stelle erst zum 1.4.2025 zustimmen dürfen.
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@MoinMoin ;
Die Tätigkeiten übe ich seit 24.04.2024 vollumfänglich aus.
Der Kollege ist mit Überstunden und Urlaub ab da ausgeschieden, der Rentenbeginn ist der 01.06.2024.
Ich habe der Höhergruppierung bisher nicht zugestimmt, erst ab 01.04.2025 nach dem Stufenaufstieg
Ist nicht gewollt.
Nach einen PR-Gespräch gestern, kann man die bisher 28 Monate der Stufenlaufzeit anrechnen und dann ab April in der EG7/4 steigen. Natürlich Schriftlich als Nebenabrede im Änderungsvertrag vereinbart.
Ist so ein Vorgehen tariflich möglich???
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@MoinMoin ;
Die Tätigkeiten übe ich seit 24.04.2024 vollumfänglich aus.
Ausüben und vom AG übertragen bekommen, sind 2 paar Schuhe.
Wenn du sie übertragen bekommen hast und sie dann auch ausübst, dann bist du seit dem 24.4. in der EG7, denn damit hast du der Tätigkeitszuweisung zugestimmt.
Der Rest ist Tarifautomatik (Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht aufgrund irgendwelcher Wünsche )
Der Kollege ist mit Überstunden und Urlaub ab da ausgeschieden, der Rentenbeginn ist der 01.06.2024.
Ich habe der Höhergruppierung bisher nicht zugestimmt, erst ab 01.04.2025 nach dem Stufenaufstieg
Dafür hättest du der Tätigkeitszuweisung ablehnen und das entsprechende ausüben der Tätigkeiten unterlassen müssen.
Ist nicht gewollt.
Nach einen PR-Gespräch gestern, kann man die bisher 28 Monate der Stufenlaufzeit anrechnen und dann ab April in der EG7/4 steigen. Natürlich Schriftlich als Nebenabrede im Änderungsvertrag vereinbart.
Ist so ein Vorgehen tariflich möglich???
Wüsste nicht wie, aber übertariflich geht theoretisch alles, so what.
Z.b. kann man feststellen, dass du noch nicht die Tätigkeiten übertragen bekommen hast, du machst sie einfach, (Was theoretisch ein Arbeitsrechtliches Vergehen darstellen könnte und abgemahnt werden könnte, aber wo kein K da kein K) und dann ups überträgt man sie dir zu dem gewünschtem Zeitpunkt.
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@MoinMoin
"Ausüben und vom AG übertragen bekommen, sind 2 paar Schuhe."
Genau das ist mein Proplem, ich habe nur auf Anweisung meiner Amtleitung die Tätigkeit ausgeführt, etwas Schriftliches gab es, und gibt es bis heute nicht. Keine vorübergehende höherwertiger noch dauerhafte Übertragung.
Und dieses machte ich schon seit März 2023, zwar nur ein Mal wöchtenlich in einer Außenstelle.
Da hab ich einiges falsch gemacht.
Wie gehe ich jetzt vor, ÄV unterschreiben damit man mir nicht noch arbeitrechtliches Vergehen unterstellt???
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Ich denke ihr habt jetzt einen Deal?
Ansonsten:
Mit der Konsequenz, dass du tatsächlich ab 24.4. in der EG7 bist und Stufenlaufzeit dann bei Null:
Brief an die Personalverwaltung, dass du auf Anweisung deiner Amtsleitung, seit dem 24.4. die Tätigkeiten, blabla ausübst.
Und das dies die Personalverwaltung bitte schriftlich bestätigen soll, da du ansonsten diese Aufgaben nicht mehr ausüben darfst, da du gehört hast, dass die Amtsleitung nicht befugt war dir diese Aufgaben zu übertragen.
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Das wäre ein wichtiger Punkt!!!
Der die Arbeitgeber allerdings viel Geld kostet, aber für Mitarbeiter wirklich wichtig wäre.
Sagen wir mal Stufe 5; man hat schon 39 der 60 Monate absolviert für Aufstieg in Stufe 6.
Man nimmt eine Stelle in einer höheren EG an
--> dann sollte man dort in Monat 40 weitermachen.
Insbesondere, wenn es beim gleichen Arbeitgeber ist.
Ich würde das Stufenregime generell ins Visir nehmen!
Nur noch drei Entwicklungsstufen:
1) "Volontariat" (bei Neueinstellung - 1 Jahr Laufzeit)
2) "Junior" (2 Jahre Laufzeit und Startpunkt für Höhergruppierungen)
3) "Senior" (Mitarbeiter hat sich bewährt, also Laufzeit bis zur Rente)
Ein Tarif könnte soooo einfach sein ;)
Sehr gute Idee :)!
Wobei hier am besten die jetzige Stufe 2 die 1 wird
die 4 die 2 und die 6 die 3
Nach Verdi-Vorstellungen wäre das bestimmt nur für die EG1-9a.
Darüber bleibt die 1 die 1. die 3 wird zur 2 und die 5 zur 3. :o